Landeshauptstadt Stuttgart
Finanz- und Beteiligungsreferat
Gz: 9011-01
GRDrs 3/2002
ersetzt GRDrs 1448/2001
Stuttgart,
01/08/2002



Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2002/2003



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
23.01.2002
24.01.2002



Beschlußantrag:
  1. Der Beschluss des Gemeinderats vom 20. Dezember 2001 über die Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart für die Haushaltsjahre 2002/2003 wird aufgehoben (GRDrs 1448/2001).
  2. Die Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart für die Haushaltsjahre 2002/2003 wird in der Fassung der Anlage beschlossen.


Begründung:


Bei der Ermittlung der neuen Summen der Vermögenshaushalte 2002 bis 2005 in der 2. Änderungsliste (Anlage zur GRDrs 1429/2001) wurden versehentlich die Änderungen aus der 1. Änderungsliste (Anlage zur GRDrs 1187/2001) nicht berücksichtigt. Die neuen Summen der Vermögenshaushalte in der 3. Änderungs-
liste (Anlage zur GRDrs 1448/2001), die auf den Summen der 2. Änderungsliste basieren, sind deshalb wie folgt zu ändern:


2002
EUR
2003
EUR
2004
EUR
2005
EUR
    Summen Vermögens-
    haushalte lt.
    3. Änderungsliste
359.929.300
336.501.100
275.370.000
198.974.800
    Änderungen in der
    1. Änderungsliste
+ 64.522.700
+ 11.021.100
+ 4.835.900
+ 2.443.800
    Neue Summen Vermögenshaushalte
424.452.000
347.522.200
280.205.900
201.418.600

Da sich dadurch auch die in der Haushaltssatzung vom 20. Dezember 2001 beschlossenen Summen 2002/2003 des Gesamthaushalts ändern, wird die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2002/2003 mit den berichtigten Beträgen nochmals zur Beschlussfassung vorgelegt. Die übrigen Daten der Haushaltssatzung (Kreditaufnahmen, Verpflichtungsermächtigungen, Kassenkredite, Realsteuerhebe-
sätze) ändern sich nicht.


Beteiligte Stellen






Dr. Klaus Lang
Erster Bürgermeister


Anlagen


Anlage zur GRDrs 3/2002


Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582) hat der Gemeinderat am 24. Januar 2002 folgende
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2002/2003
beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit

2002
EUR
2003
EUR
    1. den Einnahmen und Ausgaben von je
2.233.766.400
2.236.129.700
    davon im Verwaltungshaushalt
1.809.314.400
1.888.607.500
    Vermögenshaushalt
424.452.000
347.522.200
    2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionern und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)
180.000.000
121.000.000
    3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
    ermächtigungen
196.830.900
132.907.500

§ 2

    Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
150.000.000
150.000.000

§ 3

Die Landeshauptstadt Stuttgart erhebt die Grundsteuer und die Gewerbesteuer.


2002
2003
      1. Die Hebesätze für die Grundsteuer werden wie folgt festgesetzt:
      a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf
420 vH
420 vH
      b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
420 vH
420 vH
      der Steuermessbeträge
      2. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird auf
      der Steuermessbeträge festgesetzt
420 vH
420 vH