Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Gz:
St 61-13.1 wie/rr
GRDrs
246/2002
Stuttgart,
03/18/2002
Bebauungsplan Auf der Steig / Daiberweg (Ca 206) in Stuttgart-Bad Cannstatt
Vereinfachte Änderung gem. § 13 BauGB durch den Bebauungsplan Auf der Steig / Daiberweg (Ca 271)
in Stuttgart-Bad Cannstatt
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB ohne Anregungen
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
09.04.2002
18.04.2002
Beschlußantrag:
1. Der Bebauungsplan Auf der Steig / Daiberweg (Ca 206) im Stadtbezirk Bad Cannstatt wird nach § 3 Abs. 3 i.V.m. § 13 BauGB vereinfacht geändert. Die Änderung erhält die Bezeichnung Auf der Steig / Daiberweg (Ca 271). Maßgebend sind die lila Änderungen mit Datum von 2. November 2001.
2. Der Bebauungsplanentwurf Auf der Steig / Daiberweg (Ca 271) im Stadtbezirk Bad Cannstatt i.d.F. vom 2. November 2001 wird nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Es gilt die Ergänzung der Begründung mit gleichem Datum. Im Übrigen gilt die Begründung vom 20. Mai 1995.
Der Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt im Maßstab 1 : 10 000 auf dem Deckblatt der Ergänzung der Begründung zum Bebauungsplan (Anlage 2) dargestellt.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Das Gebiet Auf der Steig / Daiberweg ist nahe zu völlig aufgesiedelt, lediglich ein städtisches Grundstück konnte bisher nicht vermarktet werden. Dies wird durch die Bebauungsplanänderung möglich.
Finanzielle Auswirkungen
Keine finanzielle Auswirkungen für die Stadt. Die Refinanzierung der Planungskosten wird vertraglich geregelt.
Beteiligte Stellen
keine
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
Erledigte Anträge/Anfragen
keine
Matthias Hahn
Bürgermeister
Anlagen
1. Ausführliche Begründung
2. Begründung zum Bebauungsplan
(Deckblatt siehe Dateianhang)
Anlage 1
Ausführliche Begründung:
1. V
erfahrensablauf
Die Absicht durch die Bebauungsplanänderung in diesem Bereich das städtische Grundstück zu vermarkten, wurde dem Ausschuss für Umwelt und Technik am 6. November 2001 vorgetragen.
Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat beschlossen, entsprechend zu verfahren.
Die öffentliche Auslegung der Bebauungsplanänderung erfolgte vom 11. Januar 2002 bis 7. Februar 2002.
Anregungen wurden nicht vorgebracht.
Die Anregungen des Amts für Umweltschutz bezüglich des baulichen Wärmeschutzes wurden in den städtebaulichen Vertrag übernommen.
Die zukünftigen Eigentümer sind mit dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf und dem geänderten städtebaulichen Vertrag einverstanden.
2. Umweltschutz
Ausgleichsmaßnahmen sind nicht erforderlich.
Es wurde geprüft, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden muss. Die ist in diesem Fall nicht notwendig, da das Verfahren nicht UVP-pflichtig ist.
3. Änderungen und Ergänzungen
Im städtebaulichen Vertrag wurde ein Passus zum baulichen Wärmeschutz eingefügt.
Anlage 2
(Deckblatt siehe Dateianhang)
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans nach § 13 BauGB
Auf der Steig / Daiberweg 1983/18 (Ca 271/Ca 206)
im Stadtbezirk Bad Cannstatt
Ergänzende Begründung
Planerische Konzeption
Durch die neue Konzeption wird die Gebäudereihe zwischen den bestehenden Reihenhäusern und dem Kindergarten an der Mahlestraße geschlossen; u. a. kann durch die Anordnung der Baugrenzen parallel zur Mahlestraße eine wirtschaftlichere Bebauung der Grundstücke erreicht werden. Die Höhe und Dichte der Bebauung bleiben unverändert. Im Übrigen gilt die Begründung mit Datum vom 9. Juli 1982 /
20. Mai 1995 vom Bebauungsplan Ca 205 (1983/18).
Stuttgart, 2. November 2001
Dr.-Ing. Kron
Stadtdirektor