Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
77/2006
GZ:
StU
Sitzungstermin: 21.12.2006
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann
Betreff: Bebauungsplan Bruno-Jacoby-Weg/Tränkestraße im Stadtbezirk Degerloch (De 100) 2002/11
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB ohne Anregungen -

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 26.09.2006, nicht öffentlich, Nr. 454
Gemeinderat vom 28.09.2006, öffentlich, Nr. 195

jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 05.12.2006, nicht öffentlich, Nr. 656
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 27.07.2006, GRDrs 77/2006, mit folgendem

Beschlussantrag:

Die Änderung und Ergänzung vom 28.12.2004 im Bebauungsplan "Bruno-Jacoby-Weg/Tränkestraße" (De 100) 2002/11 vom 08.08.2001/12.12.2001/26.03.2003 wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Es gilt die Begründung vom 08.08.2001/12.12.2001/26.03.2003 mit Ergänzung vom 28.12.2004/19.06.2006.


Ein Plan zu der im Betreff genannten Angelegenheit ist im Sitzungssaal ausgehängt.


Das Gewerbegebiet Tränke in Degerloch, so StRin Peppler-Kelka (90/GRÜNE), habe eine hohe städtebauliche Qualität und solle nun durch ein Hotel ergänzt werden. Der Bauherr, Herr N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht), habe sich im Juni 2000 verpflichtet, 50 % der Herstellungskosten für den Ausbau der Anschlussstelle der B 27 in das Gewerbegebiet Tränke zu tragen, damit sein Hotel künftig direkt an die Autobahn angeschlossen ist. Mittlerweile habe sich jedoch der Anteil, den Herr N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) übernehmen soll, laut vorliegendem städtebaulichen Vertrag auf 29,6 % verringert, und der Steuerzahler werde entsprechend belastet. Der Bezirksbeirat Degerloch habe deshalb den Bebauungsplan abgelehnt.

Zudem sei der städtebauliche Vertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Stuttgart sehr "wachsweich" gehalten; er lasse die Anzahl der Hotelzimmer, die Art der Nutzung und die Geschosszahl offen. Sie erwarte von einem städtebaulichen Vertrag, dass er klare Regelungen enthält, und bitte den Gemeinderat, sich ganz deutlich gegen einen solchen Vertrag auszusprechen.

StR Rudolf (CDU) betont, dass seine Fraktion die Errichtung des Hotels sehr begrüße. Da der Autobahnanschluss dem gesamten Gewerbegebiet Tränke zugute kommen werde, könne die Stadt Stuttgart sich glücklich schätzen, dass Herr Häussler sich an den Kosten beteiligt.

StRin Küstler (DIE LINKE.PDS) schließt sich der Kritik von StRin Peppler-Kelka ausdrücklich an. Ihrer Meinung nach würden Herrn N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) bei seinen Investitionen in Stuttgart viel zu viele Zugeständnisse gemacht, die nicht im Interesse der Stadt liegen.

BM Hahn widerspricht der Ansicht, es werde nicht vorgeschrieben, in welchem Maße hier gebaut werden darf. Im Bebauungsplan seien GRZ, Baugrenzen und Stockwerkszahlen enthalten sowie die Überbaubarkeit des Grundstückes. Das Vorhaben sei also rechtlich definiert. Er räume ein, dass die Formulierung im städtebaulichen Vertrag nicht sehr präzise ist. Was gebaut werden kann, ergebe sich jedoch aus dem Bebauungsplan.

In dem informellen Gespräch über die Beteiligung von Herrn N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) an der Autobahnzufahrt sei seinerzeit festgelegt worden, dass der Investor 50 % der Kosten übernimmt, also ca. eine halbe Million DM. An dieser Summe habe man festgehalten. Nach geltendem Recht müsste der Investor überhaupt nichts zahlen; es sei also eine reine Freiwilligkeitsleistung im Zusammenhang mit diesem Vorhaben. Der Beitrag, den N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) zugesagt hatte, sollte die Umsetzung des Vorhabens beschleunigen. Allerdings sei bislang noch nichts gebaut worden. Der Autobahnanschluss werde demnächst aus Gründen, die nichts mit dem Vorhaben von Herrn N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) zu tun haben, erstellt, weil er zu einer entsprechenden Verkehrskonzeption passe. Die Behauptung, mit diesem Vertrag werde Herrn N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) ein Vorteil verschafft, auf den er keinen Anspruch hat, sei also falsch. Es sei im Gegenteil ein gutes Ergebnis für die Landeshauptstadt, für den Anschluss 281.000 € zu bekommen.

Zu den erneuten Bedenken von StRin Peppler-Kelka macht BM Hahn klar, dass der Investor in der Tat in dem ihm vom Bebauungsplan vorgegebenen Rahmen noch entscheiden könne, ob er z. B. viele Einzelzimmer baut oder eher Suiten. Man könne doch in einem städtebaulichen Vertrag nicht die genaue Zimmerzahl festlegen. Gegenüber StR Prof. Dr. Kußmaul (SPD) versichert BM Hahn, dass es nicht möglich sei, nur aufgrund eines städtebaulichen Vertrages ein Bauvorhaben zu realisieren. Voraussetzung sei in jedem Fall ein Bebauungsplan. Die Verwaltung halte den vorgesehenen Ort für ein repräsentatives Hotel für absolut richtig. Er bitte daher, der Vorlage zuzustimmen.

StR Can (SPD) macht darauf aufmerksam, dass der Bezirksbeirat Degerloch der Vorlage einmütig zugestimmt habe.


Abschließend stellt OB Dr. Schuster fest:

Der Gemeinderat beschließt bei 13 Nein-Stimmen mehrheitlich wie beantragt.