Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 0300
GRDrs 886/2005
Stuttgart,
10/20/2005



Änderung der Hauptsatzung aufgrund der Änderung der Geschäftskreise der Bürgermeister/-innen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
öffentlich
09.11.2005
10.11.2005



Beschlußantrag:

Die Hauptsatzung vom 1. Januar 1978 (Amtsblatt Nr. 7 vom 16. Februar 1978, berichtigt im Amtsblatt Nr. 8 vom 23. Februar 1978, Stadtrecht Ziffer 0/1), zuletzt geändert am 23. Juni 2005 (Amtsblatt Nr. 26 vom 30. Juni 2005), wird gemäß der Anlage geändert.




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Änderungen in den Geschäftskreisen OB, II, III, IV, VI und VII

Durch das Ausscheiden von Herrn Bürgermeister Beck zum 30.04.2006, Änderungen der Verantwortungs- und Kommunikationsstrukturen im Geschäftskreis OB sowie durch Neustrukturierungen des Immobilienmanagements (GRDrs. 675/2005) werden die Geschäftskreise der Bürgermeister/-innen geändert (vgl. GRDrs. 818/2005).

Die sich daraus ergebenden Änderungen sind in Anlage 1 dargestellt.


Finanzielle Auswirkungen

Keine


Beteiligte Stellen






Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

Anlage 1: Änderungssatzung


Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat am ........ aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (Stadtrecht 0/1) beschlossen:


§ 1

Die Hauptsatzung vom 1. Januar 1978 (Amtsblatt Nr. 7 vom 16. Februar 1978, berichtigt im Amtsblatt Nr. 8 vom 23. Februar 1978, Stadtrecht Ziffer 0/1), zuletzt geändert am 23. Juni 2005 (Amtsblatt Nr. 26 vom 30. Juni 2005) wird wie folgt geändert:


1. § 6 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
"Die Geschäftskreise der Ausschüsse bestimmen sich nach den Aufgabenbereichen der Referate und Ämter gemäß dem Verwaltungsgliederungsplan Stand 1. Mai 2006 und dem Aufgabengliederungsplan vom 4. Dezember 1992."

2. In § 7 Abs. 1 Nr. 3, § 8 Abs. 1 Satz 2 und § 9 Abs. 1, Nr. 3 werden die Worte “des Referats Umwelt, Sicherheit und Ordnung” durch die Worte “des Referats Sicherheit und Ordnung” ersetzt.

3. In § 7 Abs. 4 werden die Worte “außer in Fällen des § 10 Nr. 3” durch die Worte “außer in Fällen des § 10 Nr. 4” ersetzt.

4. In § 9 Abs. 1 Nr. 1 werden die Worte "des Referats Städtebau" durch die Worte "des Referats Städtebau und Umwelt” ersetzt.

5. In § 9 Abs. 1 Nr. 3 werden die Worte "sowie des Garten- und Friedhofsamts" gestrichen.

6. In § 9 Abs. 4 Nr. 1 werden die Worte "des Amts für Stadterneuerung" durch die Worte "des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung" ersetzt.

7. In § 9 Abs. 4 Nr. 2 werden die Worte "des Stadtplanungsamts" durch die Worte "des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung" ersetzt.

8. § 10 Nr. 1 erhält folgende Fassung: “des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen, welche das Amt für Liegenschaften und Wohnen, das Job Center und die Eigenbetriebe Kur- und Bäderbetriebe Stuttgart und Kur- und Bäderbetriebe, Hallen- und Freibäder, betreffen,”.

9. In § 10 Nr. 2 werden die Worte: “Wirtschafts- und” gestrichen.

10. In § 10 wird nach Nr. 2 eingefügt: “3. der Wirtschaftsförderung”.
Die bisherige Nr. 3 wird Nr. 4.




§ 2

Diese Satzung tritt am 1. Mai 2006 in Kraft mit Ausnahme von § 1 Nr. 3 und Nr. 8 bis Nr. 11, die am 1.11.2005 in Kraft treten.