Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Referat Allgemeine Verwaltung

Gz: A, KBS 2014-00
GRDrs 208/2001
Ergänzung
Stuttgart,
10/23/2001



Neustrukturierung des Schulhausbetreuungssystems



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Personalbeirat
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
24.10.2001
12.11.2001
28.11.2001
29.11.2001



Beschlußantrag:
  1. Vom Bericht “Neustrukturierung Schulhausbetreuungssystem: Stellenbemessung, Stellenbewertung, Arbeitszeit” wird Kenntnis genommen (Anlage 2, Bericht).
  2. Die im Bericht enthaltenen Strukturvorschläge werden beschlossen, insbesondere:

    a) die Betreuung von Schulen in Verbünden,
3. Von den voraussichtlichen Kosten für das künftige Schulhausbetreuungssystem wird Kenntnis genommen (Anlage 4, Kostenübersicht). Die Verwaltung wird für die Beratungen des Gemeinderats eine detaillierte Kostenübersicht zu den Positionen: Qualifizierung, Fortbildung, Maschinenpark und Kommunikationstechnik vorlegen.

4. Die im Bericht genannten Folgeaufträge werden beschlossen (Anlage 5, Folgeaufträge).

5. Der Verwaltungsausschuss nimmt den Sammelbescheid der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und die daraus resultierenden rechtlichen und tatsächlichen Erfordernisse sowie den Widerspruch der Stadt zur Kenntnis (Anlage 6, BfA- Bescheid):
6. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich Verhandlungen zum Übergang vom alten Familiensystem in das neue Schulhausbetreuungssystem mit dem betroffenen Personenkreis und ihren Vertretungen aufzunehmen. Beschlossen werden:
b) die städtische Verhandlungskommission


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Auf der Grundlage des Richtungsbeschlusses von 04. April 2001 sollen dem Gemeinderat Details eines künftigen Schulhausbetreuungssystems dargestellt werden und zwar zur
- Stellenbemessung
- Stellenbewertung
- Arbeitszeit
- Optimierung
- Kostenermittlung

Vor der endgültigen Einführung des künftigen Systems sind Verhandlungen für eine Übergangslösung zu führen. Vom Ergebnis dieser Verhandlungen wiederum ist der Zeitpunkt der Einführung, der Umfang der Veränderungen und die damit verbundenen Kosten abhängig.


Finanzielle Auswirkungen
Es wurden die Kosten eines künftigen Schulhausbetreuungssystems ermittelt. Die Kosten einer Übergangslösung sind abhängig von den geplanten Verhandlungen mit den Personen des derzeitigen Schulhausbetreuungssystems und der rechtlichen Ausgangslage der Stadt.


Beteiligte Stellen

Finanz- und Beteiligungsreferat hat mitgezeichnet
Rechtsreferat hat mitgezeichnet



Erledigte Anträge/Anfragen

Antrag der CDU Gemeinderatsfraktion Nr. 409/2001 vom 27.09.2001
a) Frage der Übertragbarkeit von Übergangsregelungen in Esslingen und Leinfelden/Echterdingen
b) Frage nach dem Beratungsstand

Antrag der SPD Gemeinderatsfraktion Nr. 414/2001 vom 01.10.2001
a) Antrag auf Vorlage großzügiger Regelungen für den Übergang zu einem neuen System
b) Frage nach dem aktuellen Sachstand



Dr. Iris Jana Magdowski                         Klaus-Peter Murawaski
Bürgermeister
                                Bürgermeister

Anlagen


Anlage 1 zur GRDrs. 208/2001
Ergänzung
Ausführliche Begründung:

A. Neustrukturierung des Schulhausbetreuungssystems
Beschluss-Grundlage

Auf die Gemeinderatsvorlage 208/2001 (diskutiert und beschlossen im Verwaltungsausschuss vom 04.04.2001, vorberaten im Reform- und Strukturausschuß am 14.03.2001) wird Bezug genommen. Die folgenden Ausführungen entsprechen den aus o.g. Sitzungen resultierenden Aufträgen an die Abteilung Organisation und Personalentwicklung auf der Grundlage der vom Gemeinderat beschlossenen Eckpunkte des neuen Systems.

Eckpunkte des künftigen Schulhausbetreuungssystems:

Weiterhin ist zu beachten:


2.1 Stellenbemessung - Grundlagen

Gebäude:

Für die Bemessung wurden alle Gebäude einer Schulanlage einschließlich der Schulhöfe und alle einzelbetreuten Hallen (Turn- und Versammlungshallen, Sporthallen) berücksichtigt. Dabei ist beachten, dass insgesamt ein hoher Sanierungsbedarf und ständiger Erhaltungsaufwand besteht (77 Schulgebäude wurden z.B. vor 1939 erbaut, viele Hallen sind sanierungsbedürftig). Dies wirkt sich auf die Stellenbemessung aus.


