Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz:
WFB 9318
GRDrs
557/2003
Stuttgart,
07/03/2003
Abschluss der Jahresrechnung 2002
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
16.07.2003
17.07.2003
Beschlußantrag:
1. Dem
Verwaltungshaushalt 2002
werden vom Vermögenshaushalt
zugeführt
a) die
allgemeine Zuführung
des Vermögenshaushalts an den Verwaltungshaushalt aus Mitteln der
AHSt. 2.9190.9000.000 VKZ 0002
von
31.891.150,45 EUR
,
b) die
Zuführung
des Vermögenshaushalts
aus Sonderrücklagen
aus Mitteln der
AHSt. 2.9190.9011.000 VKZ 0002
von
500.000,00 EUR
.
2. Dem
Vermögenshaushalt 2002
werden vom Verwaltungshaushalt
zugeführt
a) die
Zuführung zur Teilrücklage Zukunftsinvestitionsprogramm
aus Mitteln der
AHSt. 1.9190.8611.000
von
39.600.000,00 EUR
,
b) die
Zuführungen zu Sonderrücklagen
aus Mitteln der
AHSt. 1.9190.8610.000
von
2.014.199,40 EUR
(davon entfallen auf Zuführungen zur Erddeponierücklage 438.810,15
EUR
und zur Pensionsrücklage 1.124.900,00 EUR sowie auf den Überschuss des Stiftungshaushalts im Verwaltungshaushalt [UA 8900] 450.489,25 EUR),
c) die
Zuführung zur Sonderrücklage langfristige Infrastrukturmaßnahmen
aus Mitteln der
AHSt. 1.9190.8612.000
von
1.143.974.651,17 EUR
.
3. Im Haushaltsjahr 2002 werden
zugeführt
a) der
allgemeinen Rücklage
aus Mitteln der
AHSt. 2.9100.9101.000 VKZ 0002
- Zuführung Teilrücklage Parkmöglichkeiten –
830.734,98 EUR
,
AHSt. 2.9100.9102.000 VKZ 002
- Zuführung Teilrücklage Zukunftsinvestitionsprogramm -
264.006.006,66 EUR
,
AHSt. 2.9100.9103.000 VKZ 0002
- Zuführung Teilrücklage Sportbauten -
12.783.293,64 EUR
.
b) der
Sonderrücklage für Erddeponierekultivierung
aus Mitteln der
AHSt. 2.9100.9110.000 VKZ 0004
- Zuführung Erdeponierücklage -
438.810,15 EUR
,
c) der
Pensionsrücklage
aus Mitteln der AHSt.
2.9100.9110.000 VKZ 0005
- Zuführung Pensionsrücklage -
1.124.900,00 EUR
,
d) der
Sonderrücklage langfristige Infrastrukturmaßnahmen
aus Mitteln der
AHSt. 2.9100.9110.000 VKZ 0006
- Zuführung Sonderrücklage langfristige Infrastrukturmaßnahmen -
1.143.974.651,17 EUR
.
4. Im Haushaltsjahr 2002 werden
entnommen
a) der
allgemeinen Rücklage
zugunsten der
EHSt. 2.9100.3100.000 VKZ 0001
- Entnahme allgemeine
Rücklage -
133.922.787,13 EUR
,
zugunsten der
EHSt. 2.9100.3101.000 VKZ 0001
- Entnahme Teilrücklage Parkmöglichkeiten -
1.991.316,67 EUR
zweckgebundene Einnahmen für die Schaffung von Parkmöglichkeiten,
zugunsten der
EHSt. 2.9100.3102.000 VKZ 0001
- Entnahme Teilrücklage Zukunftsinvestitionsprogramm -
20.163.720,10 EUR
,
b) der
Sonderrücklage langfristige Infrastrukturmaßnahmen
zugunsten der
EHSt. 2.9100.3112.000 VKZ 0001 803.438.306,61 EUR,
c) dem
Stiftungsvermögen
zugunsten der
EHSt. 2.8900.3111.000 VKZ 0001
- Entnahme Stiftungsvermögen -
2.901.976,06 EUR
.
