Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
119
14
Verhandlung
Drucksache:
354/2002
GZ:
St 61-14.1 me/pri
Sitzungstermin:
06/20/2002
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
BM Hahn
Protokollführung:
Frau Haasis
hr
Betreff:
Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften "Bruno-Jacoby-Weg/Tränkestraße" im Stadtbezirk Degerloch (De 100)
- Änderungen gemäß § 3 (3) BauGB i.V.m. § 13 LBO
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
und § 74 LBO mit Anregungen
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 04.06.2002,
nichtöffentlich, Nr. 331
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 11.06.2002,
nichtöffentlich, Nr. 357
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau vom 17.05.2002, GRDrs 354/2002, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der Bebauungsplan und die Begründung wird gemäß § 3 (3) BauGB i. V. m. § 13 BauGB geringfügig geändert. Maßgebend ist die orangefarbene Änderung vom 12. Dezember 2001. Die Änderungen berühren nicht die Grundzüge der Planung und werden in der ausführlichen Begründung (Anlage 1, Ziffer 5) im Einzelnen erläutert.
2. Es wird festgestellt, dass die Anregungen der Beteiligten Gustav Epple GmbH, Bauunternehmung und Holzbau, teilweise nicht berücksichtigt werden können.
3. Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften ”Bruno-Jacoby-Weg/Tränkestraße” im Stadtbezirk Degerloch (De 100) wird in der Fassung des Stadtplanungsamts vom 8. August 2001/12. Dezember 2001 gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen.
Es gilt die Begründung vom 8. August 2001/12. Dezember 2001. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Kartenausschnitt im Maßstab 1 : 10 000 auf dem Deckblatt der Begründung dargestellt.
StR Rudolf (CDU) gilt als im Sinne des § 18 GemO befangen und nimmt aus diesem Grunde an der Beratung und Abstimmung des im Betreff genannten Tagesordnungspunktes nicht teil.
BM
Hahn
nimmt zu den im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen Stellung (s. Ziff. 8 der ausführlichen Begründung). Er bittet um Zustimmung zum Beschlussantrag.
OB
Dr. Schuster
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
bei 4 Stimmenthaltungen
wie beantragt.