Aufgabenfelder:

Folgende Aufgaben wurden mit der im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualität zugrunde gelegt:

- Objektbetreuung, Sicherheit und Ordnung
- Objektbetrieb/Haustechnik, einschließlich der Heizungsbetreuung
- Schulische und außerschulische Nutzungen, Nutzungsdienste
- Außenreinigung und Winterdienst
- Kontrolle der Innenreinigung, Qualitätssicherung

Zeitstruktur im Schulhausbetreuungssystem:

Von grundlegender Bedeutung für die Stellenbemessung sind die speziellen Betreuungserfordernisse des Schulhausbetreuungssystems, die mit den arbeitszeitrechtlichen Vorschriften in Einklang zu bringen sind. Es sind zu berücksichtigen:

- Betreuungsspanne (nicht tatsächliche Inanspruchnahme) von bis zu 17 Stunden
täglich

- Betreuungsaufwände auch an Wochenenden
- Jahreszeitliche Unterschiede
- Schulfreie Zeiten

Bisher war der Hausmeister einer Schule rund um die Uhr zuständig, daher auch die Dienstwohnungspflicht. Die Veränderung vom Familienbetrieb mit unternehmerischer Prägung hin zu städtisch geregelten Beschäftigtigungsverhältnissen macht es notwendig, arbeitszeitrechtliche Vorschriften einzuhalten (Ruhezeit, Höchstarbeitszeiten, Pausen, Urlaub ...).
Eine ausführliche Darstellung der Grundlagen des Arbeitszeitrechts ist im Bericht
“Neustrukturierung Schulhausbetreuungssystem – Stellenbemessung, Stellenbewertung, Arbeitszeit” enthalten.

2.2 Stellenbemessung – Vorgehensweise

Auf dieser Grundlage wurde ein Stellenbemessungsverfahren durchgeführt. Für die Tätigkeitsschwerpunkte wurden Arbeitsmengen und Zeitwerte ermittelt und in Workshops mit Beschäftigten sowie Schulleitungen und Personalvertretung rückgekoppelt. Im Quervergleich der unterschiedlichen Schulgrößen, im Abgleich mit verwaltungsinternen Erfahrungswerten und mit Messzahlen aus dem interkommunalen Erfahrungsaustausch ergab sich in der Hochrechnung auf alle Schulen ein Stellenbedarf von zusätzlich 154,5 Stellen für die werktägliche Schulhausbetreuung bis 17.00 Uhr. Unter Einberechnung der Nutzungen ab 17.00 Uhr würde sich der Stellenbedarf weiter erhöhen.

Daraufhin wurde geprüft, ob eine Verbundlösung, d.h. die Kooperation mehrerer räumlich nahe gelegener Schulanlagen bzw. Hallen als Optimierungsansatz vorgeschlagen werden kann.
Für eine Verbundlösung sprechen folgende Möglichkeiten:
- Mehrfachbetreuung von Schulen und Hallen bei Abendnutzungen (Nutzungen ab 17.00 Uhr) und bei Wochenend-Nutzungen (Samstag, Sonntag, Feiertage)
- Mehrfachbetreuung von Schulen und Hallen in den Ferien, bezogen auf die täglichen Kontrollgänge, die Postversorgung, ggf. die Handwerkerbetreuung bei Sanierungsarbeiten etc.
- Kooperationsmöglichkeiten bei kurz- und mittelfristigen Vertretungen
- Arbeitszeitgestaltung: Dienstplan- und Schichtregelung
- Sinnvolle Arbeitsverteilung der Außenreinigung: pro Beschäftigtem/pro Beschäftigter können im Rahmen der Dienstaufgabe ca. 4000 m2 Außenreinigungsfläche bearbeitet werden
- Der Maschineneinsatz kann pro Verbund geplant werden und ist wirtschaftlicher als bei einer Planung je Schulanlage oder Halle
- Innerhalb eines Verbundes können bestimmte Steuerungs- und Koordinierungsaufgaben praxisnah erledigt werden – dies ist als Folgeauftrag im einzelnen auszuarbeiten
- Die Verständigung mit den Schulen/Schulleitungen und den Nutzer/-innen kann unmittelbar vor Ort stattfinden. Dies führt zu Verbesserungen in der Kommunikation zwischen Schulverwaltung, Schulen und außerschulischen Nutzer/-innen
- Dieses Modell kann mittel- und langfristig weiter optimiert werden, z.B. über eine gezielte Personalplanung im Verbund können unterschiedliche handwerkliche Qualifikationen der Schulhausmeister/-innen genutzt werden, u.a. zu einer gezielten Vergabe von Handwerksaufträgen
- Neue Einrichtungen können in das Verbundmodell integriert werden

