Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 780/2002
Stuttgart,
09/09/2002



Richtlinien zur Förderung von Chören, Musik- und Karnevalvereinen in Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
25.09.2002
23.10.2002
24.10.2002



Beschlußantrag:
  1. Den "Richtlinien zur Förderung von Chören, Musik- und Karnevalvereinen in Stuttgart" (Anlage 2) wird zugestimmt.
  2. Sie treten rückwirkend ab 01.01.2002 in Kraft.
  3. Der Aufwand wird gedeckt aus Mitteln des jeweiligen Verwaltungshaushalts bei AHSt. 1.3300.7045.000 - Theater, Konzerte, Musikpflege; Förderung musikalischer Breitenarbeit -.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

In Stuttgart gibt es ca. 160 Chöre und Gesangvereine, Blasmusik-, Harmonika- und Karnevalvereine, die großteils in Fachverbänden organisiert sind. Diese haben sich wiederum im Stadtverband der Chöre, Musik- und Karnevalvereine Stuttgart 1995 e. V. zusammengeschlossen, über den zum weitaus größten Teil die städtische Förderung durch das Kulturamt abgewickelt wird.

Daneben gibt es noch einige Vereine dieses Bereichs, die bisher nicht Mitglied im Stadtverband geworden sind. Diese werden jedoch prinzipiell nach den gleichen Kriterien gefördert.

Die bisherige durch Gemeinderatsbeschluss für den Geltungsbereich des jeweiligen städtischen Doppelhaushalts beschlossene Förderung soll künftig in Form allgemein anzuwendender Richtlinien geregelt werden (Anlage 2).

Die rund 160 Vereine im Bereich der Laienmusik mit ihren knapp 8.000 aktiven Mitgliedern, wovon rund 3.000 21 Jahre und jünger sind, prägen in besonderem Maße das musikalisch-kulturelle und gesellschaftliche Geschehen in Stuttgart. Ihre Aktivitäten werden von Frauen und Männern mit viel Idealismus und ehrenamtlichem Engagement getragen. Dabei erfüllen unsere Vereine viele Aufgaben, die im öffentlichen Interesse sind, deren Wahrnehmung aber die öffentliche Hand selbst überfordern würde. Aufgabe der Stadt ist es daher, gemeinsam mit den Vereinen die Grundlagen für eine fruchtbare Vereinsarbeit zu stärken und dabei insbesondere das ehrenamtliche Engagement ideell und materiell zu fördern. Dies soll künftig durch Förderrichtlinien unterstützt werden.

Finanzielle Auswirkungen
Durch den Beschluss ensteht kein zusätzlicher Mittelbedarf.


Beteiligte Stellen

Referat F hat der Vorlage zugestimmt.




Dr. Iris Jana Magdowski

Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Richtlinien zur Förderung von Chören, Musik- und Karnevalvereinen in Stuttgart
Anlage 3: Übersicht über die Förderung des Stadtverbands der Chöre, Musik- und Karnevalvereine Stuttgart 1995 e. V.
Anlage 1 zur GRDrs 780/2002
Ausführliche Begründung:


1. Vorbemerkung

In der Fortführung des von Herrn OBM Dr. Schuster im September 1996 vorgelegten 10-Punkte-Programms zur Förderung der musikalischen Breitenarbeit bieten die in Anlage 2 aufgeführten Richtlinien eine weitere Optimierung für die Chöre, Musik und Karnevalvereine in Stuttgart.

Die Festlegung der bisherigen Förderpraxis in Form von Richtlinien schafft für die betroffenen Vereine nachvollziehbare Transparenz und Planungssicherheit. Die Veröffentlichung der Förderpraxis ist ein Service für die in den Vereinen engagierten Bürgerinnen und Bürger.

Mit der Verabschiedung der Richtlinien kann sich der Gemeinderat künftig auf die kulturpolitisch entscheidende Frage der Erweiterung und Erhöhung der Förderung an die musiktreibenden Vereine konzentrieren und muss sich nicht wie in den vergangenen Jahren mit dem Haushaltsvollzug als einer originären Aufgabe der Verwaltung beschäftigen.

