Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 664/2001
Stuttgart,
07/02/2001



Vereinbarung zur weiteren Zusammenarbeit zur Realisierung der Projekte Stuttgart 21 und der Neubaustrecke Wendlingen - Ulm



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Wirtschaft und Wohnen
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
06.07.2001
10.07.2001
11.07.2001
12.07.2001



Beschlußantrag:

Die Vereinbarung zur weiteren Zusammenarbeit zur Realisierung der Projekte Stuttgart 21 und der Neubaustrecke Wendlingen - Ulm wird zustimmend zur Kenntnis genommen.


Begründung:


Die Weiterführung des Projekts Stuttgart 21 und der Neubaustrecke Wendlingen - Ulm ist wegen personeller Änderungen beim Bahnvorstand und der Nichtverfügbarkeit von Bundeszuschüssen bekanntlich in den letzten zwei Jahren ins Stocken geraten.

Damit die Planfeststellungsverfahren vorbereitet und durchgeführt werden können und eine detaillierte Kostenberechnung erfolgen kann, hat die Bahn die beiliegende Vereinbarung gefordert. In langen Verhandlungen zwischen Bund, Land, Region, Bahn und Landeshauptstadt Stuttgart wurde diese Vereinbarung im Sinne einer Rahmenvereinbarung mit den wesentlichen Eckdaten (siehe Anlage) ausgehandelt.

Die Verpflichtungen der Landeshauptstadt Stuttgart sind vor allem in Ziffer 2 der Vereinbarung dargestellt. Die darin enthaltenen Eckdaten werden in den detailliert auszuarbeitenden Kaufvertrag einfließen.

Der Gemeinderat hat bereits im Mai 1999 den Erwerb der Teilflächen B, C und D und im Februar 2000 den Erwerb der Teilfläche A2 und A3 beschlossen. Der Gemeinderat hat ferner im Februar 2000 beschlossen, einen Vertrag zur Realisierung von Stuttgart 21 abzuschließen.

Im März 2001 hat der Gemeinderat die Beteiligung an der Vorfinanzierung zu einem Drittel, maximal 50 Mio. DM des Bundesanteils für Stuttgart 21 beschlossen.

Die Verwaltung wurde im März 2001 beauftragt, Verhandlungen über einen Finanzierungs- und Realisierungsvertrag zu führen und dem Gemeinderat zur Beschlußfassung vorzulegen.

Die jetzt vorliegenden Eckdaten für den abzuschließenden Kaufvertrag enthalten folgende wesentliche Änderungen:

- Durch die Verzögerungen ist der bisherige Terminplan nicht mehr zu realisieren. Dementsprechend verzögert sich die Übergabe der Baufelder. Allerdings muß die Bahn dafür im Kaufvertrag ab dem ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt, nämlich 31.12.2010, den Kaufpreis ab 1.1.2011 verzinsen.

- Die Grundstückskaufpreise wurden bezüglich der Teilflächen B, C und D durch Abzinsung auf den Zahlungsfälligkeitszeitpunkt 31. Dezember 1999 und der Teilflächen A2/A3 auf den Zahlungsfälligkeitszeitpunkt 31. Dezember 2000 ermittelt. Da die Kaufpreise nunmehr erst später zur Zahlung fällig werden, sind von der Stadt entsprechende Zinszahlungen zu leisten. Diese betragen bei den jetzt unterstellten Zahlungszeitpunkten für die Teilflächen B, C und D rd. 37, 5 Mio. DM und für die Teilflächen A2/A3 rd. 24,7 Mio. DM, zusammen 62, 2 Mio. DM.

- Durch die Verzögerungen ist der bisherige Terminplan nicht mehr zu realisieren. Dementsprechend verzögert sich die Übergabe der Baufelder. Dafür muß die Deutsche Bahn den Kaufpreis ab dem für den überwiegenden Teil der Grundstücke ursprünglich vereinbarten Übergabezeitraum 31.12.2010 mit jährlich 5,5 % verzinsen. Geht man von dem nunmehr im Grundstückskaufvertrag unterstellten Übergabezeitpunkt 1.1.2015 aus, belaufen sich die voraussichtlichen Zinseinnahmen der Stadt auf insgesamt etwa 172 Mio. DM.

- Neu geregelt sind die Aufwendungen zur Beseitigung von Altlasten. Die Bahn hat dazu umfangreiche Gutachten erstellen lassen, die zum Ergebnis kommen, daß die Kosten zur Altlastenbeseitigung maximal 23. Mio. DM betragen würden. Soweit letzte Teilflächen noch nicht abschließend erkundet sind, werden die Kosten geschätzt.

- Die Stadt wird die auf diesem Gutachten basierenden Kostenannahmen im einzelnen ebenfalls sachverständig überprüfen lassen. Ferner ist vereinbart, daß bis zur Erstellung der aktualisierten Wirtschaftlichkeitsberechnung, d.h. bis Ende 2004, weitere Gutachten eingeholt werden und daß ein Sanierungsplan erstellt wird, so daß bis zu diesem Zeitpunkt mögliche Risiken bei der Altlastenbeseitigung noch besser eingeschätzt und genauer bewertet werden können.

Sollten bis Ende 2004 die Aufwendungen erheblich, nämlich ein Drittel, über den bisher angenommenen Kosten von 23 Mio. DM liegen, so muß das erhöhte Kostenrisiko neu geregelt, d.h. von der Bahn, getragen werden.

Unabhängig davon wird die Stadt in ihrer Eigenschaft als untere Verwaltungsbehörde notwendige Schritte zur Altlastenerkennung und -beseitigung prüfen.

- Im Punkt 2.5 werden die Kosten für die Entsorgung und Flächenmodellierung - bislang nur pauschaliert für die Teilflächen B, C und D in Höhe von 26,8 Mio. DM - jetzt auch pauschliert für die Teilflächen A2 und A3 in Höhe von 6,5 Mio. DM. Dies entspricht den gemeinsam vorgenommenen Schätzungen.

- Die Bahn hat sehr darauf gedrängt, daß die Stadt den Bebauungsplan für A1 möglichst rasch in Kraft setzt. Wir haben dies nicht akzeptiert (vgl. Ziffer 2.7).

- Es bestanden bisher noch unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Bedingungen für die Übernahme der Kostenrisiken für wasserwirtschaftliche Maßnahmen in Höhe von maximal 40 Mio. DM bei der Stadt (s. Anlage 2 zur GRDrs 89/2000, Vertragsanlage 4b) und bei der Bahn. Es wurde in einem Kompromiß mit der Bahn eine Formulierung entwickelt (s. Anlage 3a zur Vereinbarung), die für die Stadt vertretbar erscheint.

Die Kaufvertragsverhandlungen mit der Bahn laufen weiter. Es ist vorgesehen, alle Teilflächen in einem Kaufvertrag zusammenzuführen. Dort werden auch detailliert Vereinbarungen über die Altlastenproblematik, über Rücktrittsrechte und Rückgaberechte im Falle des Scheiterns von Stuttgart 21 geregelt werden. Dem Gemeinderat wird dieser Vertrag im September 2001 zur Beschlußfassung vorgelegt.

Beteiligte Stellen






Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen