Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 988/2001
Stuttgart,



Weiterentwicklung der Bonuscard



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozialausschuß
Sozialausschuß
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Einbringung
Beschlußfassung
Beschlußfassung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
12.11.2001
26.11.2001
28.11.2001
29.11.2001



Beschlußantrag:

1. Ab 1. Januar 2002 wird der Kreis der Bonuscardempfänger auf die Bezieher von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt und einmaliger Beihilfen sowie die Bezieher von Einkommen, das die dargestellten Einkommensgrenzen (Anlage 1, Ziff. 2.2) nicht übersteigt, festgelegt.

2. Die Zuschüsse zum Verbundpasssystem der SSB/VVS bleiben Bestandteil des Leistungsangebotes der Bonuscard. Der Festschreibung der monatlichen Zuschussbeträge für den Pass Orange und den Verbundpass für Senioren auf 15,50 Euro (30,32 DM) und für den Pass Orange Junior auf 9,50 Euro (18,58 DM) wird zugestimmt.

3. Der für die Übergangsregelung 2001 beschlossene Finanzrahmen von 4,05 Mio. DM wird festgeschrieben und ab 2002 auf 2,1 Mio. Euro (4,107 Mio. DM) (einschließlich Personal- und Sachkosten) festgelegt. Der Aufwand ist im Entwurf des Stadthaushaltes 2002/2003 bei der Haushaltsstelle 1.4988.7874.000 - Bonuscard - berücksichtigt.

4. Der Bedarf einer Stelle beim Sozialamt, Vergütungsgruppe Vc BAT, zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und Ausgabe der Bonuscard wird anerkannt. Auf die mit GRDrs 346/2000 und GRDrs 820/2000 beschlossene Streichung von 2,25 Stellen wird bei einer Stelle zum Stellenplan 2002/2003 verzichtet. Die Verwaltung wird ermächtigt, diese Stelle in Vergütungsgruppe Vc BAT Nr. 500 0280 080 (1,0) sofort wieder zu besetzen.

5. Für Herstellung und Versand der Bonuscard 2002 und der Begleitinformation wird im Verwaltungshaushalt 2001 eine überplanmäßige Ausgabe von 39.000 DM (19.940,38 Euro) bei Finanzposition 1.4000.6200.000
- Sonstige Betriebsausgaben - zugelassen. Diese Mehrausgabe wird im Verwaltungshaushalt 2001 durch Wenigerausgaben bei 1.4988.7810.000 (Familien- und Sozialpass) gedeckt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat im Zuge der Haushaltsplanberatungen 2000/2001 beschlossen, eine finanzielle Freiwilligkeitsleistung in Höhe von 3,0 Mio. DM an Haushalte und Einzelpersonen, die laufende oder einmalige Leistungen der Sozialhilfe beziehen, zu gewähren. Zum Jahresanfang 2001 wurden 21.300 Bonuscards ausgegeben; weitere 2.700 wurden im Laufe des Jahres für neue Berechtigte ausgestellt.

Die im Rahmen der Weiterentwicklung des Familien- und Sozialpasses (GRDrs 346/2000 vom 21. März 2000) beschlossene Begrenzung der Anspruchsberechtigung für die Bonuscard auf den Kreis der Sozialhilfeempfänger wurde bereits durch die Übergangsregelung für 2001 (GRDrs 75/2000 vom 22. Januar 2001) weiter gefasst. Bis zum Jahresende 2001 können insgesamt ca. 35.000 Personen die Bonuscard nutzen.

Zwischenzeitlich hat sich eine interfraktionelle Arbeitsgruppe des Gemeinderats in drei Sitzungen mit dem Kreis der Empfänger und der künftigen Einkommensgrenze befasst. Ab dem Jahr 2002 sollen auch wieder Haushalte, deren Einkommen geringfügig über dem Sozialhilfebedarf liegt, berücksichtigt werden. Hierfür ist die Festlegung einer neuen vereinfachten Einkommensgrenze und eines Verfahrens zur Feststellung der Anspruchsberechtigung erforderlich (Ausführliche Begründung, Anlage 1).

