Finanzielle Auswirkungen Es wurden die Kosten eines künftigen Schulhausbetreuungssystems ermittelt. Die Kosten einer Übergangslösung sind abhängig von den geplanten Verhandlungen mit den Personen des derzeitigen Schulhausbetreuungssystems und der rechtlichen Ausgangslage der Stadt. Beteiligte Stellen Finanz- und Beteiligungsreferat hat mitgezeichnet Rechtsreferat hat mitgezeichnet Erledigte Anträge/Anfragen Antrag der CDU Gemeinderatsfraktion Nr. 409/2001 vom 27.09.2001 a) Frage der Übertragbarkeit von Übergangsregelungen in Esslingen und Leinfelden/Echterdingen b) Frage nach dem Beratungsstand Antrag der SPD Gemeinderatsfraktion Nr. 414/2001 vom 01.10.2001 a) Antrag auf Vorlage großzügiger Regelungen für den Übergang zu einem neuen System b) Frage nach dem aktuellen Sachstand Dr. Iris Jana Magdowski Klaus-Peter Murawaski Bürgermeister Bürgermeister Anlagen
Für die Bemessung wurden alle Gebäude einer Schulanlage einschließlich der Schulhöfe und alle einzelbetreuten Hallen (Turn- und Versammlungshallen, Sporthallen) berücksichtigt. Dabei ist beachten, dass insgesamt ein hoher Sanierungsbedarf und ständiger Erhaltungsaufwand besteht (77 Schulgebäude wurden z.B. vor 1939 erbaut, viele Hallen sind sanierungsbedürftig). Dies wirkt sich auf die Stellenbemessung aus. Aufgabenfelder:
Folgende Aufgaben wurden mit der im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualität zugrunde gelegt: - Objektbetreuung, Sicherheit und Ordnung - Objektbetrieb/Haustechnik, einschließlich der Heizungsbetreuung - Schulische und außerschulische Nutzungen, Nutzungsdienste - Außenreinigung und Winterdienst - Kontrolle der Innenreinigung, Qualitätssicherung Zeitstruktur im Schulhausbetreuungssystem:
Von grundlegender Bedeutung für die Stellenbemessung sind die speziellen Betreuungserfordernisse des Schulhausbetreuungssystems, die mit den arbeitszeitrechtlichen Vorschriften in Einklang zu bringen sind. Es sind zu berücksichtigen: - Betreuungsspanne (nicht tatsächliche Inanspruchnahme) von bis zu 17 Stunden täglich - Betreuungsaufwände auch an Wochenenden - Jahreszeitliche Unterschiede - Schulfreie Zeiten Bisher war der Hausmeister einer Schule rund um die Uhr zuständig, daher auch die Dienstwohnungspflicht. Die Veränderung vom Familienbetrieb mit unternehmerischer Prägung hin zu städtisch geregelten Beschäftigtigungsverhältnissen macht es notwendig, arbeitszeitrechtliche Vorschriften einzuhalten (Ruhezeit, Höchstarbeitszeiten, Pausen, Urlaub ...). Eine ausführliche Darstellung der Grundlagen des Arbeitszeitrechts ist im Bericht “Neustrukturierung Schulhausbetreuungssystem – Stellenbemessung, Stellenbewertung, Arbeitszeit” enthalten. 2.2 Stellenbemessung – Vorgehensweise Auf dieser Grundlage wurde ein Stellenbemessungsverfahren durchgeführt. Für die Tätigkeitsschwerpunkte wurden Arbeitsmengen und Zeitwerte ermittelt und in Workshops mit Beschäftigten sowie Schulleitungen und Personalvertretung rückgekoppelt. Im Quervergleich der unterschiedlichen Schulgrößen, im Abgleich mit verwaltungsinternen Erfahrungswerten und mit Messzahlen aus dem interkommunalen Erfahrungsaustausch ergab sich in der Hochrechnung auf alle Schulen ein Stellenbedarf von zusätzlich 154,5 Stellen für die werktägliche Schulhausbetreuung bis 17.00 Uhr. Unter Einberechnung der Nutzungen ab 17.00 Uhr würde sich der Stellenbedarf weiter erhöhen. Daraufhin wurde geprüft, ob eine Verbundlösung, d.h. die Kooperation mehrerer räumlich nahe gelegener Schulanlagen bzw. Hallen als Optimierungsansatz vorgeschlagen werden kann. Für eine Verbundlösung sprechen folgende Möglichkeiten: - Mehrfachbetreuung von Schulen und Hallen bei Abendnutzungen (Nutzungen ab 17.00 Uhr) und bei Wochenend-Nutzungen (Samstag, Sonntag, Feiertage) - Mehrfachbetreuung von Schulen und Hallen in den Ferien, bezogen auf die täglichen Kontrollgänge, die Postversorgung, ggf. die Handwerkerbetreuung bei Sanierungsarbeiten etc. - Kooperationsmöglichkeiten bei kurz- und mittelfristigen Vertretungen - Arbeitszeitgestaltung: Dienstplan- und Schichtregelung - Sinnvolle Arbeitsverteilung der Außenreinigung: pro Beschäftigtem/pro Beschäftigter können im Rahmen der Dienstaufgabe ca. 4000 m2 Außenreinigungsfläche bearbeitet werden - Der Maschineneinsatz kann pro Verbund geplant werden und ist wirtschaftlicher als bei einer Planung je Schulanlage oder Halle - Innerhalb eines Verbundes können bestimmte Steuerungs- und Koordinierungsaufgaben praxisnah erledigt werden – dies ist als Folgeauftrag im einzelnen auszuarbeiten - Die Verständigung mit den Schulen/Schulleitungen und den Nutzer/-innen kann unmittelbar vor Ort stattfinden. Dies führt zu Verbesserungen in der Kommunikation zwischen Schulverwaltung, Schulen und außerschulischen Nutzer/-innen - Dieses Modell kann mittel- und langfristig weiter optimiert werden, z.B. über eine gezielte Personalplanung im Verbund können unterschiedliche handwerkliche Qualifikationen der Schulhausmeister/-innen genutzt werden, u.a. zu einer gezielten Vergabe von Handwerksaufträgen - Neue Einrichtungen können in das Verbundmodell integriert werden Fazit: Nur im Rahmen einer Verbundlösung kann - durch die Mehrfachbetreuung von Schulanlagen und Hallen und durch eine gezielte Personaleinsatzplanung der Stellenbedarf begrenzt werden - die Rechtssicherheit der Vertragsverhältnisse hergestellt werden, d. h. die bisherigen Werkvertragsaufgaben können als Dienstaufgaben erledigt werden - eine rechtskonforme und praxisbezogene Arbeitszeitgestaltung gewährleistet werden - die Dienstleistung noch gesteigert werden durch die Zusammenarbeit der sich ergänzenden Qualifikationen vor Ort und durch die Verbesserung der Kommunikation mit den Schulen und anderen Nutzer/-innen - insgesamt eine kostengünstige Lösung erreicht werden - auch für den Übergang aus dem bisherigen Familiensystem in das künftige System eine schrittweise Umsetzung geplant werden 2.3 Stellenbemessung – Ergebnis