Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Gz: St 61-4 ABV A
GRDrs 723/2002
Stuttgart,
07/31/2002



Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über eine Veränderungssperre für das Flurstück 171 (Mönchhof) im Stadtbezirk Plieningen (Plie 72)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
17.09.2002
19.09.2002



Beschlußantrag:

Die Geltungsdauer der Satzung über eine Veränderungssperre für Flurstück 171 (Mönchhof) im Stadtbezirk Plieningen (Plie 72) wird um ein Jahr verlängert.

Maßgebend ist die vom Gemeinderat am 08. März 2001 beschlossene und am 16.03.2001 in Kraft getretene Satzung über eine Veränderungssperre für das oben genannte Flurstück (Siehe Anlage).


Begründung:


Ausgangspunkt war die auf Flst. 171 am 10.08.2000 zur Genehmigung beantragte Planung einer Seniorenresidenz (u. A. 72 Pflegeplätze, 14 Seniorenwohnungen), die nicht vollständig mit den Entwicklungsvorstellungen der Gemeinde für diesen Bereich übereinstimmte; im Rahmen des dort gültigen Planungsrechts (§34 BauGB) jedoch zulässig gewesen wäre.

Die Gemeinde hat daher ihre planerischen Absichten, die vorhandene kleinmaßstäbliche Raumstruktur und ein konfliktfreies Nutzungsgemenge zu sichern, als Zielsetzung eines Bebauungsplans formuliert, dessen Aufstellung durch den Ausschuss für Umwelt und Technik am 19.12.2000 beschlossen wurde.

Zwischenzeitlich wurde, nach Durchführung der Bürgerbeteiligung, zusammen mit dem Eigentümer ein Nutzungs- und Strukturkonzept für das zu sanierende Grundstück Flst. 171 erarbeitet. Diese Planungsstufe konnte einvernehmlich erst im Januar diesen Jahres abgeschlossen werden, sodass nach Anhörung der Träger öffentlicher Belange der Bebauungsplanentwurf nun ausgelegt werden kann.

Es ist jedoch nicht möglich, innerhalb der Geltungsdauer der Veränderungssperre (11.November 2002) das Bebauungsplanverfahren vollständig abzuschließen. Daher wird es erforderlich, die Satzung über eine Veränderungssperre nach § 17 (1) BauGB um ein Jahr zu verlängern. Es ist davon auszugehen, dass das Bebauungsplanverfahren dann abgeschlossen sein wird.

Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Nr. 371/2000 vom 12.04.2000 “Schoell-Areal Plieningen” Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Nr. 421/2000 vom 23.05.2000 “Schoell-Areal in Stuttgart-Plieningen, Erwerb des Areals zur ortskernverträglichen Bebauung” SPD-Gemeinderatsfraktion




Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

1. Satzungstext und Ausfertigung, siehe Dateianhang
2. Lageplan des Geltungsbereichs im Maßstab 1:1000, siehe Dateianhang