Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 9318
GRDrs 557/2003
Stuttgart,
07/03/2003



Abschluss der Jahresrechnung 2002



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
16.07.2003
17.07.2003



Beschlußantrag:


Begründung:


Allgemeine Zuführung vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt
Im Nachtragshaushaltsplan 2002 war eine negative Zuführungsrate des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt von 16,8 Mio. EUR ausgewiesen, die durch eine Zuführung des Vermögenshaushalts an den Verwaltungshaushalt ausgeglichen werden musste. Durch weitere Verschlechterungen insbesondere bei der Gewerbesteuer und im Finanzausgleich erhöhte sich die Finanzierungslücke des Verwaltungshaushalts auf 31,9 Mio. EUR, so dass dieser Betrag zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts erforderlich ist.

Dieses Ergebnis ist mit Abstand das schlechteste seit der Neuordnung des Gemeindewirtschaftsrechts im Jahr 1974. Lediglich in den Jahren 1992 (2,2 Mio. EUR) und 1995 (5,2 Mio. EUR) waren geringe negative Zuführungsraten zu verzeichnen.

Kreditaufnahmen/Innere Darlehen
An Kreditaufnahmen (ohne Umschuldungen) waren im Nachtrag 149,0 Mio. EUR vorgesehen. Entsprechend der GRDrs 1109/2002 wurden keine Kreditmarktdarlehen aufgenommen und dafür Innere Darlehen in Höhe von 154,0 Mio. EUR bei der Sonderrücklage aus dem Veräußerungserlös aus dem Verkauf der städtischen Energiebeteiligungen aufgenommen. Davon entfallen 30,2 Mio. EUR auf die außerordentlichen Tilgung von Kreditmarktdarlehen und 123,8 Mio. EUR auf den Ausgleich des Vermögenshaushalts. Umgeschuldet wurden 3,4 Mio. EUR.

Damit ist im Jahr 2002 auch bei der Verschuldung eine Trendwende eingetreten. Während seit 1994 der Schuldenstand kontinuierlich zurückgeführt werden konnte, ist 2002 ohne Berücksichtigung der außerordentlichen Tilgung des Darlehens für die Stille Beteiligung bei der LBBW von 536,8 Mio. EUR eine Nettoneuverschuldung zu verzeichnen. Den Tilgungen von rd. 111 Mio. EUR steht ein Kreditbedarf von 154 Mio. EUR gegenüber. Dies bedeutet einen Schuldenanstieg im Stadthaushalt von 43 Mio. EUR, auch wenn es sich dabei nicht um Kreditmarktmittel, sondern um Innere Darlehen handelt. Da auch der Schuldenstand der Eigenbetriebe um 19,3 Mio. EUR gestiegen ist, erhöht sich der Schuldenstand gegenüber 2001 von 714,5 Mio. EUR um 62,3 Mio. EUR auf
776,8 Mio. EUR.



Allgemeine Rücklage

Im Vermögenshaushalt (Nachtrag) 2002 war eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (ohne Entnahmen aus Teilrücklagen Parkmöglichkeiten und Zukunftsinvestitionsprogramm) von 133,1 Mio. EUR veranschlagt. Beim Rechnungsabschluss war eine Entnahme von 133,9 Mio. EUR erforderlich. Der frei verfügbare Teil der allgemeinen Rücklage ist damit bis auf einen Betrag von 5,5 Mio. EUR, der jedoch in der Finanzplanung bis 2006 bereits verplant ist, aufgebraucht.

Beteiligte Stellen






Dr. Klaus Lang
Erster Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Verzeichnis der Haushaltsreste

Anlage 1 zur GRDrs 557/2003
Ausführliche Begründung:

1. Ausgleich des Verwaltungshaushalts

Im Haushaltsplan 2002 war eine allgemeine Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt von 15,2 Mio. EUR veranschlagt.