Die Kosten der Förderung im Jahr 2002 und 2003 sind aus Anlage 3 ersichtlich.


2. Entwicklung der Förderung in den letzten Jahren

2.1 Ständige Förderung/Grundförderung

2.1.1 Grundsätze der ständigen Förderung
Die Chöre und Gesangvereine, Blasmusik-, Harmonika- und Karnevalvereine in Stuttgart sind großteils in Fachverbänden organisiert. Diese haben sich wiederum im Stadtverband der Chöre, Musik- und Karnevalvereine Stuttgart 1995 e. V. zusammengeschlossen.

Daneben gibt es noch einige Vereine dieses Bereichs, die bisher nicht Mitglied im Stadtverband geworden sind. Diese werden prinzipiell nach den gleichen Kriterien gefördert.

Die Verwaltung strebt an, in Gesprächen diese Vereine ebenfalls zu einem Beitritt zum Stadtverband zu bewegen.

Die Stadt Stuttgart unterstützt gezielt die Jugendarbeit und die musikalische Leitung (vgl. 2.1.2). Sie fördert jedoch nicht in einem breiten Ansatz die Vereine nach ihren Mitgliederzahlen. Nicht gefördert werden außerdem z. B. Kleidung, Noten, Veranstaltungen einzelner Vereine. Es erfolgt auch keine pauschale Förderung der Vereine. Die Verteilung der Mittel erfolgt über die entsprechenden Musikverbände und über den Stadtverband, in dem sie unter einem Dach zusammengeschlossen sind; für diese Arbeit - die eine deutliche Entlastung der Stadtverwaltung bedeutet - erhalten Stadtverband und Verbände eine besondere Unterstützung (vgl. 2.1.3).


2.1.2 Einzelförderung

2.1.2.1 Jugendförderung
Die dem Stadtverband angeschlossenen Verbände (Schwäbischer Sängerbund 1849 e. V. Wilhelm-Hauff-Chorverband Stuttgart, Baden-Württembergischer Sängerbund Kreis Stuttgart e. V., Schwäbischer Sängerbund 1849 e. V. Fildergau, Blasmusikverband Baden-Württemberg e. V./ Kreisverband Stuttgart/Filder, Deutscher Harmonika-Verband e. V. Stuttgart/Ludwigsburg, Fest-Komitee Stuttgarter Karneval e. V.) erhielten/erhalten einen Beitrag je aktives Mitglied bis zu 21 Jahren (Jugendförderung) in folgender Höhe:

2000
2001
2002
2003
Chöre, Gesang- und Karnevalvereine
40 DM
40 DM
21 €
21 €
Musik- und Harmonikavereine
50 DM
60 DM
31 €
31 €


2.1.2.2 Förderung der musikalischen Leitung
Alle dem Stadtverband angeschlossenen Vereine erhielten eine Dirigenten- bzw. Chorleiterpauschale in Höhe von 300 DM im Jahr 2000, in Höhe von 350 DM im Jahr 2001. In den Beratungen zum Doppelhaushalt 2002/2003 beschloss der Gemeinderat, die Dirigentenpauschale analog der Übungsleiterpauschale im Sportbereich auf 255 € zu erhöhen. Dies entspricht einer Erhöhung um rund 76 €
(30 %) pro Verein. Pro Verein wird nur ein/e Dirigent/-in bezuschusst.

2.1.2.3 Förderung der Instrumentenausstattung
Der Zuschuss für die Reparatur und den Neukauf von Instrumenten wird aufgrund des Beschlusses des Gemeinderats zum Doppelhaushalt 2002/2003 von 15.000 DM um 2.500 € auf 10.200 € erhöht.

2.1.2.4 Förderung der musikalischen Ausbildung
Der Blasmusikverband Baden-Württemberg e. V./Kreisverband Stuttgart/Filder erhält 3.600 € (bisher 7.000 DM) für sein Lehrgangsorchester.


