Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Gz: St
GRDrs 793/2004
Stuttgart,
09/30/2004



Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften
"Am Klingenbach/Schönbühlstraße" (Stgt. 173),
im Stadtbezirk Stuttgart-Ost
-Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO
ohne Anregungen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
öffentlich
26.10.2004
28.10.2004



Beschlußantrag:

Der Bebauungsplan ”Am Klingenbach / Schönbühlstraße” (Stgt 173), in der Fassung des Entwurfs vom 15.Januar 2004, wird gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen. Es gilt die Begründung vom 15. Januar 2004 (redaktionell ergänzt am 10.08.2004).

Der Geltungsbereich ist auf dem Deckblatt der Begründung (Anlage 2) dargestellt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Zwischen Schönbühl-, Tal- und Landhausstraße in Stuttgart – Ost muß das die bauliche Entwicklung regelnde Planungsrecht aus dem Jahr 1936 an die zwischenzeitlich geänderten städtebaulichen Randbedingungen angepasst werden.

Der Bebauungsplanentwurf vom 15.01.2004 hat in der Zeit vom 14.05-14.06.2004 öffentlich ausgelegen. Die von der Planung betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden von der Planung benachrichtigt. Anregungen wurden in diesem Zeitrahmen nicht vorgetragen.


Finanzielle Auswirkungen

Der Landeshauptstadt Stuttgart entstehen Planungskosten. Der Eigentümer von Flst. 10277, dessen Planungsabsichten Auslöser des Bebauungsplanverfahrens sind, hat sich zur anteiligen Übernahme der Planungskosten bereit erklärt.

Die Planung verursacht einen Eingriff in Natur- und Landschaft nach § 1a BauGB, der jedoch geringfügig ist. Angesichts der geplanten Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs (Dachbegrünung/Erhöhung Grünflächenanteil) und der Tatsache, dass die Planung dem Entwicklungsziel des FNP’s 2010 einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung durch Stärkung der Innenentwicklung entspricht, kann auf Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebiets verzichtet werden. Somit fallen für Ausgleichsmaßnahmen keine Kosten an.



Beteiligte Stellen

Referat TS
Referat USO


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Begründung gem.§ 9(8) BauGB vom 15.01.2004 (redaktionell ergänzt am 10.08.2004)
3. Bebauungsplanentwurf vom 15.01.2004