Fazit:
Nur im Rahmen einer Verbundlösung kann
- durch die Mehrfachbetreuung von Schulanlagen und Hallen und durch eine gezielte Personaleinsatzplanung der Stellenbedarf begrenzt werden
- die Rechtssicherheit der Vertragsverhältnisse hergestellt werden, d. h. die bisherigen Werkvertragsaufgaben können als Dienstaufgaben erledigt werden
- eine rechtskonforme und praxisbezogene Arbeitszeitgestaltung gewährleistet
werden
- die Dienstleistung noch gesteigert werden durch die Zusammenarbeit der sich ergänzenden Qualifikationen vor Ort und durch die Verbesserung der Kommunikation mit den Schulen und anderen Nutzer/-innen
- insgesamt eine kostengünstige Lösung erreicht werden
- auch für den Übergang aus dem bisherigen Familiensystem in das künftige System eine schrittweise Umsetzung geplant werden


2.3 Stellenbemessung – Ergebnis


2.4 Stellenbemessung – Folgeaufträge (Anlage 5 zur GRDrs. 208/2001 Ergänzung)

Durch die Ablösung des bisherigen Familiensystems mit weitestgehender Selbstorganisation entsteht ein zusätzlicher Steuerungs- und Koordinierungsbedarf. Mit der beschlossenen Fremdvergabe der Innenreinigung ist außerdem der Arbeitsaufwand für die Vergabe zu beziffern. Für das neue System besteht ein großer Regelungsbedarf, z.B. Neufassung der Dienstanweisung, Arbeitszeit- und Vertretungsregelungen, Technikhandbücher, Konzepte für Personalentwicklung und Fortbildung etc. Die (schrittweise) Umsetzung der Verbundlösung und die gleichzeitige Gestaltung der personellen Übergangslösungen erfordern eine schnelle Handlungsmöglichkeiten.
Die dafür optimale organisatorische Lösung und die Höhe des Stellenbedarfs sind in einem unmittelbaren Folgeauftrag zu klären.
Die Erledigung dieses und aller weiteren Folgeaufträge ist abhängig vom Grundsatzbeschluss des Gemeinderats für eine künftige Struktur des Schulhausbetreuungssystems.


3. Stellenbewertung (Anlage 3 zur GRDrs. 208/2001 Ergänzung)

Die Bewertung von Stellen von Angestellten und Arbeitern hat grundsätzlich im Rahmen der geltenden Tarifnormen zu erfolgen (Tarifgebundenheit durch Mitgliedschaft der Stadt im Kommunalen Arbeitgeberverband). Die bedeutet gleichzeitig den wirtschaftlichen Umgang mit Haushaltsmitteln.

Die Bewertung von Schulhausmeisterstellen als Beamten-Dienstposten erfolgt im Rahmen der Organisations- und Personalhoheit der Kommunen. Maßstab der Stellenbewertung sind die unterschiedlichen mit der Wahrnehmung einer Arbeit verbundenen Anforderungen.

Der in der Anlage 3 dargestellte Bewertungsvorschlag hat 3 Komponenten:
- Verbesserung in der Bewertung der Schulhausmeisterstellen als Beamten-Dienstposten
- Ein zu einer Bewertung analoger Vorschlag für die Übernahme der Werkvertragnehmer/-innen (Schulhausbetreuer/-innen und Hallenwart/e/-innen) und der Ehefrauen in Arbeitsverhältnisse.
- Künftige Bewertungssituation im Schulhausbetreuungssystem (Verbundlösung ?)

4. Arbeitszeit

Künftige Arbeitszeitregelungen müssen mit den rechtlichen Vorgaben einhergehen (tägliche Höchstarbeitszeit, Ruhepausen, Ruhezeit). Der hieraus resultierende Personalmehrbedarf kann teilweise im Verbund und mit Schichtmodellen kompensiert werden. Dies ist nur bei gleicher Wochenarbeitszeit von Beamten und Angestellten möglich.

Folgende Eckpunkte zur Arbeitszeitgestaltung sollen im künftigen Schulhausbetreuungssystem gelten:

- Einheitliche Arbeitszeitstruktur von Beamten und Angestellten
- Eine verlängerte Wochenarbeitszeit von 50 Stunden während der Schulwochen (in der Regel 38 Schulwochen), die in der unterrichtsfreien Zeit ausgeglichen wird. Die regelmäßige durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt für Beamte und Angestellte 48,5 Stunden.
- Künftig werden Dienst- und Schichtpläne erforderlich sein.
- Die Haupturlaubszeit (mind. 3 Wochen) des Hausmeisters liegt in den Sommerferien.

Sollte die Entscheidung für eine Verbundlösung fallen, ist eine Rahmenregelung für die Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung zu entwickeln (siehe Anlage 5, Folgeaufträge).

