Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 483/2001
Stuttgart,
06/07/2001



Verlässliche Grundschule
Situationsbericht 2001




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuß
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Beratung
Beratung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
18.06.2001
20.06.2001
21.06.2001



Beschlußantrag:
  1. Vom Bericht über die derzeitige Situation beim flächendeckenden Ausbau der ergänzenden Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule und das weitere Vorgehen der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung wird ermächtigt - bei Vorliegen der Voraussetzungen - zum Schuljahr 2001/2002 weitere 15 Gruppen einzurichten.
  3. Bei den Förderschulen wird die unentgeltliche Betreuung von 6 auf 8 Stunden pro Gruppe erhöht.
  4. Der auf ein Jahr befristete Raumstandard wird auf Dauer festgeschrieben.
  5. Der erforderliche Personalbedarf in Höhe von bis zu 6,05 Stellen brutto wird anerkannt.
    5,66 Stellen (Verg.Gr. VI b BAT) für Betreuungskräfte (hiervon 0,51 Stellen für Springkräfte und 0,47 Stellen für die Aufstockung der Betreuungszeit an den Förderschulen )
    0,39 Stellen für die Sachbearbeitung in der Innenverwaltung
  6. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Personal - für die zum nächsten Stellenplan zu schaffenden Stellen - bereits baldmöglichst ohne Blockierung von Planstellen einzustellen bzw. bestehende Arbeitsverträge zu erhöhen.
  7. Die Finanzverwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Finanzmittel für die vorstehenden Maßnahmen - falls erforderlich - überplanmäßig bereitzustellen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Aktuelle Situation/Bedarfserhebung zum Schuljahr 2001/2002
Die im März durchgeführte Erhebung hat einen Bedarf von 15 zusätzlichen Gruppen für 270 Kinder ergeben.
Anstelle von bisher rund 2555 Kindern in 148 Betreuerinnengruppen sind künftig rund 2825 Kinder in 163 Gruppen in 77 Grund- und Förderschulen zu betreuen.
Förderrechtlich ergeben sich momentan 161 Zeitgruppen. Die Optimierung hat bewirkt, dass inzwischen rund 44% der Zeitgruppen weniger als 15 Stunden Betreuungszeit pro Woche ausweisen.
Der Bedarf an Betreuung über den förderfähigen Zeitkorridor von 5,5 Stunden hinaus besteht an 35 Schulen. Die Verbesserung der Landesfinanzierung in diesem Punkt wird vom Städtetag Baden-Württemberg verfolgt.

Maßnahmen
Es gibt nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der weiteren Umsetzung der Optimierung. Erforderliche Maßnahmen sind:
Erhöhung der kostenlosen Betreuungszeit an Förderschulen

Es ist sinnvoll, die unentgeltlichen Betreuungszeiten von 6 auf 8 Stunden/Gruppe/Woche zu erhöhen, um eine verlässliche Grundschule an den Förderschulen gewährleisten zu können.

Bedarf für Betreuungsräume
Die Betreuungsmaßnahmen sollen grundsätzlich keinen zusätzlichen Raumbedarf erforderlich machen. Der auf ein Jahr befristete Standard wird auf Dauer festgeschrieben.

Personelle Auswirkungen
Für die Einrichtung von 15 neuen Gruppen und die Aufstockung der Arbeitszeit an den Förderschulen sind bis zu 6,05 Stellen erforderlich. Zum nächsten Stellenplan wird zum gesamten Personalbedarf eine gesonderte Stellenplanvorlage erstellt.

Finanzielle Auswirkungen
Der finanzielle Nettoaufwand für die zusätzliche Einrichtung von 15 neuen Gruppen und die Aufstockung der Betreuungszeit an den Förderschulen beläuft sich auf rund 171.375 DM/87.623 Euro. Für die Grundausstattung der 15 Gruppen entstehen einmalige Ausgaben von rund 67.500 DM/34.512 Euro. Laufende zusätzliche Sachausgaben fallen in Höhe von ca. 12.126 DM/6.200 Euro/Jahr an.


Beteiligte Stellen

Referate F, SJG und A haben die Vorlage mitgezeichnet.






Gabriele Müller-Trimbusch


Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag der Förderschulen




Gabriele Müller-Trimbusch

Anlagen



1. Ausgangslage und aktueller Stand

Der Gemeinderat hat am 23.03.2000 (GRDrs. 594/1999) u.a. folgende Beschlüsse gefasst:
Weiterhin hat der Gemeinderat am 29.06.2000 (GRDrs. 480/2000) hierzu noch Folgendes beschlossen:

Von den zunächst erwarteten 49 weiteren Gruppen wurden zum Schuljahr 2000/2001 tatsächlich netto 43 zusätzlich eingerichtet. Damit bestehen derzeit an 69 Grund- und 8 Förderschulen insgesamt 148 Betreuerinnengruppen, d.h. eingerichtete Gruppen mit Zuordnung einer Betreuungskraft, (bzw. 161 Zeitgruppen, d.h. förderfähig nach den Förderrichtlinien des Landes Baden-Württemberg) mit 2555 Kindern. Die Entwicklung der Betreuung an den einzelnen Schulen ist der Anlage 1 zu entnehmen. Die Verteilung der Betreuungsgruppen im Schuljahr 2000/2001 auf die einzelnen Schulbezirke wird in Anlage 2 dargestellt.

Mit der Einführung der Verlässlichen Grundschule als qualitative Weiterentwicklung zum Schuljahr 2000/2001 kamen auf die Schulen, das Betreuungspersonal vor Ort und das Schulverwaltungsamt im Vergleich zur seitherigen “Kernzeitbetreuung” zahlreiche neue Fragen und Probleme zu.

Die Verlässliche Grundschule verlangt eine Optimierung der Stundenpläne, von der andererseits die Optimierung der Betreuung abhängig ist.

Um das neue Angebot rechtzeitig umzusetzen, arbeitete das Schulverwaltungsamt auf Hochtouren. Es galt, qualifiziertes Personal für die neuen Gruppen zu finden. An einigen Schulen, darunter den Förderschulen, war dieses Angebot völlig neu, an anderen Schulen wurde es erweitert. Die Bewerberlage war - trotz der ungünstigen Arbeitszeiten - sehr zufriedenstellend. Zum jetzigen Zeitpunkt ist, bis auf vier Schulen, die Betreuung durch Dauerkräfte gesichert. An den vier Schulen wird die Betreuung durch Springkräfte abgedeckt.

Die Umsetzung der Optimierung gestaltet sich schwierig. Aufgrund der unterschiedlichen Verhältnisse und Bedürfnisse waren und sind weiterhin Verhandlungen mit jeder Schule notwendig. Verschiedene Anlaufprobleme mit dem neuen Konzept erschwerten die Arbeit erheblich.


Die derzeitigen Betreuungszeiten der Gruppen stellen sich wie folgt dar:

Betreuungsstunden
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
Gruppen-anzahl (insge-
samt 161 Zeit- gruppen)
6
9
2
3
2
31
1
10
6
1
90
% von 100
3,72
5,59
1,24
1,86
1,24
19,25
0,63
6,21
3,73
0,63
55,90

Mit der weiterschreitenden Optimierung der Unterrichtszeiten werden sich die Gruppen mit den hohen Betreuungszeiten verringern.

Im Schuljahr 2000/2001 ging an 35 Schulen die Betreuungszeit über den vom Land vorgegebenen Zeitkorridor von 5,5 Stunden/Tag hinaus (die Schulen können der Anlage 1 entnommen werden).



