Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 520/2006
Stuttgart,
08/09/2006



Bebauungsplan Brauerei-, Hintere Straße Sanierungsgebiet im Stadtbezirk Vaihingen (Vai 156) 1976/18

- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB ohne Anregungen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
26.09.2006
28.09.2006



Beschlußantrag:

Die Änderung und Ergänzung vom 11. Januar 2006 im Bebauungsplan Brauerei-, Hintere Straße Sanierungsgebiet (Vai 156) 1976/18 vom 10. Juni 1976 wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Es gilt die Begründung vom 9. Juni 1976 mit Ergänzung vom 11. Januar 2006/13. Juni 2006.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Nachdem sich in den vergangenen Jahren mehrere Spielhallen in der Ortsmitte von Vaihingen angesiedelt haben, soll eine weitere Häufung, insbesondere in der mit großem Aufwand sanierten Ortsmitte, verhindert werden. Deshalb sollen die beiden vorliegenden Bauanträge für Spielhallen im Vaihinger Markt 31 nicht genehmigt werden.

Der geltende Bebauungsplan aus dem Jahr 1976/18 bietet hierzu keine Rechtsgrundlage. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans sollen künftig Spielhallen (Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne des § 33 i GewO) ausgeschlossen werden.

Der Textteil des Bebauungsplans wird entsprechend geändert.

Die beiden vorliegenden Bauanträge für die Errichtung von Spielhallen im Bereich des Geltungsbereichs wurden auf Antrag des Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung nach dem am 7. März 2006 gefassten Aufstellungsbeschluss vom Baurechtsamt bis 14. bzw. 22. Februar 2007 zurückgestellt.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der betroffenen Bürger ist abgeschlossen, es sind keine Anregungen eingegangen, die nicht berücksichtigt werden konnten.


Finanzielle Auswirkungen

Der Stadt entstehen keine Kosten.


Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2a Begründung zur vereinfachten Änderung
2b Klarstellende Änderung
3. Übersichtsplan
4. Text bisher
5. Text § 13 BauGB-Änderung