5. Künftiger Status der Beschäftigten im Schulhausbetreuungssystem

Nach Abwägung verschiedener Aspekte zu dieser Fragestellung empfiehlt die Verwaltung, dass künftig die neu zu besetzenden Stellen mit Angestellten zu besetzen sind.
Hauptargument dafür ist, dass es sich beim Tätigkeitsfeld Schulhausbetreuung nicht um hoheitliche Aufgaben handelt.


B. Neustrukturierung des Schulhausbetreuungssystems
1.1 Handlungsgrundlage - Rechtsgutachten

Es liegen folgende Gutachten vor:

- Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Stellungnahme zum Status der mit der Schulhausbetreuung beschäftigten Personen von Rechtsanwalt Dr. Jobst-Hubertus Bauer vom 12. November 1999
- Ergänzende Stellungnahme dazu vom 28. Mai 2001
- Projekt Schulhausbetreuung Stuttgart 2001/Zwischenbericht (Dezember 2000) BRIDGES Public Management Consulting GmbH/Rechtsanwalt Hartmut Bäumer
- Projekt Schulhausbetreuung Stuttgart/Endbericht Januar 2001BRIDGES Public Management Consulting GmbH/Rechtsanwalt Hartmut Bäumer

1.2 Handlungsgrundlage – BfA – Bescheid

Am 11.1.2000 wurden vom Schulverwaltungsamt für alle Werkvertragnehmer/-innen im Schulhausbetreuungssystem Anträge zur Statusklärung bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) gestellt. Es sollte geklärt werden, ob Selbstständigkeit oder abhängige Beschäftigung vorliegt.

Am 28.09.2001 ist der schriftliche Bescheid der BfA bei der Stadtverwaltung eingegangen:


Inhalt: alle Werkvertragsnehmer/-innen stehen ab 01. Oktober 2001 in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis
Betroffene: 97 Schulhausmeister mit Werkverträgen, 41 reine Werkvertragsnehmer/-innen (Hallenwart/e/-innen und Schulhausbetreuer/-innen)

Der Bescheid ist insofern positiv für die Stadt, als Negativ zu bewerten ist, dass es Entsprechende Verhandlungen bei der BfA Stuttgart und in der Zentrale in Berlin verliefen erfolglos.

2.1 Zwingender Handlungsbedarf: Erfüllung der Abgabenpflicht der Stadt

2.2 Zwingender Handlungsbedarf: Verhandlungen

Die Stadtverwaltung muss mit dem betroffenen Personenkreis und ihren Vertretungen Verhandlungen aufnehmen, um den Übergang vom bisherigen Familiensystem in das künftige Schulhausbetreuungssystem zu gestalten.

Bereits in der GRDrs. 208/2001 vom 06.03.2001, die der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 04.04.2001 zugrunde lag, wurden als Eckpunkte für die Verhandlungen genannt:

Neben dem inhaltlichen Verhandlungsrahmen ist eine Verhandlungsstruktur festzulegen.

Von Verwaltungsseite übernehmen das Schulverwaltungsamt und das Haupt- und Personalamt/Abteilung Personalservice die Leitung, die Geschäftsführung liegt beim Schulverwaltungsamt. Das Rechtsamt ist beteiligt. Herr Bäumer wird als externer Berater die Verhandlungen begleiten.
Von seiten der betroffenen Personen sind an den Verhandlungen zu beteiligen:
Die Personalvertretung (örtlicher Personalrat Schulverwaltungsamt und Gesamtpersonalrat) sowie der Verein ”Stuttgarter Schulanlagen – Betreuung e. V. – SSAB e.V.” mit ihren jeweiligen juristischen Sachverständigen.

3. Zusammenhang zwischen der künftigen Struktur und den Verhandlungen für (eine) personalwirtschaftliche Übergangslösung/en

Der durch den Bescheid der BfA ausgelöste zwingende Handlungsbedarf macht eine schrittweise Einführung des neuen Systems nicht möglich. Deshalb muss parallell gehandelt werden. Eine vollständige Ablösung des alten Systems hängt mit einer raschen einvernehmlichen Lösung für die betroffenen Personen zusammen, die in den Verhandlungen erreicht werden muss.
Ein ganz entscheidendes Angebot an die Betroffenen sind die Stellen für die Schulhausbetreuer/-innen, Hallenwart/e/-innen und für die Ehefrauen , die rückwirkend zum 01. 10. 2001 wirksam werden müssen. Die vorgeschlagene Verbundlösung bietet die Voraussetzung für einen sofortigen und sinnvollen Personaleinsatz.
Die schnellstmögliche einvernehmliche Umsetzung der neuen Struktur bringt für alle ein rechtssicheres System und begrenzt den Arbeitsaufwand und die Kosten für parallelle Aktionen zur rechtlichen Stabilisierung des Bestehenden.

Das Ergebnis dieser Verhandlungen beeinflußt mit