Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 910/2004
Stuttgart,
10/28/2004



Eigenbetrieb Leben & Wohnen
Trägerdarlehen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Leben und Wohnen
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
15.11.2004
17.11.2004
18.11.2004



Beschlußantrag:

1. Von dem gewährten Trägerdarlehen in Höhe von EUR 2.735.405,43 (GRDrs 367/1997) wird ein Teilbetrag von EUR 1.500.000 rückwirkend zum 1.1.2004 in Eigenkapital umgewandelt und der Kapitalrücklage des Eigenbetriebs Leben & Wohnen zugeführt.

2. Hierzu wird im Vermögenshaushalt bei der AHSt. 2.4320.9301.000-0010, Kapitaleinlage, eine überplanmäßige Ausgabe zugelassen. Die Deckung erfolgt bei der EHSt. 2.4320.3257.000-0001, Tilgung Stadtdarlehen.

3. Der Restbetrag von 1.235.405,43 ist ab 1.1.2004 zu verzinsen und wird vom ELW ab 2005 innerhalb von 5 Jahren getilgt.


Begründung:


Mit Beschluss vom 30. Juli 1997 wurde dem Eigenbetrieb Leben & Wohnen ein Trägerdarlehen in Höhe von EUR 2.735.405,43 zur teilweisen Finanzierung des Anlagevermögens gewährt. Dieses wurde zunächst zins- und tilgungsfrei gestellt. Ursprünglich war geplant, das Darlehen nach Verbesserung der wirtschaftlichen Situation des Eigenbetriebs zu verzinsen und zu tilgen. Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage des Eigenbetriebs wurde nach regelmäßiger Überprüfung immer wieder auf Zins und Tilgung verzichtet, zuletzt bis 31. Dezember 2003.

Der Verzicht auf eine angemessene Verzinsung wurde vom Rechnungsprüfungsamt inzwischen unter Hinweis auf § 13 EigBVO mehrfach beanstandet.

Nachdem auf mittlere Sicht nicht absehbar ist, dass der ELW die Mittel für Zins und Tilgung erwirtschaften kann, und die Zinszahlungen in voller Höhe das Ergebnis des ELW belasten, musste eine Lösung gefunden werden, die einerseits die wirtschaftliche Situation des ELW angemessen berücksichtigt und andererseits § 13 EigBVO Rechnung trägt.

Bezogen auf die Bilanz zum 31.12.03 wird sich die Eigenkapitalquote des ELW nach der Eigenkapitalzuführung von 32,06% auf 34,01 % (ohne Sonderposten) bzw. von 69,36 % auf 71,31 % (mit Sonderposten) erhöhen und damit auch weiterhin im üblichen Rahmen liegen.

Die Zinsen betragen 3,39 % p.a. und sind am 30.4 und 31.10. des Jahres zur Zahlung fällig. Die Zinsen für die Zeit vom 1.1.04 – 31.10.04 sind am 30.11.2004 zu bezahlen.

Die Tilgung erfolgt in fünf gleichen Raten jährlich zum 30.4..

Der Vorgang wurde bereits im Wirtschaftsplan 2004/2005 erläutert und ist dort entsprechend veranschlagt.


Finanzielle Auswirkungen

Ein Teil des Darlehens wird in Eigenkapital umgewandelt und verbleibt auf Dauer ohne Zinsbelastung im Eigenbetrieb Leben & Wohnen. Neue Haushaltsmittel müssen dafür nicht bereitgestellt werden.

Der Restbetrag wird entsprechend § 13 EigBVO verzinst und innerhalb von 5 Jahren an die Stadt zurückbezahlt; für die Tilgung des Trägerdarlehens erhält der ELW keinen Ausgleich aus dem Stadthaushalt (s. auch Wirtschaftsplan 2004/2005).
Die Veränderungen werden in einem Nachtrag zur Schuldurkunde festgehalten.


Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.




Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen

keine