2. Bedarfserhebung für das Schuljahr 2001/2002

Im März 2001 wurde an allen Schulen der Bedarf bei den Sorgeberechtigten für die ergänzende Betreuung ab dem nächsten Schuljahr - im Rahmen des von der Landeskonzeption vorgegebenen Zeitkorridors von 5,5 Stunden am Vormittag - schriftlich abgefragt. Hierbei konnte den Interessierten jedoch nur der momentane Betreuungszeitraum pro Schule aufgezeigt werden, da die Schulleitungen derzeit noch nicht den Unterrichtsblock für das Schuljahr 2001/2002 benennen können.
Nach Auswertung der Erhebung stellt sich der Bedarf für das kommende Schuljahr wie folgt dar:

Anstelle von bisher rund 2555 Kindern in 148 Gruppen (inklusive Förderschulen) sind künftig rund 2825 Kinder in 163 Gruppen zu betreuen.

Das bedeutet, dass neben den bestehenden Gruppen zum Schuljahr 2001/2002 an folgenden Grundschulen zusätzlich 15 neue Gruppen einzurichten sind:

Altenburgschule
Bachschule
Eichendorffschule
GHS Heumaden
Luginslandschule
GHS Münster
GHS Ostheim
Pragschule
Rappachschule
GS Riedenberg
Rosenschule
Sommerrainschule
Steinenbergschule
Wilhelmsschule Wangen
GS Zazenhausen


3. Schwierigkeiten bei der Organisation der Betreuung und bei der Umsetzung der Verlässlichen Grundschule mit Lösungsansätzen

Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass es noch erhebliche Schwierigkeiten bei der erfolgreichen Umsetzung der Verlässlichen Grundschule und bei der Organisation der Betreuung gibt. Unvorhergesehene Probleme erschweren die Umsetzung.

3.1 Optimierung der Stundenpläne

Eine Optimierung der Stundenpläne zu einem gleichmäßig verlässlichen Unterrichtsblock ist erst bei 23 Schulen erreicht worden. Die anderen 46 Schulen haben im letzten Jahr aus verschiedenen Gründen (vgl. Ziff. 3.6. Auswirkungen der Sport- und Schwimmhallenbelegung und des Religionsunterrichts auf die Umsetzung der Optimierung) lediglich eine Angleichung an den Verlässlichen Unterrichtsblock erzielen können.

3.2 Optimierung der Betreuung

Da die Optimierung der Stundenpläne bei den Schulen höchst unterschiedlich fortgeschritten ist, gestaltet sich auch die Optimierung der Betreuung höchst aufwendig in Gesprächen vor Ort. Die Bereitschaft, die Betreuungszeiträume zu reduzieren, ist gering. Die erzieherische Arbeit der Betreuungskräfte wird durch die Reduzierung der Betreuungszeiten erschwert. Die Betreuungskräfte bemühen sich trotz der reduzierten Betreuungszeiten die erzieherische Arbeit an den Kindern im gewohnten Umfang zu leisten.

3.3. Freie Arbeitskapazitäten

Die neuen Rahmenbedingungen des Landes haben bei den bereits vor der Einführung der Verlässlichen Grundschule eingesetzten Betreuungskräften zu großem Unmut und Ängsten geführt. Diese Betreuungskräfte wurden früher mit pauschal 15 Stunden pro Woche eingesetzt. Auch im letzten Jahr war dieses während der Übergangszeit noch der Fall. Aufgrund der Optimierung des verlässlichen Unterrichtsblocks kristallisiert sich aber immer mehr heraus, dass sich die Betreuungszeiten und damit der Beschäftigungsumfang je nach Optimierung auf 8 bis 12 Stunden/Woche reduzieren.

Derzeit überprüft das Schulverwaltungsamt die sich aus der Optimierung ergebenden freien Arbeitskapazitäten und wird dann in Verhandlung mit den betroffenen Betreuungskräften treten. Konkrete Zahlen über die freien Kapazitäten werden für die Vorlage zum Thema "Ferienbetreuung" vorliegen.

Eine gute und greifbare Möglichkeit zur Nutzung der freien Arbeitskapazitäten der MitarbeiterInnen bietet die Einführung der Ferienbetreuung. Den betroffenen Betreuungskräften soll die Möglichkeit gegeben werden, den Beschäftigungsumfang durch eine Mitarbeit an der Ferienbetreuung zu erhalten. Bei einer Reduzierung von 15 auf 12 Stunden pro Woche könnten die freien Kapazitäten bereits durch eine Mitarbeit in drei Ferienwochen ausgeglichen werden. Dieses wäre sowohl für die Betreuungskräfte als auch für die Stadtverwaltung eine sinnvolle Lösung.

