Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Gz: St 61-13.1 wie/rr
GRDrs 246/2002
Stuttgart,
03/18/2002



Bebauungsplan Auf der Steig / Daiberweg (Ca 206) in Stuttgart-Bad Cannstatt
Vereinfachte Änderung gem. § 13 BauGB durch den Bebauungsplan Auf der Steig / Daiberweg (Ca 271)
in Stuttgart-Bad Cannstatt
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB ohne Anregungen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
09.04.2002
18.04.2002



Beschlußantrag:

1. Der Bebauungsplan Auf der Steig / Daiberweg (Ca 206) im Stadtbezirk Bad Cannstatt wird nach § 3 Abs. 3 i.V.m. § 13 BauGB vereinfacht geändert. Die Änderung erhält die Bezeichnung Auf der Steig / Daiberweg (Ca 271). Maßgebend sind die lila Änderungen mit Datum von 2. November 2001.

2. Der Bebauungsplanentwurf Auf der Steig / Daiberweg (Ca 271) im Stadtbezirk Bad Cannstatt i.d.F. vom 2. November 2001 wird nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Es gilt die Ergänzung der Begründung mit gleichem Datum. Im Übrigen gilt die Begründung vom 20. Mai 1995.

Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Gebiet Auf der Steig / Daiberweg ist nahe zu völlig aufgesiedelt, lediglich ein städtisches Grundstück konnte bisher nicht vermarktet werden. Dies wird durch die Bebauungsplanänderung möglich.

Finanzielle Auswirkungen
Keine finanzielle Auswirkungen für die Stadt. Die Refinanzierung der Planungskosten wird vertraglich geregelt.


Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen



1. Ausführliche Begründung
2. Begründung zum Bebauungsplan (Deckblatt siehe Dateianhang)



Anlage 1


Ausführliche Begründung:


1. Verfahrensablauf

2. Umweltschutz

3. Änderungen und Ergänzungen

Im städtebaulichen Vertrag wurde ein Passus zum baulichen Wärmeschutz eingefügt.




Anlage 2 (Deckblatt siehe Dateianhang)




Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans nach § 13 BauGB
Auf der Steig / Daiberweg 1983/18 (Ca 271/Ca 206)
im Stadtbezirk Bad Cannstatt


Ergänzende Begründung




Planerische Konzeption

Durch die neue Konzeption wird die Gebäudereihe zwischen den bestehenden Reihenhäusern und dem Kindergarten an der Mahlestraße geschlossen; u. a. kann durch die Anordnung der Baugrenzen parallel zur Mahlestraße eine wirtschaftlichere Bebauung der Grundstücke erreicht werden. Die Höhe und Dichte der Bebauung bleiben unverändert. Im Übrigen gilt die Begründung mit Datum vom 9. Juli 1982 /
20. Mai 1995 vom Bebauungsplan Ca 205 (1983/18).


Stuttgart, 2. November 2001




Dr.-Ing. Kron
Stadtdirektor