5. Der Übertragung von
Haushaltsausgaberesten
im Stadthaushalt 2002 nach
Anlage 2, und zwar
im Verwaltungshaushalt von
32.447.044,10 EUR
im Vermögenshaushalt von
134.720.829,31 EUR
zusammen von
167.167.873,41 EUR
in das Jahr 2003 wird zugestimmt.
6. Im Haushaltsjahr 2002 wird bei der
Sonderrücklage langfristige Infrastrukturmaßnehmen
zugunsten der
EHSt. 2.9110.3791.000 VKZ 0001
- Schuldenwirtschaft, Innere Darlehen Sonderrücklage - ein
inneres Darlehen
von
154.000.000,00 EUR
aufgenommen. Das Darlehen ist ab 1. Januar 2003 mit jährlich 4,5 % zu verzinsen und ab 2004 in 20 gleichen Jahresraten zu tilgen.
7. Im
Vermögenshaushalt
2002 wird bei AHSt. 2.8810.9690.000 VKZ 0999 - Unbebaute Grundstücke, Erschließungsbeiträge - nachträglich eine überplanmäßige Ausgabe von 497.000 EUR zugelassen, die im Vermögenshaushalt 2002 durch Mehreinnahmen bei EHSt. 2.8810.3400.000-0001 - Verkaufserlöse - gedeckt wird.
Begründung:
Allgemeine Zuführung vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt
Im Nachtragshaushaltsplan 2002 war eine
negative Zuführungsrate
des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt von 16,8 Mio. EUR ausgewiesen, die durch eine Zuführung des Vermögenshaushalts an den Verwaltungshaushalt ausgeglichen werden musste. Durch weitere Verschlechterungen insbesondere bei der Gewerbesteuer und im Finanzausgleich erhöhte sich die Finanzierungslücke des Verwaltungshaushalts auf 31,9 Mio. EUR, so dass dieser Betrag zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts erforderlich ist.
Dieses Ergebnis ist mit Abstand das schlechteste seit der Neuordnung des Gemeindewirtschaftsrechts im Jahr 1974
. Lediglich in den Jahren 1992 (2,2 Mio. EUR) und 1995 (5,2 Mio. EUR) waren geringe negative Zuführungsraten zu verzeichnen.
Kreditaufnahmen/Innere Darlehen
An Kreditaufnahmen (ohne Umschuldungen) waren im Nachtrag 149,0 Mio. EUR vorgesehen. Entsprechend der GRDrs 1109/2002 wurden keine Kreditmarktdarlehen aufgenommen und dafür Innere Darlehen in Höhe von 154,0 Mio. EUR bei der Sonderrücklage aus dem Veräußerungserlös aus dem Verkauf der städtischen Energiebeteiligungen aufgenommen. Davon entfallen 30,2 Mio. EUR auf die außerordentlichen Tilgung von Kreditmarktdarlehen und 123,8 Mio. EUR auf den Ausgleich des Vermögenshaushalts. Umgeschuldet wurden 3,4 Mio. EUR.
Damit ist im Jahr 2002 auch bei der Verschuldung eine Trendwende eingetreten
. Während seit 1994 der Schuldenstand kontinuierlich zurückgeführt werden konnte, ist 2002 ohne Berücksichtigung der außerordentlichen Tilgung des Darlehens für die Stille Beteiligung bei der LBBW von 536,8 Mio. EUR eine Nettoneuverschuldung zu verzeichnen. Den Tilgungen von rd. 111 Mio. EUR steht ein Kreditbedarf von 154 Mio. EUR gegenüber. Dies bedeutet einen Schuldenanstieg im Stadthaushalt von 43 Mio. EUR, auch wenn es sich dabei nicht um Kreditmarktmittel, sondern um Innere Darlehen handelt. Da auch der Schuldenstand der Eigenbetriebe um 19,3 Mio. EUR gestiegen ist, erhöht sich der Schuldenstand gegenüber 2001 von 714,5 Mio. EUR um 62,3 Mio. EUR auf
776,8 Mio. EUR.