Die MitarbeiterInnen wurden bereits allgemein darüber unterrichtet. Es werden im Rahmen der weiteren Ermittlungen von freien Arbeitskapazitäten konkrete Verhandlungen mit den betroffenen MitarbeiterInnen geführt.

3.4. Arbeitsverträge

Da der verlässliche Unterrichtsblock erst zu Beginn des Schuljahres feststeht und damit auch erst die tatsächlich nötige Betreuungszeit für die weiterzuführenden Gruppen und die neuen Gruppen bekannt ist, wäre erst dann der Zeitpunkt für eine maßgeschneiderte Personalgestellung und den Abschluß von konkreten Betreuungsverträgen. Tatsächlich muß aber das Personal schon zu Schuljahresbeginn bereitstehen und die Betreuungsverträge mit den Eltern geschlossen sein. Derzeit behilft man sich deshalb mit befristeten Arbeitsverträgen und zunächst pauschalen Betreuungsverträgen mit den Eltern, die später berichtigt werden.

Für das kommende Schuljahr 2001/2002 bedeutet dies, dass erneut die zusätzlichen Stellen für die neu einzurichtenden Gruppen pauschal ausgeschrieben werden müssen. Die Einsatzzeiten werden zwischen 6 und max. 12 Stunden beziffert. Der Arbeitsvertrag wird dermaßen gestaltet, dass der Beschäftigungsumfang jeweils nach einem Jahr aufgrund weiterer Optimierungen angepasst werden kann. Mit der pauschalen Ausschreibung soll auch der Markt abgefragt werden und es soll herausgefunden werden, ob sich unter den veränderten Bedingungen überhaupt Kräfte finden lassen.

Um einen größeren Anreiz für die BewerberInnen zu schaffen, soll in der Stellenausschreibung auf die Möglichkeit verwiesen werden, dass der Stundenumfang durch eine Mitarbeit bei der Ferienbetreuung ausgebaut werden kann.

3.5 Zeitpunkt der Festlegung des Unterrichtsblocks

Das Staatliche Schulamt hat zugesichert, die Unterrichtsversorgung der Schulen - soweit dies möglich ist - vor den Sommerferien abzuschließen, damit frühzeitig die Stundenpläne im Sinne der Vorgaben der "Verlässlichen Grundschule" gestaltet werden können.

3.6 Auswirkungen der Sport- und Schwimmhallenbelegung und des Religionsunterrichts auf die Umsetzung der Optimierung

Die Konzentration des Unterrichts auf den Vormittag erfordert, die Nachmittagsstunden möglichst ganz in den Vormittag zu legen. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die Umverteilung des Nachmittagsunterrichts auf die Vormittagsstunden bei einigen Schulen äußerst schwierig bzw. nicht umsetzbar ist. Gerade bei den größeren Grundschulen und den Grund- und Hauptschulen gestaltet sich dieses als äußerst schwierig und nach wie vor ist der Unterrichtsblock an einzelnen Tagen noch nicht optimal zu organisieren.

Die hauptsächlichen Probleme ergeben sich durch die gleichzeitige Schwimm- und Sporthallenbenutzung mehrerer Schulen, durch organisatorische Probleme, z.B. gemeinsamer Bustransfer verschiedener Schulen und durch nicht ausreichend vorhandenes Religionspersonal, welches durch ortsansässige Pfarrer ersetzt werden muss. Oftmals ist eine Organisation des Unterrichts am Vormittag nicht für alle Klassen durchführbar und deshalb fallen einzelne Stunden weiterhin auf den Nachmittag.
In diesem Schuljahr war es 6 Grundschulen aufgrund der Schwimm- und Sporthallenbelegung und 4 Grundschulen aufgrund des Religionsunterrichtes nicht möglich an allen Tagen der Woche einen verlässlichen Unterrichtsblock vormittags anzubieten.

