Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 77/2006
Stuttgart,
07/27/2006



Bebauungsplan Bruno-Jacoby-Weg/Tränkestraße im Stadtbezirk Degerloch (De 100) 2002/11

- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB ohne Anregungen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
26.09.2006
28.09.2006



Beschlußantrag:

Die Änderung und Ergänzung vom 28. Dezember 2004 im Bebauungsplan „Bruno-Jacoby-Weg/Tränkestraße“ (De 100) 2002/11 vom 8. August 2001/12. Dezember 2001/26. März 2003 wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Es gilt die Begründung vom 8. August 2001/12. Dezember 2001/26. März 2003 mit Ergänzung vom 28. Dezember 2004/19. Juni 2006.



Begründung:


Die N. N. GmbH & Co. KG (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) plant auf ihren Grundstücken 3489/2 und 3490/3 an der Tränkestraße in Stuttgart-Degerloch statt dem bisher vorgesehenen Bürogebäude ein Hotel mit 231 Zimmern.

Nach dem bisherigen Planungsrecht ist dies nicht möglich, da im rechtsverbindlichen Bebauungsplan 2002/11 u.a. Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes ausgeschlossen sind.

Da mit der Inbetriebnahme der im Bau befindlichen Landesmesse im Filderbereich voraussichtlich der Bedarf an Hotels in verkehrsgünstigen Lagen steigt, wird das Planungsrecht gemäß § 13 BauGB erneut vereinfacht geändert, um eine Hotelnutzung zu ermöglichen.

Im Textteil werden deshalb für den gesamten Geltungsbereich Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes zugelassen.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der betroffenen Bürger ist abgeschlossen, es sind keine Anregungen eingegangen, die nicht berücksichtigt werden konnten. Bei der Bürgerbeteiligung wurden keine Anregungen vorgebracht.



Finanzielle Auswirkungen

Die N. N. GmbH & Co. KG (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) übernimmt als Verursacherin die Planungs- und Verfahrenskosten in Höhe von 11 759 € für die erneute vereinfachte Änderung. Darüber hinaus beteiligt sich die N. N.-Gruppe (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) mit einem Betrag von 281 210 € an den Herstellungskosten für die außerhalb des Gewerbebereichs liegende Ausfahrtsrampe aus der B 27 in das Gewerbegebiet Tränke.

Dies wurde in einem städtebaulichen Vertrag geregelt (siehe Anlage 6).


Beteiligte Stellen

Referat TS, OB/82

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2a. Klarstellende Änderung
2b. Begründung zur vereinfachten Änderung
3. Übersichtsplan
4. Text bisher
5. Text § 13 BauGB - Änderung
6. Städtebaulicher Vertrag