Allgemeine Rücklage
Im Vermögenshaushalt (Nachtrag) 2002 war eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (ohne Entnahmen aus Teilrücklagen Parkmöglichkeiten und Zukunftsinvestitionsprogramm) von 133,1 Mio. EUR veranschlagt. Beim Rechnungsabschluss war eine Entnahme von 133,9 Mio. EUR erforderlich.
Der frei verfügbare Teil der allgemeinen Rücklage ist damit bis auf einen Betrag von 5,5 Mio. EUR, der jedoch in der Finanzplanung bis 2006 bereits verplant ist, aufgebraucht.
Beteiligte Stellen
Dr. Klaus Lang
Erster Bürgermeister
Anlagen
Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Verzeichnis der Haushaltsreste
Anlage 1 zur GRDrs 557/2003
Ausführliche Begründung:
1.
Ausgleich des Verwaltungshaushalts
Im Haushaltsplan 2002 war eine allgemeine Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt von 15,2 Mio. EUR veranschlagt.
Wegen der gravierenden Steuerausfälle musste ein Nachtragshaushaltsplan aufgestellt werden (GRDrs 574/2002, Niederschrift Nr. 151/2002), in dem eine
Unterdeckung im Verwaltungshaushalt von 16,8 Mio. EUR
ausgewiesen war, die durch eine
Zuführung vom Vermögenshaushalt
ausgeglichen werden musste. Durch weitere Verschlechterungen erhöhte sich die
Finanzierungslücke des Verwaltungshaushalts auf 31,9 Mio. EUR
, so dass dieser Betrag zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts erforderlich ist. Das zusätzliche Minus von 15,1 Mio. EUR resultiert im wesentlichen auf weiteren Verschlechterungen bei den Steuereinnahmen mit netto 69,9 Mio. EUR (insbesondere bei der Gewerbesteuer mit netto 66,3 Mio. EUR) und im Finanzausgleich mit 10,6 Mio. EUR, die nur teilweise durch
Mehreinnahmen
bei den Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb mit 6,6 Mio. EUR und bei den weiteren Finanzeinnahmen mit 10,7 Mio. EUR (insbesondere Stundungszinsen) sowie durch
Wenigerausgaben
beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand mit 16,7 Mio. EUR (insbesondere bei den Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten für Grundstücke und bauliche Anlagen), bei den laufenden Zuweisungen und Zuschüssen mit 11,0 Mio. EUR und bei den Sozialhilfeausgaben mit 11,4 Mio. EUR ausgeglichen werden konnten.
Dieses Ergebnis ist mit Abstand das schlechteste seit der Neuordnung des Gemeindewirtschaftsrechts im Jahr 1974. Lediglich in den Jahren 1992 (2,2 Mio. EUR) und 1995 (5,2 Mio. EUR) waren geringe negative Zuführungsraten zu verzeichnen.
2.
Ausgleich des Vermögenshaushalts
a) Kreditaufnahmen/Innere Darlehen
An Kreditaufnahmen (ohne Umschuldungen) waren im Nachtragshaushaltsplan 2002 149,0 Mio. EUR vorgesehen. Entsprechend der GRDrs 1109/2002 (Niederschrift
Nr. 296/2002) wurden keine Kreditmarktdarlehen, sondern dafür Innere Darlehen in Höhe von 154,0 Mio. EUR bei der Sonderrücklage aus dem Veräußerungserlös aus dem Verkauf der städtischen Energiebeteiligungen aufgenommen. Davon entfallen
30,2 Mio. EUR auf die außerordentliche Tilgung von Kreditmarktdarlehen und
123,8 Mio. EUR auf den Ausgleich des Vermögenshaushalts. Umgeschuldet wurden 3,4 Mio. EUR.
b) Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
Zum Ausgleich des Nachtrags-Vermögenshaushaltsplans 2002 war eine Entnahme aus der
allgemeinen Rücklage
(ohne Entnahmen aus Teilrücklagen Parkmöglichkeiten und Zukunftsinvestitionsprogramm) von 133,1 Mio. EUR veranschlagt. Beim Rechnungsabschluss war eine Entnahme von 133,9 Mio. EUR erforderlich.
3.
