Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 834/2007
Stuttgart,
11/08/2007



Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften
Oberdorfstraße / Alter Friedhof im Stadtbezirk Möhringen (Mö 207)

- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO mit Anregungen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
04.12.2007
06.12.2007



Beschlußantrag:

Der Entwurf vom 27. Juli 2006 des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Oberdorfstraße / Alter Friedhof im Stadtbezirk Möhringen (Mö 207) wird gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen.

Es gilt die Begründung mit Umweltbericht vom 27. Juli 2006/6. August 2007. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung mit Umweltbericht dargestellt.

Von der beim Vollzug des Bebauungsplanes notwendigen Baumbeseitigung wird Kenntnis genommen.

Es wird festgestellt, dass die Anregungen der Beteiligten
- Nr. 1 und 2 teilweise berücksichtigt und
- Nr. 3 nicht berücksichtigt
werden konnten.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Seit längerer Zeit laufen Bemühungen verschiedener Grundstückseigentümer aus dem Plangebiet, diesen rückwärtigen Bereich insbesondere für Wohnungsbau zu nutzen. Der städtebauliche Entwurf sieht ein Baugebiet mit zweigeschossigen Gebäuden (ca. 26 WE) vor. Diese ergänzende Bebauung trägt der Zielsetzung zur Innenentwicklung bei.


Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden Stellungnahmen zu den Planungszielen abgegeben (Anlage 1).

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wurde vom Ausschuss für Umwelt und Technik am 24. Oktober 2006 beschlossen. Der Bebauungsplanentwurf und seine Begründung mit Umweltbericht lagen vom 10. November bis 11. Dezember 2006 öffentlich aus. Dabei wurden von den Bürgern (siehe Namensliste Anlage 4) in drei Zuschriften verschiedene Anregungen u. a. zur Verkehrsbelastung in der Oberdorfstraße vorgebracht, die in der Zusammenstellung der Anregungen der Beteiligten und der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 5) ausführlich dargelegt werden.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben gegen die Planung keine prinzipiellen Bedenken vorgebracht.

Das Büro Ökologie-Planung-Forschung, Ludwigsburg, hat den Baumbestand mit 42 Bäumen unterschiedlicher Qualitäts- und Größenklassen im Plangebiet ermittelt (Anlage 3). Mit der Realisierung des Bebauungsplans ist davon auszugehen, dass diese Bäume nicht erhalten werden können, darunter auch die Süßkirsche auf Flurstück 172 sowie der Walnussbaum auf Flurstück 166/1, die auf Grund ihres auffälligen Habitus (großkronige und relativ hoch gewachsene Bäume) als erhaltenswert betrachtet werden. Der Baumverlust kann durch die vorgesehenen Neupflanzungen von 24 gebietsheimischen Bäumen ausgeglichen werden.


Finanzielle Auswirkungen

Die Grundstückseigentümer haben im Zuge des freiwilligen Umlegungsverfahrens einen städtebaulichen Vertrag zur vollen Kostenübernahme abgeschlossen. Auch die Stadt hat sich mit ihrer Zuteilung aus der Umlegung anteilmäßig an diesen Kosten zu beteiligen. Darüber hinaus werden der Stadt voraussichtlich keine Kosten entstehen.


Beteiligte Stellen

Referat T

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Begründung mit Umweltbericht vom 27. Juli 2006/6. August 2007
3. Baumbestandsplan (Büro Ökologie-Planung-Forschung, Ludwigsburg)
4. Namensliste der Beteiligten 5. Stellungnahme der Verwaltung zu den Anregungen
6. Bebauungsplanentwurf vom 27. Juli 2006 (Verkleinerung)
7. Text zum Bebauungsplanentwurf




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Vorlage8342007.pdf