Wegen der gravierenden Steuerausfälle musste ein Nachtragshaushaltsplan aufgestellt werden (GRDrs 574/2002, Niederschrift Nr. 151/2002), in dem eine
Unterdeckung im Verwaltungshaushalt von 16,8 Mio. EUR ausgewiesen war, die durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt ausgeglichen werden musste. Durch weitere Verschlechterungen erhöhte sich die Finanzierungslücke des Verwaltungshaushalts auf 31,9 Mio. EUR, so dass dieser Betrag zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts erforderlich ist. Das zusätzliche Minus von 15,1 Mio. EUR resultiert im wesentlichen auf weiteren Verschlechterungen bei den Steuereinnahmen mit netto 69,9 Mio. EUR (insbesondere bei der Gewerbesteuer mit netto 66,3 Mio. EUR) und im Finanzausgleich mit 10,6 Mio. EUR, die nur teilweise durch Mehreinnahmen bei den Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb mit 6,6 Mio. EUR und bei den weiteren Finanzeinnahmen mit 10,7 Mio. EUR (insbesondere Stundungszinsen) sowie durch Wenigerausgaben beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand mit 16,7 Mio. EUR (insbesondere bei den Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten für Grundstücke und bauliche Anlagen), bei den laufenden Zuweisungen und Zuschüssen mit 11,0 Mio. EUR und bei den Sozialhilfeausgaben mit 11,4 Mio. EUR ausgeglichen werden konnten.

Dieses Ergebnis ist mit Abstand das schlechteste seit der Neuordnung des Gemeindewirtschaftsrechts im Jahr 1974. Lediglich in den Jahren 1992 (2,2 Mio. EUR) und 1995 (5,2 Mio. EUR) waren geringe negative Zuführungsraten zu verzeichnen.
2. Ausgleich des Vermögenshaushalts


3. Überplanmäßige Ausgabe
4. Rücklagen


5. Kreditaufnahmen im Jahr 2002
      Äußere Darlehen
Mit stiller Beteiligung LBBW
Ohne stille Beteiligung LBBW
    a) Stadthaushalt
562.318.028,54 EUR
401.261.085,96 EUR
    b) Eigenbetriebe
221.524.937,02 EUR
221.524.937,02 EUR
Zwischensumme
    783.842.965,56 EUR
    622.786.022,98 EUR
Innere Darlehen
    154.000.000,00 EUR
154.000.000,00 EUR
    zusammen
937.842.965,56 EUR
776.786.022,98 EUR
mit stiller Beteiligung 1.594 EUR (Vorjahr 2.405 EUR)
ohne stille Beteiligung 1.320 EUR (Vorjahr 1.216 EUR).


6. Innere Darlehen im Jahr 2002

Zur teilweisen Finanzierung von Vorhaben des Vermögenshaushalts 2002
(30,2 Mio. EUR für die außerordentliche Tilgung und 123,8 Mio. EUR für den Ausgleich des Vermögenshaushalts) wird bei der Sonderrücklage langfristige Infrastrukturmaßnahmen ein Inneres Darlehen von 154,0 Mio. EUR aufgenommen.

Das Darlehen ist ab 1. Januar 2003 mit jährlich 4,5 % zu verzinsen und ab 2004 in
20 gleichen Jahresraten von jeweils 7,7 Mio. EUR zu tilgen.



7. Haushaltsreste

Bei der Restebildung zeigen sich folgende Schwerpunkte:

Verwaltungshaushalt:

Vermögenshaushalt:

Wohnungsbaudarlehen 4,4 Mio. EUR,

Grunderwerb 25,4 Mio. EUR,
8. Feststellung der Jahresrechnung

Die Jahresrechnung ist nach § 110 GemO vom Rechnungsprüfungsamt innerhalb von vier Monaten nach ihrer Aufstellung zu prüfen. Sie wird dann dem Gemeinderat zur Feststellung vorgelegt werden.