Bezüglich der Schwimm- und Sporthallenproblematik kann bei rechtzeitiger Meldung der Schulen das Schulverwaltungsamt bei der Suche nach einer Lösung behilflich sein. Für die Behebung des Problems des Religionsunterrichts ist das Staatliche Schulamt zuständig. Das Problem wurde dort bereits angesprochen. Jedoch ist zum jetzigen Zeitpunkt noch keine organisatorische Lösung in Sicht.


4. Betreuung über den Zeitkorridor hinaus

Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 29.06 2000 (GDRS 480/2000) wird auch im nächsten Schuljahr bei nachgewiesenem Bedarf die Betreuung über den vom Land festgelegten förderungsfähigen Zeitkorridor von 5,5 Stunden pro Tag hinaus bis maximal zum Umfang der früheren Kernzeitenbetreuung gewährleistet.

Die Erfahrungen dieses Schuljahres haben gezeigt, dass die Eltern weiterhin einen großen Bedarf über die 5,5 Stunden am Vormittag hinaus haben. Konkret ist dieses bei 35 Schulen der Fall (siehe auch Anlage 1)

Auf großen Druck der Kommunen hatte sich die Landesverwaltung bereit erklärt, im Rahmen der Förderung auch Zeiten über den Korridor hinaus ausnahmsweise noch für das Schuljahr 2000/2001 anzuerkennen. Allerdings gilt diese Übergangsregelung aber nur für sog. Altfälle, die bereits im Schuljahr 1999/2000 den Zeitrahmen von 5,5 Stunden überschritten haben.

Der Städtetag Baden-Württemberg verhandelt seit November letzten Jahres in der Landes-AG "Schulfinanzierung" über die Weiterentwicklung der Landesförderung kommunaler Betreuungsangebote an Schulen. Ein Verhandlungsziel u.a. ist auch für die Nachmittagsbetreuung an Grundschulen dieselbe Landesförderung wie für die "Verlässliche Grundschule" zu erhalten. Die AG soll ihre Tätigkeit bis Ende Juni abschließen. Ab wann und in welchem Umfang die Förderung des Landes für Betreuungen außerhalb des bisher vorgesehenen Zeitkorridors verbessert wird, muss abgewartet werden.


5. Bedarf und Standard für Betreuungsräume

Die Konzeption des Landes zur Verlässlichen Grundschule sieht vor, dass die Einrichtung von Betreuungsmaßnahmen grundsätzlich zu keinem weiteren Raumbedarf führen soll. Statt dessen sind die aufgrund der festen Unterrrichtsblöcke vorhandenen freien Räumlichkeiten zu nutzen. In diesem Schuljahr wurde, wie in der GrDrs. 480/2000 befristet auf 1 Jahr beschlossen, vorgegangen.

Bei bestehenden Gruppen wurden die alten Betreuungsräume beibehalten, bei zusätzlichen Gruppen wurde in bestehenden Schulräumen betreut. Es wurde keine Teeküche für die erstmalig eingerichteten Gruppen beantragt und eingerichtet. Keine der erstmalig eingerichteten Gruppen kooperiert mit einem nahegelegenen Hort bzw. einer Kindertagesstätte.

Im Hinblick darauf, dass die Betreuungszeit sich aufgrund der Optimierung weiterhin reduzieren wird, sollte die Stadt vor allem aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nach Möglichkeit keine neuen Räume durch bauliche Maßnahmen schaffen. Vielmehr sollten die sich aus der Optimierung ergebenden freien Raumkapazitäten (z.B. leerstehende Klassenräume) genutzt werden und der in der GrDrs. 480/2000 befristet auf ein Jahr beschlossene Standard, an jeder Schule zumindest einen zusätzlichen Raum in der Größe eines Klassenzimmers für die Betreuung bereitzustellen (siehe Anlage 3), festgeschrieben werden.