Überplanmäßige Ausgabe
Insbesondere wegen eines nichtvorhersehbaren Erschließungskostenbescheids für das Baugebiet Unterer Grund (STEP) ist bei der AHST. 2.8810.9690.000-0999 - Unbebaute Grundstücke, Erschließungsbeiträge - eine Mehrausgaben von 497.000 EUR angefallen, die nachträglich überplanmäßig bereitzustellen wäre (vgl. Nr. 6 des Beschlussantrags).
4.
Rücklagen
a) Allgemeine Rücklage
Der Stand der allgemeinen Rücklage (ohne Rücklagen für Parkmöglichkeiten und ohne Rücklage Zukunftsinvestitionsprogramm) betrug am 1. Januar 2002
174,4 Mio. EUR. Unter Berücksichtigung der
Entnahme
2002 von
133.922.787,13 EUR
beträgt er auf 31. Dezember 2002 40.488.038,29 EUR. Hiervon sind rd. 35 Mio. EUR nach § 20 Abs. 2 GemHVO als Kassenbetriebsmittel gebunden. Der somit frei verfügbare Betrag von 5,5 Mio. EUR ist zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen in den Jahren 2003 bis 2006 verplant worden.
b) Teilrücklage für Parkmöglichkeiten
Die 2002 eingegangenen
Ablösungsbeträge für Stellplatzverpflichtungen
nach der LBO in Höhe von
250.021,73 EUR
(Ansatz 0,5 Mio. EUR) sind entsprechend dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom 8. Dezember 1966 der Teilrücklage für Parkmöglichkeiten zuzuführen. Außerdem wurde der Zuschuss des Landes für das Parkhaus Weilimdorf mit
293.250,00 EUR
sowie zu hohe Entnahmen in Vorjahren mit
267.463,25 EUR
der Rücklage
zugeführt
. Den für die Schaffung und Unterhaltung von öffentlichen Parkeinrichtungen oder anderer Anlagen, die den Bedarf an Parkeinrichtungen verringern, gebundenen Mitteln der allgemeinen Rücklage wurden
1.991.316,67 EUR
entnommen
:
Der Rücklagenbestand beträgt am 31. Dezember 2002 3.152.100,23 EUR.
c) Teilrücklage Zukunftsinvestitionsprogramm
Der Teilrücklage Zukunftsinvestitionsprogramm wurden 2002
264.006.006,66 EUR zugeführt
(davon 39,6 Mio. EUR Gewinnausschüttung aus der Fusion TWS/Neckarwerke und 224,4 Mio. EUR aus der Rückführung Grundstückskaufpreis Stuttgart 21 aus der Sonderrücklage langfristige Infrastrukturmaßnahmen) und
20.163.720,10 EUR entnommen
(Neubau Galerie Kleiner Schlossplatz 5,2 Mio. EUR, Bibliothek 21 0,6 Mio. EUR, Kapitaleinlage Neue Messe auf den Fildern 2,9 Mio. EUR, Klinikum 10,2 Mio. EUR und Klimaschutzprogramm 2002 1,3 Mio. EUR, davon
0,5 Mio. EUR für den Verwaltungshaushalt und 0,8 Mio. EUR für den Vermögenshaushalt).
Der Rücklagenbestand beträgt am 31. Dezember 2002 243.842.286,57 EUR. Damit stehen die für die vorgesehenen Maßnahmen (Galerie Kleiner Schlossplatz, Bibliothek 21, Neue Messe auf den Fildern, 3. Bauabschnitt Gottlieb-Daimler-Stadion, Umfahrung Hedelfingen [B 312] und Klimaschutzprogramm 2002) erforderlichen Mittel wieder zur Verfügung.
d) Teilrücklage Sportbauten
Aus der Kapitalherabsetzung SMK wurden der Teilrücklage Sportbauten
12.783.293,64 EUR zugeführt
. Gemäß der GRDrs 1109/2002 soll dieser Betrag in 2003 zum Ausgleich der Verschlechterungen im Haushalt 2003
verwendet werden.
e)
Sonderrücklagen für Deponierekultivierung
Die Rekultivierungskosten für Deponien sind Kosten im Sinne von § 9 Abs. 2 KAG. Diese Kosten fallen bei den Deponien teilweise erst nach Beendigung der Auffüllmöglichkeiten an. Es ist deshalb notwendig, die Kosten der Rekultivierung während der Jahre, in denen die Deponien in Betrieb sind, bei der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen und sie den entsprechenden Rücklagen zuzuführen.
