Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Gz:
St 61-12 epp-jk
GRDrs
1018/2000
Stuttgart,
11/29/2000
Bebauungsplan Sieben Morgen 1993/9
im Stadtbezirk Stammheim
- vereinfachte Änderung nach § 13 BauGB im Bereich Geisinger Weg Flurstücke 2271/1 bis /12 und 2273/1 (Sta 109)
-Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO
ohne Anregungen
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Ausschuß für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Einbringung
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
12.12.2000
16.01.2001
18.01.2001
Beschlußantrag:
1. Der Bebauungsplan Sieben Morgen 1993/9 im Stadtbezirk Stammheim wird im Bereich Geisinger Weg Flurstücke 2271/1 bis /12 und 2273/1 geändert. Die Änderungen haben das Datum vom 4. September 2000.
2. Die Änderung nach Ziffer 1 wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Maßgebend sind der Lageplan des Stadtplanungsamts und die Begründung vom 4. September 2000 (Sta 109).
Der Bebauungsplan Sieben Morgen wird nach erfolgtem Satzungsbeschluss im zeichnerischen Teil entsprechend abgeändert. Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplans und die Begründung gemäß § 9 (8) BauGB vom 10. Februar 1992/1. Ju-li 1992 gelten unverändert weiter.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Der Eigentümer plant auf seinem Baugrundstück Flurstücke 2271/1bis /12 und 2273/1 am Geisinger/Beihinger Weg in Stuttgart-Stammheim den Neubau von 10 Maisonettewohnungen, 8 Reihenhäusern und 8 Doppelhaushälften.
Zur Ermöglichung des gesamten Projekts ist eine Änderung des Planungsrechts erforderlich. Um die Realisierung des Bauvorhabens zu beschleunigen, ist für die 10 Maisonettewohnungen und 8 Reihenhäuser auf den Flurstücken 2271/1 bis /12, im Hinblick auf das Änderungsverfahren, eine Genehmigung auf dem Befreiungsweg erfolgt. Das ist für das Flurstück 2273/1, auf dem 8 Doppelhäuser geplant sind, nicht möglich. Hier weist das geltende Planungsrecht nur einen Baustreifen aus.
Die Änderungen und Ergänzungen berühren nicht die Grundzüge der Planung, deshalb konnte eine Planänderung gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden.
Bei der öffentlichen Auslegung zur Beteiligung der betroffen Bürger wurden keine Anregungen vorgebracht. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange haben keine Einwände gegen die Änderung vorgebracht.
Finanzielle Auswirkungen
Es entstehen keine Kosten für die Stadt. Die Planungskosten für das Bebauungsplanverfahren in Höhe von 22.000 DM werden vom Eigentümer übernommen (s. a. städtebaulicher Vertrag).
Beteiligte Stellen
Referat T, USO, Bezirksbeirat Stammheim
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
Erledigte Anträge/Anfragen
keine
Matthias Hahn
Bürgermeister
Anlagen
1. Begründung vom 4. September 2000
2. Lageplan zur vereinfachten Änderung vom 4. September 2000
(aus techn. Gründen nicht beigefügt)
3. Bebauungsplan 1993/9 Begründung vom 10. Februar 1992/1. Juli 1992
4. Bebauungsplan 1993/9 Text
5. städtebaulicher Vertrag