2.1.3 Förderung der Verbandsarbeit

2.1.3.1 Förderung des Stadtverbandes
Der Stadtverband erhält als Dachverband einen Verwaltungskostenzuschuss für seine Verbandsarbeit in Höhe von 1.100 € (bisher 2.000 DM). Zusätzlich erhält der Stadtverband als Dachverband für alle seine aktiven Mitglieder einen Beitrag in Höhe von 0,51 € (bisher 1 DM) pro Mitglied.

Der Stadtverband erhält seit zwei Jahren einen Mietkostenzuschuss für seine Büroräume in der Sulzerrainstraße 8. In den Jahren 2000 und 2001 belief sich dieser auf jeweils 2.000 DM, in den Jahren 2002 und 2003 wird er 1.100 € betragen.

Seit März dieses Jahres hat der Stadtverband eine Bürokraft (geringfügige Tätigkeit) eingestellt. Die Stadt fördert dies 2002 mit 3.782 € aus bewilligten, aber im letzten Jahr nicht verbrauchten Mitteln ("Der Tag der Musik" ist im Jahr 2001 aufgrund terminlicher Probleme der Vereine und aufgrund des schlechten Wetters entfallen; die bewilligten, aber nicht verbrauchten Mittel wurden für die Kosten der Bürokraft verwendet). Für das Jahr 2003 ist ein Zuschuss von 4.538,40 € vorgesehen.

2.1.3.2 Förderung der dem Stadtverband angeschlossenen Verbände
Die dem Stadtverband angeschlossenen Verbände erhalten jeweils eine Verwaltungskostenpauschale von 1.100 € (bisher 2.000 DM). Darüber hinaus erhalten alle angeschlossenen Verbände für die aktiven Mitglieder einen Verwaltungsbeitrag von 0,51 € (bisher 1 DM) pro Mitglied.


2.2 Förderung periodischer Veranstaltungen

Der Stadtverband der Chöre, Musik- und Karnevalvereine Stuttgart 1995 e. V. und die ihm angeschlossenen Verbände und Vereine führen mit städtischer Unterstützung folgende regelmäßige Veranstaltungen durch, die der Selbstdarstellung der Vereine dienen und der Stuttgarter Bürgerschaft ein breites kulturelles Spektrum anbieten.

Art der Veranstaltung
00
01
02
03
04
05
jährlicher
Zuschuss
Gesamt-
Zuschuss
Tag der Blasmusik
(nach 3 Jahren, dann alle 2 Jahre)
X
X
X
5.200 €
10.400 €
Tag der Musik
(alle 2 Jahre)
X
X
5.200 €
10.400 €
Stuttgarter Chortage
(nach 3 Jahren, dann alle 2 Jahre)
X
X
X
2.600 €
5.200 €
Akkordeon-Tage Stuttgart
(alle 4 Jahre)
X
X
2.600 €
10.400 €
Eröffnung der Karnevalsaison
(jährlich)
X
X
X
X
X
X
800 €
800 €
Schlossplatzkonzerte
(jährlich)
X
X
X
X
X
X
3.600 €
3.600 €


Die Mittel für die periodisch stattfindenden Veranstaltungen werden in Jahresraten veranschlagt, jeweils in das Folgejahr übertragen und in dem Jahr ausbezahlt, in dem die entsprechende Veranstaltung durchgeführt wird.


3. Ausblick

Das 10-Punkte-Programm zur Förderung der musikalischen Breitenarbeit hat sich in den vergangenen Jahren als eine sichere Grundlage für eine zielgerichtete und angemessene Förderung erwiesen. Es hat zu einer deutlichen Verbesserung der Förderung geführt.

Zur Optimierung der Förderung wären in den kommenden Jahren folgende Schwerpunkte wünschenswert:



Eine Ausweitung der Förderung in diese Richtung wäre allerdings nur durch eine Verstärkung der finanziellen Ausstattung möglich. Diese grundsätzlich wünschenswerte Anhebung der Förderung würde der Bedeutung der Vereinsaktivitäten im kulturellen Geschehen Stuttgarts gerecht. Das Finanz- und Beteiligungsreferat weist jedoch darauf hin, dass derzeit die Konsolidierung der stark verschlechterten Finanzlage Vorrang hat vor einer Ausweitung von Freiwilligkeitsleistungen.