Der
Erddeponierücklage
(Ansatz 625.200 EUR) wurden
438.810,15 EUR zugeführt
. Der Rücklagenbestand beträgt am 31. Dezember 2002 16.988.295,88 EUR.
f)
Pensionsrücklage
Die Stadt ist verpflichtet, sich im Jahr 2005 mit einer Einmalzahlung von rd.
11,25 Mio. EUR an der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsrücklage des Kommunalen Versorgungsverbands Baden
-
Württemberg zu beteiligen. Die Finanzierung dieses Betrags erfolgt durch ratenweise Bildung einer Sonderrücklage. Nach der
Zuführung
von
1.124.900,00 EUR
beträgt der Rücklagenbestand am
31. Dezember 2002 7.873.952,83 EUR.
g)
Sonderrücklage für langfristige Infrastrukturmaßnahmen
Der Gemeinderat hat am 7. Februar 2002 (GRDrs 15/2002, Nr. 16/2002) dem Verkauf des Geschäftsanteils der SVV am Stammkapital der TWS-GmbH an die EnBW zugestimmt. Die Auswirkungen dieser Veräußerung wurden in einem Nachtragshaushaltsplan für die Jahre 2002/2003 dargestellt (vgl. GRDrs 574/2002,
Nr. 151/2002). Der Sonderrücklage wurden somit
1.143.974.651,17 EUR zugeführt
und
803.438.306,61 EUR
entnommen (davon 536,8 Mio. EUR für außerordentliche Tilgung Darlehen Stille Beteiligung LBBW 2001, 224,4 Mio. EUR für Rückführung Grundstückskaufpreis Stuttgart 21 zur Teilrücklage Zukunftsinvestitionsprogramm und 42,2 Mio. EUR zur Finanzierung des Kaufpreises Güterbahnhof Bad Cannstatt).
Der Rücklagenbestand beträgt am 31.12.2002 340.536.344,56 EUR. Einschließlich der im Jahr 2003 noch zufließenden Mittel von 527 Mio. EUR stehen damit Ende 2003 rd. 867,5 Mio. EUR zur Verfügung. Davon sind bereits 154 Mio. EUR als Inneres Darlehen für das Jahr 2002 gebunden. Weitere 363,6 Mio. EUR können in den Jahren 2003 bis 2006 als Innere Darlehen in Anspruch genommen werden
(vgl. GRDrs 1109/2002). 350 Mio. EUR sind in Spezialfonds angelegt.
h)
Stiftungs-Fondsvermögen
Dem Stiftungs-/Fondsvermögen wurden
4.087.560,12 EUR zugeführt
(darunter
3,7 Mio. EUR aus Stiftungs-/Fondsmitteln bzw. neuen Stiftungen) und
6.989.536,18 EUR
für Stiftungszwecke
entnommen
.
Das Geldvermögen der Stiftungen und Fonds beträgt am 31. Dezember 2002 37.368.326,45 EUR.
5.
Kreditaufnahmen im Jahr 2002
Im Vermögenshaushalt 2002 (Nachtrag) waren zur Finanzierung der Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kreditaufnahmen von
149,0 Mio. EUR veranschlagt. Entsprechend der GRDrs 1109/2002 wurden keine Kredite und dafür Innere Darlehen in Höhe von 154,0 Mio. EUR bei der Sonderrücklage langfristige Infrastrukturmaßnahmen aufgenommen.
Die ordentliche und außerordentliche Kredittilgung belief sich 2002 auf 647,7 Mio. EUR (davon entfallen 536,8 Mio. EUR auf die außerordentliche Tilgung Darlehen für Stille Beteiligung LBBW 2001). Die äußeren Schulden im
Stadthaushalt
verringerten sich somit um diesen Betrag. Daneben besteht künftig ein neuer Schuldenstand an Inneren Darlehen von 154 Mio. EUR.
