Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz: RSO 0300
GRDrs 83/2007
Stuttgart,
03/05/2007



Satzung zur Änderung der Hauptsatzung aufgrund der Änderung der Stadtteilgliederung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
21.03.2007
22.03.2007



Beschlußantrag:

1. Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 1.1.1978, zuletzt geändert am 16.03.2006 (Amtsblatt Nr. 13 vom 30.03.2006), wird entsprechend dem beiliegenden Entwurf (Anlage 4) beschlossen.

2. Für statistische Auswertungen auf der Stadtteilebene wird ab 1.7.2007 die geänderte Gliederung verwendet.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die bisherige Aufteilung des Stadtgebiets in 141 Stadtteile gilt seit dem 1.1.2001 und ist in der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart verankert. Die veränderte Gliederung wird 149 Stadtteile umfassen (Anlage 1).

Die Änderung der Stadtteilgliederung im Stadtbezirk Mitte (Anlage 2) ergibt sich aus den zu erwartenden städtebaulichen Entwicklungen im Zusammenhang mit Stuttgart 21: Es entsteht das Europaviertel (Teilgebiet A1). Die Namensgebung ergibt sich aus der europäischen Bedeutung dieses Stadtteils, analog zur bereits erfolgten Straßenbenennung (Londoner Straße, Kopenhagener Straße, Moskauer Straße etc.). Die bisher zum Stadteil Nr. 105 gehörende Fläche des Hauptbahnhofs nebst Gleisflächen wird dem Stadtteil Nr. 106 zugeschlagen. Der Stadtteil Nr. 105 (bisher: Hauptbahnhof) wird in Europaviertel umbenannt, der Stadtteil Nr. 106 (bisher: Klettplatz) in Hauptbahnhof. Damit bleibt die Gebietsbezeichnung Hauptbahnhof in der Stadtteilgliederung erhalten. Der Bezirksbeirat Mitte hat in seiner Sitzung am 14.11.2005 der Änderung zugestimmt.

Die Änderungen im Stadtbezirk Vaihingen (Anlage 3) erfolgen zur verbesserten Informationsversorgung für den Stadtbezirk. Der bisherige Stadtteil Nr. 701 ist mit über 30 000 Einwohnern im Vergleich zu anderen Stadtteilen relativ groß (Durchschnitt aller Stadtteile: etwa 4200 Einwohner). Er vereinigt strukturell unterschiedliche Gebiete. Um eine bessere innere Differenzierung der strukturellen Unterschiede darstellen zu können, erfolgt die Aufgliederung in neun Stadtteile. Der Bezirksbeirat Vaihingen hat der Änderung in seiner Sitzung am 18.10.2005 zugestimmt.

Im Bereich des Personenstandswesens ergeben sich keine Konsequenzen. Die nach § 2 Abs. 3 der DVO GemO zu § 5 GemO durchzuführende Anhörung wurde durchgeführt. Es wurden keine Einwände geäußert.

Finanzielle Auswirkungen

keine


Beteiligte Stellen

Referat AK
Referat StU
Referat T





Dr. Martin Schairer
Bürgermeister

Anlagen

Übersichtskarte Stadtteile (Anlage 1)
Detailkarten Europaviertel, Stadtbezirk Vaihingen (Anlagen 2 und 3)
Satzungsentwurf (Anlage 4)





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Vorlage832007.pdf