6. Erhöhung der Betreuungszeit an Förderschulen

Mit Beginn des Schuljahres 2000/2001 wurden im Rahmen der Verlässlichen Grundschule auch an den öffentlichen Förderschulen in Stuttgart Betreuungsgruppen eingerichtet.

Erfreulicherweise hat der Gemeinderat beschlossen, auf die Erhebung eines Entgelts zu verzichten, kommt doch der größte Teil der Schüler aus finanziell schlecht gestellten Familien. Viele Eltern beziehen Sozialhilfe oder sind arbeitslos. Die Erfahrungen zeigen, dass diese Eltern zwar eine Betreuung wünschen, aber nicht bereit sind, Betreuungsverträge gegen Entgelt zu unterschreiben, auch wenn sie durch Antrag auf Erlass aufgrund von Sozialhilfebezug wieder im nachhinein entlastet werden könnten.

Die Nachfrage nach Betreuung hat sich im Laufe des Schuljahres deutlich erhöht. Die Eltern begrüßen dieses Angebot und die tägliche Verläßlichkeit der Schule bis 13.00 Uhr.

Die kostenlose Betreuungszeit je Gruppe wurde auf maximal 6 Stunden/Woche begrenzt. Die bisherigen Erfahrungen an den Förderschulen zeigen jedoch, dass diese Zeit nicht ausreicht, um eine verläßliche Förderschule (Klasse 1 - 4) zu gewährleisten.

Ausgehend von einem verläßlichen Unterrichtsblock am Vormittag von 3 Stunden 45 Minuten für die Klassenstufen 1 und 2 und der Sicherstellung einer verläßlichen Öffnungszeit von 5 Stunden 30 Minuten entsteht ein täglicher Betreuungsbedarf von 1 Stunde 45 Minuten. Auf die Woche umgerechnet sind dies 525 Minuten oder 8 Stunden 45 Minuten. Bei 6 Stunden Betreuungszeit müssen durch die Schulen je Gruppe 2 Stunden 45 Minuten (165 Minuten = 3,5 Unterrichtsstunden) aus dem für Unterricht zur Verfügung gestellten Topf für die Betreuung verwendet werden. Dies sind in der Regel Förderstunden, die aber jetzt als Trennstunden am Vormittag zur Bildung kleinerer Gruppen und zur Einzelförderung fehlen. Diese Stunden fehlen auch bei der Krankheitsstellvertretung.

Außerdem hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass es schwierig ist, kompetente und fachlich versierte Betreuungskräfte für die Kinder an Förderschulen für nur 6 Stunden in der Woche zu gewinnen.

Deshalb ist es sinnvoll die kostenlosen Betreuungszeiten an Förderschulen je Woche/Gruppe von 6 auf 8 Stunden zu erhöhen.


7. Personelle Auswirkungen

Nach der Bedarfserhebung ist keine der bestehenden Gruppen zu schließen. Die sich aus der Reduzierung der Betreuungszeiten der Gruppen ergebenden freien Arbeitskapazitäten der Betreuungskräfte sollen für die Umsetzung der Ferienbetreuung genutzt werden. Der Einsatz in anderen Gruppen ist aufgrund der Arbeitsorganisation (die Betreuungszeiten finden zu denselben Tageszeiten statt) nicht möglich. Deshalb erfordert die Einrichtung der weiteren 15 Gruppen einen zusätzlichen Personalbedarf vor Ort und in der Innenverwaltung.

Bei den neueinzustellenden Betreuungskräften ist im Schnitt von einem arbeitsvertraglichen Beschäftigungsumfang von maximal 12 Stunden/Woche auszugehen. Dazu kommt für Springkräfte ein Zuschlag von 10%. Der Aufwand in der Innenverwaltung für Personalbewirtschaftung und Entgeltabrechnung ist wie bisher mit einer Stunde pro Gruppe und Woche anzusetzen. Danach errechnet sich für die Einrichtung von 15 Gruppen und die Erhöhung der Betreuungszeit der 9 Förderschulgruppen um 2 Stunden folgender maximaler Stellenmehrbedarf (Brutto):