Der Schuldenstand der Stadt
insgesamt
(
ohne
Trägerdarlehen) beträgt auf
31. Dezember 2002:
Äußere Darlehen
Mit stiller Beteiligung LBBW
Ohne stille Beteiligung LBBW
a) Stadthaushalt
562.318.028,54 EUR
401.261.085,96 EUR
b) Eigenbetriebe
221.524.937,02 EUR
221.524.937,02 EUR
Zwischensumme
783.842.965,56 EUR
622.786.022,98 EUR
Innere Darlehen
154.000.000,00 EUR
154.000.000,00 EUR
zusammen
937.842.965,56 EUR
776.786.022,98 EUR
Das sind je Einwohner - bezogen auf die Einwohnerzahl zum 31. Dezember 2002 -
mit
stiller Beteiligung 1.594 EUR (Vorjahr 2.405 EUR)
ohne
stille Beteiligung 1.320 EUR (Vorjahr 1.216 EUR).
6.
Innere Darlehen im Jahr 2002
Zur teilweisen Finanzierung von Vorhaben des Vermögenshaushalts 2002
(30,2 Mio. EUR für die außerordentliche Tilgung und 123,8 Mio. EUR für den Ausgleich des Vermögenshaushalts) wird bei der Sonderrücklage langfristige Infrastrukturmaßnahmen ein Inneres Darlehen von 154,0 Mio. EUR aufgenommen.
Das Darlehen ist ab 1. Januar 2003 mit jährlich 4,5 % zu verzinsen und ab 2004 in
20 gleichen Jahresraten von jeweils 7,7 Mio. EUR zu tilgen.
7.
Haushaltsreste
Beim Rechnungsabschluss 2002 könnten gemäß § 19 GemHVO Haushaltsreste von bis zu 298 Mio. EUR ins Jahr 2003 übertragen werden (Verwaltungshaushalt 65 Mio. EUR, Vermögenshaushalt 233 Mio. EUR). Tatsächlich sind zur Fortsetzung begonnener Maßnahmen und zur Abwicklung unabweisbarer Aufgaben Haushaltsreste von
167,2 Mio. EUR vorgesehen (Verwaltungshaushalt 32,4 Mio. EUR, Vermögenshaushalt 134,7 Mio. EUR). Die gekürzten Reste sind vielfach durch Vorhaben bedingt, die sich verzögert haben. Deshalb ist ein erheblicher Teil der nicht übertragenen Reste in den Folgejahren erneut zu veranschlagen.
Das Restevolumen 2002 ist gegenüber dem Vorjahr um 16,6 Mio. EUR gestiegen (Verwaltungshaushalt 1,2 Mio. EUR, Vermögenshaushalt 15,3 Mio. EUR).
Bei der Restebildung zeigen sich folgende Schwerpunkte:
Verwaltungshaushalt
:
Bauunterhaltung und sonstige Unterhaltungsmaßnahmen in verschiedenen Bereichen
4,3 Mio. EUR, Beschaffung und Unterhaltung geringwertiger Wirtschaftsgüter
3,8 Mio. EUR, Lehr- und Lernmittel 2,0 Mio. EUR, Übergangslösung Schulhausbetreuung 1,6 Mio. EUR, Maßnahmen zur Grundwassersanierung und Altlastenbeseitigung
4,1 Mio. EUR, Zuweisungen und Zuschüsse 5,6 Mio. EUR.
Vermögenshaushalt
:
Wohnungsbaudarlehen 4,4 Mio. EUR,
Grunderwerb 25,4 Mio. EUR,
Beschaffung von Einrichtung, Fahrzeugen und Geräten 17,7 Mio. EUR,
Hochbau 43,6 Mio. EUR,
Tiefbau 9,0 Mio. EUR.
Sonstige Baumaßnahmen 9,3 Mio. EUR,
Zuweisungen und Zuschüsse 25,3 Mio. EUR.
8.
Feststellung der Jahresrechnung
Die Jahresrechnung ist nach § 110 GemO vom Rechnungsprüfungsamt innerhalb von vier Monaten nach ihrer Aufstellung zu prüfen. Sie wird dann dem Gemeinderat zur Feststellung vorgelegt werden.