Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 545/2006
Stuttgart,
07/12/2006



Zukunftsfähige Strukturen des Stuttgarter Jugendhaus e. V.



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
24.07.2006
26.07.2006
27.07.2006



Beschlußantrag:

1. Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag des Vorstandes des Stuttgarter Jugendhaus e. V. und der Verwaltung zu, die operativen Aufgaben des Stuttgarter Jugendhaus e. V. in eine gGmbH als Tochtergesellschaft des Stuttgarter Jugendhaus e. V. auszugliedern. 2. Der Gemeinderat bittet die Mitgliederversammlung, dieses Ziel in die Wege zu leiten, um zum 01.01.2007 in dieser neuen Struktur zu arbeiten.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Wie bereits ausführlich in dem gemeinsamen Antrag 247/2005 der CDU-Gemeinderatsfraktion und der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 03.08.2005 dargelegt und in der Beantwortung des Herrn Oberbürgermeisters vom 19.09.2005 bestätigt, sind die vielfältigen Aktivitäten des Stuttgarter Jugendhaus e. V. in einer Vereinsstruktur nicht mehr sachgerecht wahrzunehmen.

Bis 1998 lag die Haupttätigkeit des Stuttgarter Jugendhaus e. V. darin, Kinder- und Jugendhäuser zu betreiben. In den Folgejahren kamen folgende Aufgaben hinzu:

- Erweitertes Betreuungsangebot an Hauptschulen
- Sozialarbeit an Hauptschulen
- Ausbau der internationalen Jugendarbeit (z. B. EU-Projekt mit den Partnerstädten)
- Projekte im Bereich Übergang von der Schule in den Beruf
- Ferienbetreuung
- Mitmachen Ehrensache
- Radioprojekt
- Zirkus Circuli usw.

Gleichzeitig war auch die Arbeit in den Einrichtungen einem ständigen Wandel unterzogen. Neue Angebote und Arbeitsansätze wie z. B. Multimedia, Erlebnispädagogische Ansätze usw. kamen hinzu.

Dazu kommt, dass der Kostendruck und die Konkurrenz zwischen steuerbegünstigten Körperschaften und steuerpflichtigen Wettbewerbern ständig steigt. Dies zwingt den Stuttgarter Jugendhaus e. V. z. B. auch gemeinsam mit anderen, wirtschaftlich gesicherten Partnern nach Lösungen zu suchen. Dies ist besonders im Bereich von Veranstaltungen und Projekten von Notwendigkeit

Dazu ist die Vereinsstruktur nicht geeignet, da die Mitglieder in Teilen auch Konkurrenten sind bzw. im Wettbewerb mit dem Stuttgarter Jugendhaus e. V. stehen.

Ziel der vorgeschlagenen Rechtsänderung ist die Schaffung zukunftsfester und flexibler Strukturen für qualifizierte und differenzierte Angebote an Kinder und Jugendliche. Eine „Kommerzialisierung“ der Jugendarbeit in Stuttgart unter dem Dach des Stuttgarter Jugendhaus e.V. ist weiterhin nicht beabsichtigt. Andererseits ist der Einfluss der Stadt im bisherigen Umfang sicherzustellen.


Finanzielle Auswirkungen

Die Bemessung des städtischen Zuschusses erfolgt auf der bisherigen Basis.


Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag 247/2005 der CDU Gemeinderatsfratkion und der SPD-Gemeinderatsfraktion
Antrag 175/2006 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion


Erledigte Anträge/Anfragen

Antrag 247/2005 der CDU Gemeinderatsfratkion und der SPD-Gemeinderatsfraktion
Antrag 175/2006 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion




Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen

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