Anlage 2 zur GRDrs 780/2002

Landeshauptstadt Stuttgart



Richtlinien zur Förderung von Chören, Musik- und Karnevalvereinen in Stuttgart


1. Vorbemerkung

In Stuttgart gibt es ca. 160 Chöre und Gesangvereine, Blasmusik-, Harmonika- und Karnevalvereine. Diese sind großteils in Fachverbänden organisiert, die sich wiederum im Stadtverband der Chöre, Musik- und Karnevalvereine Stuttgart 1995 e. V. zusammengeschlossen haben. Daneben gibt es noch einige Vereine, die bisher nicht Mitglied geworden sind. Diese werden prinzipiell nach den gleichen Kriterien gefördert.

Die bisherige durch Gemeinderatsbeschluss für den Geltungsbereich des städtischen Doppelhaushalts beschlossene Förderung wird künftig in Form der nachstehenden Richtlinien geregelt werden, die nur bei Veränderungen der Fördermodalitäten zu ändern wären. Die Höhe der Förderbeiträge ist in der Anlage zu diesen Richtlinien festgelegt.


2. Grundförderung/Ständige Förderung

2.1 Elemente der Förderung

Die jährliche Grundförderung besteht aus folgenden Elementen (Abschnitte 2.2.1
bis 2.3.2): § Beitrag je aktives Mitglied bis zu 21 Jahren (Jugendförderung)
§ Dirigenten- bzw. Chorleiterpauschale
§ Zuschuss für die Reparatur und Neubeschaffung von Instrumenten
§ Zuschuss für das Lehrgangsorchester des Blasmusikverbands Baden-Württemberg
§ Verwaltungskostenpauschale und –beitrag für die dem Stadtverband angehörenden Fachverbände
§ Förderung des Stadtverbands


2.2 Einzelförderung

2.2.1 Jugendförderung
Jeder Verein erhält über den Stadtverband bzw. seinen Fachverband einen Beitrag je aktives Mitglied bis zu 21 Jahren. Entsprechend dem verschieden hohen Aufwand wird zwischen einer Förderung

2.2.1.1 der Chöre, Gesang- und Karnevalvereine und
2.2.1.2 der (Blas-)Musik- und Harmonikavereine unterschieden.


2.2.2 Förderung der musikalischen Leitung
Jeder Verein erhält für einen/eine musikalische/n Leiter/in eine Dirigenten- bzw. Chorleiterpauschale.


2.2.3 Förderung der Instrumentenausstattung
Der Stadtverband erhält einen Zuschuss für die Reparatur und Neubeschaffung von Instrumenten. Er verteilt diese Mittel nach eigener Entscheidung auf die entsprechenden antragsstellenden Vereine.


2.2.4 Förderung von Ausbildungsmaßnahmen
Der Blasmusikverband Baden-Württemberg e. V./Kreisverband Stuttgart/Filder, erhält einen Zuschuss für sein Lehrgangsorchester.


2.3 Förderung der Verbandsarbeit

2.3.1 Förderung des Stadtverbands
Der Stadtverband erhält für seine koordinierende Arbeit

2.3.1.1 eine Verwaltungskostenpauschale
2.3.1.2 einen Zuschuss zu den Verwaltungskosten pro aktivem Mitglied

Im Rahmen der städtischen Zuständigkeitsordnung und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel kann der Stadtverband weitere Zuschüsse zum Beispiel für Büroräume oder eine Bürokraft erhalten. Den Bedarf hierfür muss der Stadtverband durch geeignete Unterlagen nachweisen.


