Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft und Krankenhäuser
Gz: WK
GRDrs 457/2001
Stuttgart,
05/14/2001



Einführung des EURO
Glättungsvorlage Amt für Liegenschaften und Wohnen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Wirtschaft und Wohnen
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
20.07.2001
25.07.2001
25.07.2001



Beschlußantrag:

1. Die Entgelte der Obstbauberatungsstelle werden wie aus Anlage 1 Nr. 1 ersichtlich auf EURO-Werte umgestellt.

2. Die Förderungsrichtlinien für den Bau und Erwerb von Familienheimen und Eigentumswohnungen vom 15.02.1996/25.09.1997 werden wie aus Anlage 1 Nr. 2 ersichtlich auf EURO-Werte umgestellt.

3. Die Förderrichtlinien zur Energieeinsparung und Schadstoffreduzierung im Gebäudebestand vom 18.06.1998 werden wie aus Anlage 1 Nr. 3 ersichtlich auf EURO-Werte umgestellt.

4. Die Richtlinien für Umzugsprämien vom 17.05.1979/ 20.07.1995/ 24.07.1996 werden wie aus Anlage 1 Nr. 4 ersichtlich auf EURO-Werte umgestellt.

5. Die Satzung über die Benutzung von Wohnungen für besondere Bedarfsgruppen vom 10.07.1997 (Amtsblatt Nr. 30 vom 24.07.1997) wird aus Anlass der Umstellung auf EURO wie aus Anlage 1 Nr. 5 ersichtlich geändert.

6. Die Richtlinien für die Abgabe verbilligter städtischer Grundstücke für das “Preiswerte Wohneigentum” vom 25.09.1997, geändert am 12./15.05.1998 werden wie aus Anlage 1 Nr. 6 ersichtlich auf EURO-Werte umgestellt.

7. Die Allgemeinen Bestimmungen für die Überlassung von Räumen und Einrichtungen im Kursaal Bad Cannstatt vom 23.10.1975, zuletzt geändert am 15.02.1996, werden wie aus Anlage 1 Nr. 7 ersichtlich auf EURO-Werte umgestellt.

8. Die Änderungen nach Ziffern 1 bis 7 treten am 01.01.2002 in Kraft.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Ab dem 01.01.2002 ist der EURO alleiniges Zahlungsmittel. Deshalb sind alle in Satzungen, Richtlinien usw. enthaltenen DM-Beträge durch EURO-Beträge zu ersetzen. Dabei sind zwei Vorgehensweisen möglich:

Ø genaue Umrechnung mit dem amtlichen Umrechnungskurs von 1 EURO = 1,95583 DM, was im Einzelfall zu “krummen” Werten führen kann,

Ø Änderung der sich auf Grund der genauen Umrechnung ergebenden Werte auf einen “glatten” Betrag (“Glättung”).

Auf Grund der Beschlüsse des Verwaltungsausschusses wird die Stadt grundsätzlich genau umrechnen, um deutlich zu machen, dass die Einführung des EURO nicht zu versteckten Preiserhöhungen “missbraucht” wird. Lediglich in besonders begründeten Fällen soll geglättet werden.

Bei der genauen Umrechnung werden die DM-Beträge kraft EU-Recht automatisch durch die entsprechenden EURO-Beträge ersetzt; ein Beschluss des Gemeinderats oder seiner Ausschüsse ist in diesen Fällen nicht notwendig. Anders verhält es sich im Fall der Glättung: hier wird der bisher geltende Wert verändert, so dass die Änderung förmlich von dem zuständigen Gremium entschieden werden muss. Um die Belastung des Gemeinderats und seiner Ausschüsse durch die EURO-Umstellung zu minimieren und um einen Überblick über den Umfang der Glättungen im Verhältnis zu den genau umgerechneten Regelungen zu gewinnen, werden die Glättungsvorschläge ämter- bzw. referatsweise in einer Vorlage zusammengefasst. Sonstige Änderungen sollen mit der EURO-Umstellung nicht verbunden werden; sie werden ggf. in einer besonderen Beschlussvorlage zur Entscheidung gebracht. Lediglich redaktionelle Anpassungen, die durch die Zusammenlegung des Amts für Wohnungswesen und des Liegenschaftsamtes zum Amt für Liegenschaften und Wohnen notwendig wurden, sollen zweckmäßigerweise im Zusammenhang mit der EURO-Umstellung vollzogen werden.

Beteiligte Stellen

Referat F hat der Vorlage zugestimmt.




Dr. Blessing
Bürgermeister


Anlagen



Ausführliche Begründung