Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 731/2001
Stuttgart,
07/11/2001



Abfall-Gebührensystem der Landeshauptstadt Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
24.07.2001
25.07.2001
25.07.2001



Beschlußantrag:

Das derzeitige Abfallgebührensystem der Landeshauptstadt Stuttgart wird zum 1.1.2002 nicht geändert.


Begründung:


Das bestehende Abfallgebührensystem sieht bisher nur für Bioabfälle eine Teilgebühr vor; für die städtische Entsorgung des Restmülls, Altpapiers, Sperrmülls usw. wird hingegen eine Einheitsgebühr erhoben.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 7.12.2000 auf der Basis des gemeinsamen Antrages der CDU-,F.D.P./DVP- und Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion vom 5.12.2000 (Antrags-Nr. 731/2000, Pkt. 3 Abs. 1) die Verwaltung beauftragt, bis Mitte 2001 ein Modell für eine Gebührenstruktur vorzulegen, das eigenständige Teilgebühren für die graue, grüne und braune Tonne vorsieht.


Grüne-Tonne-Gebühr (Altpapiergebühr)
In den vergangenen Jahren fielen für Sammlung, Transport und Verwertung des Altpapiers Kosten in Höhe von ca. 15 Mio DM/a an. Diese Kosten wären nach Abzug des DSD-Anteils von 2 Mio DM/a über die Grüne-Tonne-Gebühr (Altpapiergebühr) zu decken. Die Verwertungskosten für Altpapier werden in hohem Maße von der Entwicklung des Papierpreises beeinflusst. Der Marktpreis für die Papierverwertung ist erfahrungsgemäß sehr starken Schwankungen unterworfen (monatliche Veröffentlichung im EUWID). In den vergangenen Jahren mussten von der Stadt, je nach Marktlage bei einer Altpapiermenge von 50.000 - 55.000 t/a, Zuzahlungen in Höhe von ca. 5 Mio DM/a geleistet bzw. konnten im Jahr 2000 Erlöse in Höhe von ca. 1,6 Mio DM erzielt werden. Diese Entwicklung führt dazu, dass die Grüne Tonne das Betriebsergebnis des AWS positiv beeinflusst. Die kurzfristig starken Schwankungen auf dem Altpapiersektor erschweren allerdings eine sichere Gebührenkalkulation bzw. machen entsprechende kurzfristige Anpassungen notwendig.

Weiterhin ist als Folge der Einführung einer Grünen-Tonnen-Gebühr damit zu rechnen, dass Gewerbebetriebe aufgrund der nicht mehr gegebenen Überlassungspflicht für Altpapier (Abfall zur Verwertung aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen) Papierbehälter abbestellen und Entsorgungsangebote privater Dritter in Anspruch nehmen, die in ihrer Preisgestaltung sehr flexibel auf die jeweilige Marktsituation reagieren können.


Neues Gebührensystem
Die Verwaltung sieht die Notwendigkeit, das gesamte Abfallgebührensystem zu überprüfen und den Entwicklungen insbesondere bezüglich der rückläufigen Gebühreneinheiten entgegenzuwirken. Die Änderung eines einzelnen Gebührenbereiches ist zum jetzigen Zeitpunkt durch Einführung einer Grüne-Tonne-Gebühr aufgrund der Vielschichtigkeit und der Wechselwirkungen der einzelnen Bestandteile des Gebührensystems untereinander nicht sinnvoll. Grundsätzlich sollte es vermieden werden, das Gebührensystem in einzelnen Bereichen immer wieder zu ändern, um in der Folge Änderungen und Anpassungen bei der Bevölkerung zu minimieren und damit die Akzeptanz für wirtschaftlich sinnvolle Neuerungen zu gewährleisten. Der Eigenbetrieb AWS plant zur Erarbeitung eines neuen Gebührensystems eine Arbeitsgruppe zu bilden, die dem Gemeinderat im Jahr 2002 einen Vorschlag für ein modernes Abfallgebührensystem vorlegen wird.

Im Ergebnis schlägt die Verwaltung deshalb vor, dass das Abfallgebührensystem der Landeshauptstadt Stuttgart für das Jahr 2002 in seiner jetzigen Form beibehalten wird.

Beteiligte Stellen

Referat F

Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag der CDU-, F.D.P./DVP-, Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion vom 5.12.2000, Nr. 731/2000, Pkt. 3 Abs. 1




Technisches Referat: Betriebsleitung AWS:



Prof. Beiche Dr. Weigel Lutz
Kaufm. Leiter Techn. Leiter


Anlagen