    Betreuungskräfte (15 neue Gruppen
5,15 Stellen
    und 9 Aufstockungen)
    Springkräfte
0,51 Stellen
    =
5,66 Stellen
    SachbearbeiterInnen
    für die Innenverwaltung
0,39 Stellen
    Summe
6,05 Stellen


Für den dauerhaft bestehenden Mehraufwand in der Innenverwaltung infolge der wesentlich aufwendigeren Struktur der Verlässlichen Grundschule durch laufende Optimierung der Betreuung, laufende Anpassung der Arbeitsverträge, bzw. Nutzung der freien Arbeitskapazitäten und laufende Anpassung der Betreuungsverträge mit den Eltern wurde pauschal eine Stelle zugestanden. Ob diese auf Dauer ausreicht, ist noch nicht abzusehen. Aufgaben, wie Optimierung der Betreuung und Anpassung der Arbeitsverhältnisse konnten mangels ausreichender Zeit noch nicht befriedigend erledigt werden.


8. Finanzielle Auswirkungen

8.1 Nettomehraufwand für die Einrichtung und Aufstockung von Gruppen

Es können nur Durchschnittswerte genannt werden, da der tatsächliche Abmangel von der Gruppengröße, der Betreuungszeit und der Zusammensetzung der Gruppe abhängt.
Bei einer sich durch die Optimierung des Unterrichtsblocks durchschnittlich ergebenden Betreuungszeit von 12 Stunden und bei Annahme von18 Kindern/Woche ergibt sich folgender Nettoaufwand pro Gruppe (siehe auch GRDrs: 594/1999):

    Personal- und Sachkosten/Gruppe
28.918 DM
14.785 Euro
    ./. Landeszuschüsse (896 DM/Stunde/Jahr)
10.752 DM
5.498 Euro
    ./. Entgelteinnahmen
8.406 DM
4.299 Euro
    Nettoaufwand/Gruppe
9.760 DM
4.990 Euro

Für die Einrichtung von 15 neuen Gruppen ergeben sich demnach Nettokosten von
146.400 DM/74.853 Euro.


Der Nettoaufwand pro Förderschulgruppe bei einem Betreuungsumfang von 6 Stunden wurde in der GRDrs. 480/2000 auf 11.100 DM festgelegt.

Für die 2 stündige Aufstockung der Betreuungszeit an den Förderschulen, bei der nur Personalkosten zu berücksichtigen sind, ergibt sich folgender Nettomehraufwand:

    eine Erhöhung pro Gruppe von
2.775 DM
1.419 Euro

Demnach ergibt sich für 9 Förderschulgruppen ein Gesamtnettomehraufwand von
24.975 DM/12.770 Euro.


8.2 Bereitstellung von Finanzmitteln für Sachausgaben

Der Gesamtaufwand für die Grundausstattung (einmalige Leistung) bei 15 neu einzurichtenden Gruppen beläuft sich auf 67.500 DM/34.512 Euro (4.500 DM/2.300 Euro/Gruppe) bei Finanzposition 1.2920.5200 - Beschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter -. Die für die Grundschulausstattung nötigen Gelder müssen den Gruppen zu Beginn des Schuljahres 2001/2002 bereitgestellt werden, was überplanmäßige Bereitstellung des Gesamtaufwandes noch im Jahre 2001 bedeutet.
Des weiteren fallen für die 15 neuen Gruppen zusätzliche Sachausgaben für den laufenden Betrieb von voraussichtlich ca. 12.126 DM/6.200 Euro jährlich an. Das Budget des Schulverwaltungsamtes ist deshalb ab 2002 entsprechend zu erhöhen.


8.3 Kosten für zusätzliches Personal

Die Schaffung von 5,66 Stellen für Betreuungskräfte in Vergütungsgruppe VI b BAT verursacht Kosten in Höhe von 400.626 DM/ 204.837 €. Dazu kommen die Kosten für den Personalbedarf in der Innenverwaltung von 0,39 Stellen in BesGr. A10 bzw. Verg.Gr. IV b BAT in Höhe von 37.410 DM/ 19.127 €.