Um den Kostenanstieg, der durch die Erweiterung des Personenkreises entsteht, zu begrenzen, wird die Zuschussregelung für den Pass Orange, Pass Orange Junior und den Verbundpass für Senioren an den verfügbaren Finanzrahmen angepasst.

Finanzielle Auswirkungen
Einmalige KostenLaufende Folge- kosten jährlich
Gesamtkosten der Maßnahme
0.00 Euro
Laufende Aufwendungen
2,072,328.00 Euro
Objektbezogene Einnahmen
0.00 Euro
Laufende Erträge
0.00 Euro
Von der Stadt zu tragen
0.00 Euro
Folgelasten
2,072,328.00 Euro
Mittel im Haushaltsplan/ Finanzplanung
veranschlagt
Ja
Noch zu veranschlagen
0.00 Euro
Veranschlagt wurden 2.100.000 Euro

Laufende Kosten:

    für die Zuschüsse zum öffentlichen
    Personennahverkehr
2.000.000 €
(3.911.660 DM)
    für die Personal- und Sachkosten
    1 Stelle der Verg. Gr. Vc BAT
49.828 €
(97.456 DM)
    Herstellungskosten Bonuscard und
    Begleitinformation, Kuvertierung und Versand
20.000 €
(39.117 DM)
    Öffentlichkeitsarbeit
2.500 €
( 4.890 DM)
    Gesamtkosten
2.072.328 €
(4.053.121 DM)



Beteiligte Stellen

Das Referat Allgemeine Verwaltung, das Finanz- und Beteiligungsreferat, das Referat Kultur, Bildung und Sport und das Referat Wirtschaft und Krankenhäuser haben die Vorlage mitgezeichnet.




Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen



  1. Ausfühliche Begründung
Anlage 1 zur GRDrs 988/2001

Ausführliche Begründung

1. Ausgangssituation

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2000/2001 wurde zur Weiterentwicklung des Familien- und Sozialpasses mit der GRDrs 346/2000 vom 21. März 2000 beschlossen, die Bonuscard nur den Stuttgarter Sozialhilfeempfängern (einschließlich den Empfänger(n)/-innen einmaliger Leistungen nach dem BSHG) zur Verfügung zu stellen. Durch die Einbeziehung der Empfänger/-innen einmaliger Beihilfen wurden die sog. Schwellenhaushalte zumindest teilweise berücksichtigt. Zur fiktiven Berechnung des Anspruchs auf einmalige Beihilfen wurde beim sozialhilferechtlichen Bedarf zusätzlich ein Zuschlag in Höhe von 10 % der jeweiligen Regelsätze anerkannt. Für die Vergünstigungen wurden ursprünglich für 2001 3,0 Mio. DM (1,53 Mio. Euro) bereitgestellt.

Aufgrund der starken öffentlichen Kritik an der Nichtberücksichtigung der Haushalte, deren Einkommen zwischen 110 % und 130 % über dem Sozialhilfebedarf liegt, hat der Gemeinderat am 15. Februar 2001 (GRDrs 75/2001 vom 22. Januar 2001) beschlossen, dass alle Personen, die im Dezember 2000 im Besitz des Familienpasses A oder Sozialpasses A waren, die Bonuscard für die Zeit vom 1. April bis 31. Dezember 2001 erhalten sollen (Besitzstandswahrung). Der Zuschuss zum Pass Orange, Pass Junior und Verbundpass für Senioren wurde nach Vorlage der Wertmarken auch für die Monate Januar bis März 2001 erstattet.

Für die Übergangsregelung wurden zusätzlich 1,05 Mio. DM (536.856 Euro) bewilligt, so dass für 2001 ein Finanzrahmen von insgesamt 4,05 Mio. DM (2,07 Mio. Euro) verfügbar ist. Dieser Finanzrahmen wird im laufenden Jahr auch ausgeschöpft.

Die Leistungen der Bonuscard wurden durch die Einführung von Ermäßigungen in den Frei- und Hallenbädern sowie den Mineralbädern verbessert (Beschluss des Bäderausschusses vom 16. Februar 2001, GRDrs 117/2001). Seit dem 1. März 2001 erhalten Bonuscardinhaber in den städtischen Frei- und Hallenbädern eine Ermäßigung von 2 DM auf den Eintrittspreis bei beliebig vielen Besuchen. Bonuscardinhaber mit Schwerbehindertenausweis erhalten eine Ermäßigung von 6 DM im Mineralbad Bad Cannstatt auf die 2 1/2 Stunden-Einzeleintrittskarte und auf die Tageskarte sowie im Mineralbad Leuze auf die 2-Stunden-, die 3-Stunden-Eintrittskarte und die Tageskarte. Personen, die einen schwerbehinderten Bonuscardinhaber mit dem Merkmal B begleiten, haben freien Eintritt. Ergänzend wurden die privaten Freibäder Naturheilverein Zuffenhausen, MTV Stuttgart und ASV Botnang einbezogen. Die den Bonuscard-Inhabern gewährte Ermäßigung von 2 DM wird diesen Bäderbetreibern erstattet.

Ausgabeverfahren

Im Dezember 2000 wurden 21.300 Bonuscards für die Sozialhilfeempfänger verschickt. Bonuscards für neue Sozialhilfeempfänger werden seither von den Sozialhilfedienststellen ausgegeben, die auch die 110 % Berechnung für die Empfänger einmaliger Leistungen durchführen. Im Rahmen der Übergangsregelung erhielten auch die früheren Familienpass A- und Sozialpass A-Inhaber ca. 11.000 Bonuscards per Versand. Da "Neuantragsteller” mit einem Einkommen über dem 110%igen bis zu einem 130%igen Regelsatzbedarf nicht von der Übergangsregelung erfaßt werden, entfallen hier bisher entsprechende Berechnungen.

Um das künftige Verfahren für die Bonuscard festzulegen, wurden in einer interfraktionellen Arbeitsgruppe die Alternativen und der notwendige Finanzbedarf dargestellt und erörtert. Danach sollen künftig auch weiterhin Haushalte, deren Einkommen geringfügig über dem Sozialhilfebedarf liegen, berücksichtigt werden.


2. Neue Verfahren zur Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen

Bei der Einbeziehung der Schwellenhaushalte ist die Festlegung einer Einkommensgrenze und ein einfaches Verfahren zur Prüfung der Anspruchsberechtigung erforderlich. Es wurden 2 Alternativen geprüft:

2.1 Wohngeldberechtigung als Anspruchsvoraussetzung

Bei Wohngeldempfängern könnte die Berechtigung für die Bonuscard leicht anhand des Wohngeldbescheides überprüft werden. Allerdings würde durch dieses Verfahren der Kreis der Anspruchsberechtigten erheblich erweitert. Problematisch ist zudem, dass die Ausstellung der Bonuscard erst nach der Wohngeldbewilligung erfolgen könnte.

Das Amt für Wohnungswesen schätzt die Anzahl der Wohngeldberechtigten im Jahr 2001 auf ca. 30.500. Hinzu kämen ca. 22.000 Sozialhilfeempfänger. Maximal könnten also ca. 52.500 Berechtigte die Bonuscard erhalten (im Vergleich: 1999 wurden ca. 35.000 Familienpässe A und Sozialpässe A ausgegeben). Unterstellt man bei den Wohngeldberechtigten den gleichen Inanspruchnahmegrad wie bei den bisher schon Begünstigten und dass alle Wohngeldberechtigten tatsächlich die Bonuscard beantragen, würde sich daraus ein Finanzbedarf für die Zuschüsse SSB/VVS in Höhe von bis zu 4,06 Mio. Euro (7,94 Mio. DM) ergeben. Eine Steigerung der Inanspruchnahme um 20 % würde einen Kostenanstieg in Höhe von 396.112 Euro (774.727 DM) bei der Alternative 1 (vergl. 3.1.2) und bei der Alternative 2 (vergl. 3.1.2) in Höhe von 493.004 Euro (964.232,01 DM) verursachen.

Ein erheblicher Nachteil ist außerdem die mehrmonatige Wartezeit zwischen Antragstellung und Wohngeldbewilligung. Rückerstattungen als Ersatz für die während dieser Zeit nicht realisierbaren Vergünstigungen und Ermäßigungen würden, sofern überhaupt möglich, einen nicht vertretbaren Aufwand verursachen.

Bewertung:

Aufgrund der bestehenden Unsicherheiten über den zu erwartenden Finanzaufwand sowie der relativ langen Warte- und Bearbeitungszeiten beim Amt für Liegenschaften und Wohnen, soll diese Alternative für 2002 nicht weiterverfolgt werden.


2.2 Vereinfachte Einkommensgrenzen

Da - wie oben dargestellt - nicht auf die Wohngeldberechtigung als Anspruchsvoraussetzung zurückgegriffen werden kann, ist die Überprüfung der Einkommenssituation und die Berechnung einer Einkommensgrenze für die Schwellenhaushalte erforderlich. Die Bonuscard für Sozialhilfeempfänger würde aus dem Datenbestand PROSOZ wie im Vorjahr zugesandt werden. Die Prüfung der Voraussetzungen bei den "Schwellenhaushalten" könnte mit einer vereinfachten pauschalen Einkommensberechnung gelöst werden. Mit den vorgeschlagenen Eckwerten wird versucht, in etwa den Personenkreis der für das Jahr 2001 vereinbarten Übergangsregelung zu erfassen. Aber auch bei diesen vereinfachten, pauschalierten Einkommensgrenzen ist nicht auszuschließen, dass einzelne Begünstigte der Übergangsregelung ihre Anspruchsberechtigung verlieren.

Die Eckwerte im Einzelnen:

    Lebensunterhalt
    360 Euro für Alleinstehende
704,10 DM
    310 Euro für den zweiten Erwachsenen
606,31 DM
    260 Euro für weitere Haushaltsangehörige
508,52 DM
    Zuschläge
    160 Euro für Erwerbstätige
312,93 DM
    60 Euro für Behinderte
117,35 DM
    60 Euro für Alleinerziehende
117,35 DM
    Miete
    310 Euro für Alleinstehende (pauschal)
606,31 DM
    80 Euro für jede weitere Person
156,47 DM


Dies bedeutet im einzelnen:

1. Beispiele in Euro


Personen
Pau-schal-betrag
Miete
Erwerbs-tätigkeit
Alleiner-ziehende
Behinde-
rung
Einkommens-
grenze
1 Alleinsteh.
360
310
160
830
Alleiner-ziehende/r
mit 1 Kind
620
390
160
60
1230
2 Erwachs.
1 Kind
930
470
160
1560
1 Alleinsteh.
mit Behinderung
360
310
60
730


2. Beispiele in DM

Personen
Pau-
schal-
betrag
Miete
Erwerbs-
tätigkeit
Alleiner-
ziehende
Behinde-rung
Einkommens-
grenze
1 Alleinsteh.
704
606
313
1623
Alleiner-
ziehende/r
mit 1 Kind
1213
763
313
117
2406
2 Erwachs.
1 Kind
1819
919
313
3051
1 Alleinsteh. mit Behinderung
704
606
117
1427

Maßgebliches Einkommen

Maßgeblich ist der Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 76 Abs. 1 BSHG
(= Bruttoeinkommen).

Absetzungsbeträge

Zur Abgeltung der entrichteten Steuern, Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung und sonstiger öffentlicher und privater Versicherungen und der mit der Erzielung des Einkommens verbundenen Ausgaben sind pauschal abzusetzen:

35 % bei Arbeitern und Angestellten
25 % bei Beamten
6 % bei sonstigen Einkünften.


3. Zuschüsse für den öffentlichen Personennahverkehr
Finanzrahmen

Die Zuschüsse für den Pass Orange, Pass Orange Junior und den Verbundpass für Senioren sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen und lagen im Jahr 2000 bei 4,84 Mio. DM. Die Erhöhungen waren bis 1999 auf die Tarifanpassungen und mit abnehmender Tendenz auch auf die Zunahme der Berechtigten und des Ausnutzungsgrades zurückzuführen. Seit 1999 hat sich die Anzahl der ausgestellten Pässe nur noch unwesentlich verändert. Die Anzahl der eingelösten Gutscheine ging 2000 um ca. 4 % zurück, so dass die Erhöhungen jetzt ausschließlich durch die jährlichen Tarifanpassungen verursacht werden. Diese betrug 2000 beim Zuschuss zum Pass Orange und beim Verbundpass für Senioren jeweils 2 DM, insgesamt 217.000 DM. Der Zuschuss zum Pass Orange Junior blieb 2000 unverändert.

Sollte die bisherige 2/3 Zuschussregelung für den Berechtigtenkreis der Übergangsregelung (130 % Regelbedarf) beibehalten werden, ergibt sich für 2002 für die Zuschüsse SSB/VVS voraussichtlich ein Finanzbedarf von ca. 2,65 Mio. Euro (ca. 5,18 Mio. DM). Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2000/2001 wurden aber nur 2,07 Mio. Euro (4,05 Mio. DM) bereitgestellt.

Bei Fortführung des Vergünstigungssystems wäre der Finanzrahmen für die Bonuscard deutlich zu erhöhen. Dieser müßte darüber hinaus in den Folgejahren jeweils den sich aus den Tariferhöhungen der SSB/VVS ergebenden Zusatzbedarfen angepasst werden.

Voraussichtliche Kosten für 2002 (bisherige Regelung)
    Wertmarken
Anzahl
Zuschuss
Betrag
    Pass Orange
91.024
21,00 Euro
1.911.504 Euro
    Pass Senior
17.766
21,00 Euro
373.086 Euro
    Pass Orange Junior
39.242
9,33 Euro
366.128 Euro
2.650.718 Euro
5.184.354 DM


3.1 Vorschläge zur Einhaltung des Finanzrahmens

3.1.1 Reduzierung der Anspruchsberechtigten

Um den ursprünglichen Finanzrahmen von 3,0 Mio. DM (1,53 Mio. Euro) einzuhalten, könnte eine Begrenzung der Anspruchsberechtigten auf den Kreis der Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt vorgenommen werden.

Der Finanzrahmen der Übergangsregelung in Höhe von 4,05 Mio. DM (2,07 Mio. Euro) würde 2002 eine Einkommensgrenze auf der Grundlage von 120 % der Sozialhilferegelsätze ermöglichen. Allerdings müsste der Finanzrahmen für die Folgejahre den künftigen Tarifanpassungen der VVS/SSB jeweils angepasst werden.

3.1.2 Änderung der Zuschussregelung SSB/VVS

Für 2002 gelten folgende Tarife der SSB/VVS:


    Pass Orange
    31,50 Euro (61,61 DM)
    Tarifanpassung 4,41 %
    Pass Orange Junior
    14,00 Euro (27,38 DM)
    Tarifanpassung 1,45 %
    Verbundpass für Senioren
    32,50 Euro (63,56 DM)
    Tarifanpassung 4,20 %



Alternative 1
Kürzung und Festschreibung der Zuschüsse

Durch die Reduzierung und Festschreibung des Zuschussbetrages für den Pass Orange und Verbundpass für Senioren von aktuell 38 DM auf beispielsweise 15,50 Euro (30,32 DM) und für den Pass Orange Junior von bisher 18 DM auf 7,50 Euro (14,67 DM) würde sich ein Finanzbedarf von 1,98 Mio. Euro (3,87 Mio. DM) ergeben.

