Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Gz: St
GRDrs 182/2006
Stuttgart,
03/20/2006



Änderung Nr. 24 des Flächennutzungsplans 2010 im Bereich Hartensteinstraße in Stuttgart-Bad Cannstatt
- erneuter Feststellungsbeschluss




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
öffentlich
04.04.2006
06.04.2006



Beschlußantrag:

1. Vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 24 im Bereich Hartensteinstraße in Stuttgart-Bad Cannstatt sowie dem ergänzenden Abwägungsmaterial wird Kenntnis genommen.

2. Für die Änderung Nr. 24 des Flächennutzungsplans 2010 wird erneut der Feststellungsbeschluss gefasst. Maßgebend ist der Übersichtsplan des Amtes für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 1. Dezember 2003 (Anlage 2).



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Gemeinderat hat am 18. November 2004 den Feststellungsbeschluss zur Änderung Nr. 24 des Flächennutzungsplans 2010 gefasst (siehe GRDrs. Nr. 854/2004).

Der erneute Feststellungsbeschluss wird erforderlich, nachdem das Regierungspräsidium Stuttgart Bedenken hatte, den Plan zu genehmigen (Bedenkenerlass vom 4. Mai 2005). Das Abwägungsmaterial, insbesondere bezogen auf den Betrieb der Kelter, wurde als nicht ausreichend angesehen.

In der Zwischenzeit wurde das Abwägungsmaterial insbesondere zu zwei Sachverhalten ergänzt:

- Kelter - Lärmemissionen:
Ein Lärmgutachten zum Betrieb der Kelter während der Weinlese kommt zu dem Ergebnis, dass eine Wohnnutzung innerhalb der geplanten gemischten Baufläche möglich ist.

- MVA Münster - Luftschadstoffe:
In den Antragsunterlagen zur Ersatzkesselanlage der MVA Stuttgart-Münster wird nachgewiesen, dass die Luftschadstoffsituation im Bereich der geplanten Wohnbebauung nicht relevant beeinflusst wird.

Das ergänzende Abwägungsmaterial belegt die Zulässigkeit des Nutzungskonzeptes der Flächennutzungsplan-Änderung. Eine Änderung der Planung gegenüber dem früheren Feststellungsbeschluss ist daher nicht erforderlich.

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat das ergänzende Abwägungsmaterial überprüft und in seinem Erlass vom 03.03.2006 bestätigt, dass damit die Abwägungsmängel beseitigt sind.

Nach der Beschlussfassung durch den Gemeinderat kann ein neuer Antrag auf Genehmigung gestellt werden.


Finanzielle Auswirkungen

Die Flächennutzungsplan-Änderung hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen, ist jedoch Voraussetzung für die Bodenwertänderungen durch die Bebauungsplanung.


Beteiligte Stellen

Keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

1. Erläuterungsbericht (unverändert)
2. Übersichtsplan des Amtes für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 1. Dezember 2003 (unverändert)
3. Ergebnis der Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange (mit Ergänzungen aus dem zusätzlichen Abwägungsmaterial)