Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
143
1
VerhandlungDrucksache:
487/2001
GZ:
St 61-21 Teu
Sitzungstermin: 06/28/2001
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:der Vorsitzende, BM Hahn
Protokollführung: Frau Haasis sp
Betreff: Städtebauprojekt Stuttgart 21, Teilgebiet A 1
Bauvorhaben der LBBW auf den Bau-
feldern A 1.1 - A 1.3 im Stadtbezirk Stuttgart-Mitte
- Zustimmung des Gemeinderats zu den
städtebaulichen Verträgen
- Beitrag der Stadt zur Aufwertung des
Öffentlichen Raums
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 19.06.2001,

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 31.05.2001, GRDrs 487/2001, mit folgendem

Beschlussantrag:


Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.

OB Dr. Schuster ruft die Tagesordnungspunkte 1 und 2 gemeinsam auf (zu TOP 2/GRDrs 488/2001 s. Niederschrift Nr. 144/2001).

Die folgenden Ausführungen werden entsprechend der Berichterstattung im Amtsblatt Stuttgart, Nr. 27, vom 5. Juli 2001 wiedergegeben:



Zum Energiekonzept verweist BM Hahn auf die ausführliche Darstellung im Ausschuss für Umwelt und Technik. Wie dem Protokoll zu entnehmen sei, habe Herr Zondler (Vorstand LBBW) gebeten festzuhalten, dass mit den vorgelegten Konzepten, die die Planungsgrundlage darstellten, die künftige Energieeinsparverordnung - nach derzeitigem Stand März 2001 - eingehalten bzw. sogar um 4 % übererfüllt würde. Die Bank selbst sei daran interessiert, die einzelnen Punkte im Wege eines offenen Gesprächs gegenüber der städtischen Energieberatung darzulegen.

Der Anmerkung von StR R.Schmid, dass man sich durch eine bessere Informationspolitik viel Aufregung hätte ersparen können, schließt sich StR Prof. Dr. Kußmaul an. StRin Marx bedauert, dass nicht rechtzeitig ein Zwischenbericht im Ausschuss für Umwelt und Technik gegeben wurde.

Zu TOP 2, GRDrs 488/2001, bittet StRin Marx um getrennte Abstimmung über den Beschlussantrag. Den unter Ziff. 2 aufgeführten Anregungen der Beteiligten sei ihrer Ansicht nach zu entsprechen. Bei der weiteren Planung sollte dafür Sorge getragen werden, dass das Quartier mit Leben erfüllt und keine weitere Dienstleistung ohne abendlichen Betrieb angesiedelt werde.

BM Hahn nimmt zu den aufgetretenen Fragen Stellung:

- Baunutzungsverordnung
Die Überschreitung der Grenze des § 17 sei durch die gute Versorgung mit Nah- und auch mit Fernverkehr gerechtfertigt. Bei diesem Gebiet handle es sich um einen Siedlungsschwerpunkt in der Regionalplanung.

- Blickbeziehungen
- Verkehrsbelastung
- Barrierefreie Verbindung von der Heilbronner Straße zum Pariser Platz
- Maß der Nutzung des Hochhauses
Entsprechend dem Antrag von StRin Marx sagt OB Dr. Schuster zu, folgenden Satz in Ziff. 1 des Beschlussantrags aufzunehmen: "Die in Aussicht gestellte Einhaltung der künftigen Energieeinsparverordnung wird durch die städtische Energieberatung überprüft." Er hält abschließend fest: