Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Gz: St 61-3 Kle/za
GRDrs 750/2000
mit Ergänzung
Stuttgart,
10/27/2000



Flächennutzungsplan 2010 der Landeshauptstadt Stuttgart
Ergänzungsverfahren, Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB,
Feststellungsbeschluss




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Ausschuß für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Einbringung
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
07.11.2000
16.01.2001
01.02.2001



Beschlußantrag:

1. Vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung der 58 Einzelpunkte des Ergänzungsverfah-rens zum FNP 2010 wird Kenntnis genommen.

2. Der FNP 2010 wird - entsprechend dem Abwägungsergebnis zu den in der Anlage 2 zusammengestellten Einzelpunkten - ergänzt bzw. geändert.

3. Von den Anregungen und Verfahrensvorschlägen zu Punkten, die nicht im Ergänzungsverfahren behandelt werden können, wird Kenntnis genommen (Anlage 3).


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Zu 1. und 2.:

Beim Feststellungsbeschluss zum FNP 2010 (01.07.1999) hat der Gemeinderat Nutzungsdarstellungen beschlossen, die von der zuvor durchgeführten öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum FNP (20.11.1998 - 21.12.1998) abweichen. Um die Darstellungen für diese Teilflächen genehmigungsfähig zu machen, war ein Ergänzungsverfahren, d. h. eine erneute öffentliche Auslegung nur in Bezug auf diese Teilflächen erforderlich.

Entsprechend dem Beschluss des UTA (11.04.2000) wurde die erneute öffentliche Auslegung vom 02.05. bis 09.06.2000 durchgeführt und parallel hierzu die Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Die Anregungen aus diesem Beteiligungsverfahren sind in Anlage 2 zusammengestellt.

Bei 14 der 58 ausgelegten Punkte wurden keine oder nur zustimmende Anregungen vorgebracht. Bei einigen Punkten ist jedoch aufgrund der vorgebrachten Bedenken das bisherige Abwägungsergebnis in Frage zu stellen. Dies betrifft folgende, in der Anlage 2 besonders gekennzeichneten, Punkte mit der Beschlussempfehlung für eine erneute Planänderung:

Nr. 14 Weil Goslarer Straße: LE- statt geplante W-Fläche im LSG
Nr. 37 Ob Unten im Dorf: Grünfläche/geplanter Friedhof statt geplante W-Fläche
Nr. 38 Ob Esslinger Berg: LE- statt Grünfläche/geplanter Friedhof im LSG

Nach der erneuten Abwägung kann die Genehmigung beim Regierungspräsidium beantragt und damit das Verfahren zur Ergänzung des FNP 2010 weitgehend abgeschlossen werden. Planänderungen für Flächen, bei denen neue Siedlungsflächen in Landschaftsschutzgebieten geplant sind, können erst nach Abschluss der LSG-Änderungen zur Genehmigung vorgelegt werden.

Bei Punkt Nr. 58 “Standorte für bauliche Anlagen für den Funkverkehr, 35 m und höher” ergibt sich durch die weitergehenden Standortwünsche der Betreiber von Funkdiensten erhebliches zusätzliches Abwägungsmaterial, das zuerst eingehend geprüft werden muss. Hier wird eine Zurückstellung der Beschlussfassung empfohlen.

Zu 3.

Anregungen, die nicht die zur Diskussion stehenden Einzelpunkte des Ergänzungsverfahrens betreffen, sind in Anlage 3 zusammengefaßt.

Finanzielle Auswirkungen
Keine unmittelbaren


Beteiligte Stellen

Referat T, Referat USO, Referat WK
Betroffene Bezirksbeiräte: Mitte, Nord, Süd, Ost, Weilimdorf, Stammheim, Zuffenhausen, Mühlhausen, Bad Cannstatt, Untertürkheim, Obertürkheim, Hedelfingen, Wangen, Plieningen/ Birkach, Möhringen, Vaihingen


Vorliegende Anträge/Anfragen

Käppeleshau, Antrag. Nr. 426/2000, Imberger Weg/Schloßbergstraße, Antrag Nr. 441/2000, Schlachthofgärten BB Ost Nr. 108/12.07.2000

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen



1. Ausführliche Begründung und Änderungsliste
2. Flächennutzungsplan 2010/Ergänzungsverfahren, Zusammenstellung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung für die 58 Einzelpunkte (aus techn. Gründen ohne Planausschnitte, Ansicht nur über "starten" möglich.)
3. Sonstige Anregungen, die nicht das Ergänzungsverfahren betreffen