Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Gz:
GRDrs 133/2005
Stuttgart,
05/06/2005



Sanierung Möhringen 3 - Fasanenhof -
"Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt"
Satzung über die Erweiterung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes nach § 142 BauGB




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
07.06.2005
14.06.2005
22.06.2005
23.06.2005



Beschlußantrag:

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat aufgrund von § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO), in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2004, (GBl. S. 882 ff), in seiner Sitzung am ................... folgende Satzung über die Erweiterung des Sanierungsgebietes Möhringen 3 – Fasanenhof - beschlossen:
§ 1
Erweiterung des Sanierungsgebietes

Das Sanierungsgebiet Möhringen 3 - Fasanenhof - wird wie folgt erweitert:
Im nördlichen Bereich einschließlich der Flurstücke 7000/8, 7000/43 und 7613, des Solferinowegs, des Flurstücks 7000/48, der Kurt-Schumacher-Straße, des Flurstücks 7000/49, des Grunstücks Ehrlichweg 13-33, im westlichen Bereich einschließlich Solferinoweg, Flurstücke 7672/3, 7672, 7673, der Fasanenhofstraße im Bereich zwischen 161-101, im südlichen Bereich einschließlich Flurstück 7000/42 (Wäldchen südlich Fasanenhofstraße), Flurstück 7000/41 und im östlichen Bereich einschließlich Logauweg sowie des Spielplatzes an der B27 nördlich Fasanenhofstr. 27.
Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 13.04.2005 . Dieser Plan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage beigefügt. Die Gebietsgröße beträgt neu rd. 56,4 ha.


§ 2
Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152-156 a BauGB ist ausgeschlossen.
§ 3
Genehmigungspflicht

Die Vorschrift des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge findet Anwendung.
§ 4
Inkrafttreten

Die Satzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 BauGB am Tag der Bekanntmachung in Kraft.



Begründung:


Mit den aktiven Bürgerinnen und Bürgern vom Fasanenhof wurden in zwei Workshops im Frühjahr 2005 unter Mitwirkung von Architekt Mader kurzfristig realisierbare Maßnahmen erarbeitet. Dies vor dem Hintergrund, dass das Projekt Europaplatz (Aufwertung der Nahversorgung), welches eine hohe Priorität bei der Bürgerschaft einnimmt, derzeit nicht umgesetzt werden kann. Im Janus-Korcak-Weg sind wichtige Umgestaltungen erst nach dem Stadtbahnbau möglich. Damit ist eine neue Priorisierung notwendig geworden. Die in GRDrs. 533/2003 genannten Sanierungsziele mit dem integrierten Handlungskonzept der Sozialen Stadt Fasanenhof bleiben weiterhin Grundlage.

Als kurzfristig realisierbare Maßnahmen wurden von den Beteiligten genannt:
- informelle Treffpunkte für Jugendliche
- Verbesserung der Spielflächen für Kinder und Jugendliche
- Gestaltung der Stadtteileingänge (Kreisverkehre)
- Aufwertung der Wegebeziehungen
- Schaffung von Wohnraum für junge Familien durch Neubau oder Wohnungszusammenlegungen bei Modernisierung
- Realisierung des Pflegeheims und des betreuten Wohnens am Solferinoweg

Unabhängig davon haben die bereits gestarteten Projekte Bürgertreff im Panorama und Modernisierung des Kinder- und Jugendhauses ebenfalls hohe Priorität.

Bereits im Sommer 2005 plant das Tiefbauamt aus Mitteln der Sozialen Stadt die Umgestaltung des provisorischen Kreisverkehres am Europaplatz in Angriff zu nehmen. Auch ist als vorbereitende Maßnahme zum Bau des Pflegeheims beabsichtigt, den Abbruch des Gebäudes Solferinoweg 7 aus Sanierungsmittel zu bezuschussen. Mit dem Garten- und Friedhofsamt werden insbesondere die Grünflächen und Spielplätze sowie die Wegebeziehungen überplant, die nicht von der Baumaßnahme Stadtbahn betroffen sind.


Finanzielle Auswirkungen

Die Finanzierung der Maßnahmen ist im Rahmen der gewährten Fördermittel (Förderrahmen 4,167 Mio €) möglich. Sofern die Umgestaltung des Europaplatzes realisiert werden kann, ist gegebenenfalls ein Aufstockungsantrag zu stellen. Dem Gemeinderat wird hierzu vorab berichtet.


Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

1. Lageplan zur Erweiterung des Sanierungsgebietes Möhringen 3 - Fasanenhof -
2. Auszug aus dem Maßnahmenplan von Architekt Mader





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Lageplan San Möh 3 Erw Amtsblatt.tif
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