Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
629/2002
GZ:
SJG
Sitzungstermin: 09/19/2002
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:BMin Müller-Trimbusch
Protokollführung: Frau Böhringer wu
Betreff: Investitionszuschuss für den Arbeiterinnen- selbsthilfe e. V. für die Erstellung eines neuen Spielhauses auf dem Aktivspielplatz Hallschlag
Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 15.07.2002, öffentlich, Nr. 62


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 01.07.2002, GRDrs 629/2002, mit folgendem

Beschlussantrag:
  1. Dem Arbeiterinnenselbsthilfeverein, Rostocker Straße 9, 70376 Stuttgart, wird zu den Kosten der Erstellung eines Spielhauses auf dem Aktivspielplatz Hallschlag ein städtischer Zuschuss in Höhe von 317.240 € (Höchstzuschuss) bewilligt.
  2. Die Verwaltung wird ermächtigt, den genauen Betrag nach Vorliegen der Kostenfeststellung festzusetzen.
  3. Der Aufwand ist aus den Mitteln des Vermögenshaushalts, AHSt. 2.4680.9872.0000, Baukostenzuschuss für Jugendbegegnungsstätten, zu decken.
  4. Für die Bewilligung gelten folgende Nebenbestimmungen:

Die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen.

Der städtische Zuschuss ist abzüglich einer Abschreibung gemäß Ziffer 7.4 der Richtlinie zurückzuzahlen, wenn das Anwesen nicht mehr für Zwecke der Jugendhilfe verwendet wird.

Zur Sicherung des bedingten Rückzahlungsanspruchs wird das Spielhaus an die Landeshauptstadt Stuttgart übereignet.


BMin Müller-Trimbusch geht auf die unterschiedlichen Beschlüsse des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses ein. StR Wölfle (90/GRÜNE) macht darauf aufmerksam, dass er im Jugendhilfeausschuss den Antrag gestellt habe, dem Träger 260.000 € pauschal zur Verfügung zu stellen.

StR Hill (CDU) erklärt, seine Fraktion bitte, dass der von StR Wölfle angesprochene Antrag, dem Träger 260.000 € pauschal zur Verfügung zu stellen, zur Abstimmung gestellt werde.

StRin Gröger (SPD) spricht sich nachhaltig für die Verwaltungsvorlage aus. Der Betrag in dieser Vorlage sei bereits reduziert worden. Aufgrund der schwierigen Grundstücksfläche, die besondere Anforderungen an die bauliche Ausführung des Spielhauses stelle und des schwierigen sozialen Umfeldes, sollte nicht noch weiter reduziert werden.

Von StR Wölfle wird ausgeführt, warum er es für richtig halte, dem Verein 260.000 € pauschal zur Verfügung zu stellen.

StRin Gröger bittet, nachdem über Verflechtungen gesprochen worden sei, diese offen zu legen.

StR Hill widerspricht der Darstellung von StRin Gröger, dass durch die Reduzierung der Fördersumme ein pädagogisches Angebot nicht mehr möglich wäre. Der Stadtrat verweist auf 20 weitere solcher Einrichtungen innerhalb des Stadtgebietes, die sicher zu gegebener Zeit auch entsprechenden Ersatzbedarf anmelden würden. Von daher müsse überlegt werden, welcher Standard gewählt werden könne.

BMin Müller-Trimbusch geht auf die Historie des Vorgangs ein und bittet abschließend um Abstimmung des im Sozialausschuss gefassten Beschlusses.

OB Dr. Schuster stellt zunächst die GRDrs 629/2002 zur Abstimmung und hält fest:

Anschließend lässt der Vorsitzende über den Beschluss des Sozialausschusses, dem Arbeiterinnenselbsthilfe e. V. für die Errichtung des neuen Spielhauses pauschal 260.000 € zur Verfügung zu stellen, abstimmen und stellt fest: