Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz: RSO
GRDrs 28/2007
Stuttgart,
03/09/2007



Notwendige Investitionen im Bereich von Geschwindigkeitsmessanlagen
mobil/stationär im Stadtgebiet Stuttgart zur Erreichung einer höheren
Verkehrssicherheit




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
27.03.2007
18.04.2007
19.04.2007



Beschlußantrag:

Von dem vorliegenden Konzept der Verwaltung zur Weiterentwicklung der Geschwindigkeitsüberwachung zur Erreichung einer höheren Verkehrssicherheit wird Kenntnis genommen.

Über einen möglichen Ausbau der Geschwindigkeitsüberwachung wird ggf. im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2008/2009 entschieden.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Zu Beschlussantrag Ziffer 1:

Nicht angepasste bzw. überhöhte Geschwindigkeit (vgl. Anlage 2) war laut Bericht des Statistischen Bundesamtes im letzten Jahr bei Unfällen mit Personenschaden die Hauptunfallursache. Neben Abbiege- und Wendeunfällen sowie der Missachtung der Vorfahrt zählt nicht angepasste Geschwindigkeit auch in der aktuellen Stuttgarter Verkehrsunfallstatistik zu den drei Hauptunfallursachen.

Das nachfolgende Stufenkonzept für die Jahre 2008 und 2009 wurde entsprechend der jeweiligen Gefährdungslage und der daraus resultierenden Priorität in Abstimmung mit dem Polizeipräsidium erstellt.


A) 2008:

Priorität 1:

Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung

Errichtung eines weiteren Messmastens auf der Neuen Weinsteige in stadteinwärtiger Fahrtrichtung


Priorität 2:
2.1 Mobile Geschwindigkeitsüberwachung
2.2 Geschwindigkeitsanzeigetafel mit Statistikfunktion


B) 2009:


Priorität 3:

Ergänzung bestehender stationärer Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen
Nürnberger Straße: letzte 3 Jahre 5500 Verstöße, davon 460 im Punktebereich
Heilbronner Straße: letzte 3 Jahre 8100 Verstöße, davon 580 im Punktebereich

Alarmsicherung besonders gefährdeter stationärer Anlagen (4 Schlagmelder)


Priorität 4:

Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen zur Reduzierung von Lärm- und Schadstoffemissionen

Auf der B14 in stadteinwärtiger Fahrtrichtung vom Schattenring zum Viereichenhautunnel sieht der Planfeststellungsbeschluss eine Grundgeschwindigkeit von 60 km/h (heutige Anordnung besteht bei 80 km/h) vor. Der Betrieb einer stationären Anlage würde hier zur Verstetigung des Verkehrsflusses und Senkung der Grundbelastung mit Schadstoffemissionen beitragen.


C ) Ausblick

1. Kombinierte Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen


2. Fußgängerüberwege B14 Hauptstätter Straße


Zu Beschlussantrag Ziffer 2:

Ziel der Verkehrssicherheitsarbeit ist die Vermeidung von Gefahren für die Verkehrssicherheit und von Unfällen, die aus hohen Geschwindigkeitsverstößen resultieren. Die Effektivität der Überwachung steht in direktem Zusammenhang mit der Häufigkeit der durchgeführten Kontrollen, für diese bedarf es der entsprechenden Sach- und Personalressourcen, über die ggf. in den Haushaltsplanberatungen zu entscheiden wäre.


A) 2008 – Priorität 1 und 2
  1. Personalbedarf bei der Verkehrsüberwachung und der Bußgeldstelle 2008

B) 2009 – Priorität 3 und 4
  1. Personalbedarf bei der Verkehrsüberwachung und der Bußgeldstelle 2009

Finanzielle Auswirkungen

A) 2008 – Priorität 1 und 2

2.1 Investitionen 2008

Investitionen stationäre Anlagen
240.000 €
Investitionen mobile Geschwindigkeitsüberwachung
159.000 €
Summe Investitionen Geschwindigkeitsüberwachung
399.000 €


2.2 Ausgaben 2008

Personalkosten
734.000 €
kalk. Kosten p.a.
ca. 55.860 €
technische Betriebskosten und sonstige Sachkosten p.a.
99.900 €
Summe Ausgaben 2008
889.760 €


2.3 Einnahmen 2008

Es werden auf Basis der Erfahrungen und Statistiken der stationären und mobilen Geschwindigkeitsüberwachung Einnahmen von rd. 1.100.000,- € pro Jahr erwartet.


2.4 Kostendeckung 2008

Für den Bereich der Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung wurde einschließlich der Gemeinkosten für das Jahr 2005 im Rahmen der Vollkostenrechnung ein Kostendeckungsgrad von 190 % ermittelt bzw. im personalintensiveren Bereich der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung von ca. 100 %. Dies bestätigen die obigen Berechnungen: Den Einnahmen von rd. 1.100.000,- € stehen einschließlich Abschreibungen nur Ausgaben von rd. 890.000 € gegenüber. Der vollständig kostendeckende Betrieb der neuen Anlagen ist damit gewährleistet.

B) 2009 – Priorität 3 und 4

2.1 Investitionen 2009

Investitionen stationäre Anlagen
75.000 €
Alarmsicherung
18.000 €
Summe Investitionen Geschwindigkeitsüberwachung
93.000 €


2.2 Ausgaben 2009

Personalkosten
205.350 €
kalk. Kosten p.a.
ca. 13.020 €
technische Betriebskosten und sonstige Sachkosten p.a.
38.300 €
Summe Ausgaben 2009
256.670 €


2.3 Einnahmen 2009

Auf Basis der Erfahrungen und Statistiken der stationären und mobilen Geschwindigkeitsüberwachung sind Einnahmen von rd. 360.000,- € pro Jahr zu erwarten.


2.4 Kostendeckung 2009

Den Einnahmen von rd. 360.000 € stehen Kosten von insgesamt rd. 257.000 € gegenüber.

Auch die im Jahr 2009 geplanten Anlagen können vollständig kostendeckend betrieben werden.



Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und T haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

GR-Antrag Nr. 257/2006 - Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion

Erledigte Anträge/Anfragen

GR-Antrag Nr. 257/2006: UTA 24.10.2006 Nr. 707/2006



Dr. Martin Schairer
Bürgermeister


Anlagen

Ausführliche Begründung
Unfallzahlen, Ergebnisse mobile Geschwindigkeitsüberwachung





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Vorlage282007.pdf