2.3.2 Förderung der Fachverbände

Die dem Stadtverband angeschlossenen Fachverbände (derzeit: Schwäbischer Sängerbund 1849 e. V. Wilhelm-Hauff-Chorverband Stuttgart, Baden-Württembergischer Sängerbund Kreis Stuttgart e. V., Schwäbischer Sängerbund 1849 e. V. Fildergau, Blasmusikverband Baden-Württemberg e. V./Kreisverband Stuttgart/Filder, Deutscher Harmonika-Verband e. V. Stuttgart/Ludwigsburg, Fest-Komitee Stuttgarter Karneval e. V.) erhalten folgende Leistungen:

2.3.2.1 eine Verwaltungskostenpauschale
2.3.2.2 einen Zuschuss zu den Verwaltungskosten pro aktivem Mitglied


3. Förderung periodischer Veranstaltungen

3.1 Grundsätze

Die Stadt fördert verschiedene vom Stadtverband oder von den ihm angehörenden Fachverbänden jährlich oder periodisch organisierte Veranstaltungen. Die Mittel für in mehrjährigen Abständen stattfindende Veranstaltungen werden in entsprechenden Jahresraten im Kulturetat veranschlagt, in das Folgejahr übertragen und im Jahr der Veranstaltung bewilligt und ausbezahlt. Der Stadtverband oder die veranstaltenden Verbände sind verpflichtet, innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der jeweiligen Veranstaltung, der Kulturverwaltung einen Rechenschaftsbericht vorzulegen, in dem auch die Ausgaben und Einnahmen der Veranstaltung dargelegt werden.


3.2 Gefördert werden folgende Veranstaltungen

3.2.1 Schlossplatzkonzerte (jährlich)
3.2.2 Eröffnung der Karnevalsaison (jährlich)
3.2.3 Tag der Blasmusik (alle 2 Jahre)
3.2.4 Tag der Musik (alle 2 Jahre)
3.2.5 Stuttgarter Chortage (alle 2 Jahre)
3.2.6 Akkordeon-Tage Stuttgart (alle 4 Jahre)


4. Höhe der Förderung/Auszahlung

Die jeweiligen Zuschüsse werden von der Verwaltung ungeachtet der Wertgrenzen der Zuständigkeitsordnung nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt.
Bis zur Erteilung des endgültigen Bewilligungsbescheids kann die Verwaltung Abschlagszahlungen leisten.

Der Bewilligungsbescheid über den endgültigen städtischen Förderbeitrag soll regelmäßig erst nach Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises für das Vorjahr erteilt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die dem letzten Bescheid zugrundeliegenden Bewilligungsbedingungen.


5. Inkrafttreten

Die Richtlinien wurden vom Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart am
10. Oktober 2002 beschlossen. Sie treten am Tag nach der Beschlussfassung mit Wirkung ab dem Haushaltsjahr 2002 in Kraft.

Anlage zu den Richtlinien zur Förderung von Chören, Musik- und Karnevalvereinen in Stuttgart



Förderbeträge/Stand: 10. Oktober 2002

Art der FörderungLfd. UnterzifferBetrag
2. Grundförderung/ Ständige Förderung
2.2.1
Jugendförderung
2.2.1.1
Chöre, Gesang- und Karnevalvereine
21 € für alle aktiven Jugendlichen bis 21
2.2.1.2
Musik- und Harmonikavereine
31 € für alle aktiven Jugendlichen bis 21
2.2.2
Förderung der musikalischen Leitung
255 € pro Verein
2.2.3
Förderung der Instrumentenausstattung
10.200 €
2.2.4
Förderung von Ausbildungsmaßnahmen
3.600 €
2.3.1
Förderung des Stadtverbands
2.3.1.1
Verwaltungskostenpauschale
1.100 €
2.3.1.2
Zuschuss zu den Verwaltungskosten
0,51 € pro aktivem Mitglied
2.3.2
Förderung der Fachverbände
2.3.2.1
Verwaltungskostenpauschale
1.100 €
2.3.2.2
Zuschuss zu den Verwaltungskosten
0,51 € pro aktivem Mitglied
3. Förderung periodischer Veranstaltungen
Schlossplatzkonzerte3.2.13.600 € (jährlich 3.600 €)
Eröffnung der Karnevalsaison3.2.2800 € (jährlich 800 €)
Tag der Blasmusik3.2.310.400 € (jährlich 5.200 €)
Tag der Musik3.2.410.400 € (jährlich 5.200 €)
Stuttgarter Chortage3.2.55.200 € (jährlich 2.600 €)
Akkordeon-Tage Stuttgart3.2.610.400 € (jährlich 2.600 €)