    Wertmarken
Anzahl
Zuschuss
Betrag
    Pass Orange
91.024
15,50 Euro
1.410.872 Euro
    Pass Senior
17.766
15,50 Euro
275.373 Euro
    Pass Orange Junior
39.242
7,50 Euro
294.315 Euro
1.980.560 Euro
3.873.639 DM

Die unter Ziffer 3.1.1 dargestellten Überlegungen und die Alternative 1 stellen gegenüber der bisherigen Regelung eine offensichtliche Leistungseinschränkung dar und werden erneute Kritik auslösen. Bei einer Festschreibung des Finanzrahmens wären aber nur diese Lösungen möglich.


Alternative 2
Festschreibung auf die Zuschusshöhe von 2001

Für diese Regelung (Besitzstandswahrung) ergibt sich ein Finanzbedarf in Höhe von
2,465 Mio. Euro (4,8 Mio. DM).


    Wertmarken
Anzahl
Zuschuss
Betrag
    Pass Orange
91.024
19,34 Euro
1.760.404 Euro
    Pass Senior
17.766
19,34 Euro
343.594 Euro
    Pass Orange Junior
39.242
9,20 Euro
361.026 Euro
2.465.024 Euro
4.821.167 DM


4. Verfahren

4.1 Sozialhilfeempfänger sowie Empfänger von einmaligen Beihilfen, die von Januar bis einschließlich Oktober 2001 Leistungen bezogen haben, erhalten die Bonuscard für das Folgejahr per Versand durch die Dienststelle Freiwillige Leistungen.
Bei Sozialhilfeneufällen wird die Bonuscard mit der Sozialhilfebewilligung durch die Sozialhilfedienststellen ausgegeben.

4.2 Die “Schwellenhaushalte” erhalten die Bonuscard zentral von der Dienststelle Freiwillige Leistungen. Um die Ausgabe für 2002 rechtzeitig zum Jahresbeginn zu ermöglichen, werden die Begünstigten der Übergangsregelung 2001 aufgefordert, Weiterbewilligungsanträge einzureichen. Für die Bearbeitung sind ab November 2001 aber zwingend zusätzliche Personalkapazitäten erforderlich.


5. Stellenbedarf, technische Ausstattung

Für die Abwicklung dieses Verfahrens ist eine zusätzliche Personalstelle, bewertet in der Vergütungsgruppe Vc BAT erforderlich (zusätzlich zu der im Aufgabenbereich Familiencard/Bonuscard vorhandenen Stelle in Vergütungsgruppe VIb BAT, deren Aufgabeninhalt sich durch die Einführung der Familiencard/Bonuscard so stark verändert hat, dass zum Stellenplan 2002/2003 die Schaffung einer Sachbearbeiterstelle in A 10 (Bewertung analog in Vergütungsgruppe IVb) gegen Streichung dieser vorhandenen Stelle notwendig ist).

Zum Stellenplan 2002/2003 war ursprünglich die Streichung von 2,25 Stellen vorgesehen, deren Bedarf im Zusammenhang mit der Einführung der Familiencard/Bonuscard weggefallen war. Mit der Entscheidung, die vereinfachten Einkommensprüfungen durchzuführen, ist der Stellenbedarf von einer Stelle verbunden. Insofern muss auf die Streichung von einer Stelle verzichtet werden. Der Aufgabenbereich Familiencard/Bonuscard in der Dienststelle Freiwillige Leistungen, Schuldnerberatung, verfügt dann über folgende Stellenausstattung:

1,0 Sachbearbeiterstelle in Besoldungsgruppe A 10 (analog IVb)
1,0 Sachbearbeiterstellen in Vergütungsgruppe Vc
2,0 Stellen insgesamt

Hinzu kommen die Kosten für die Herstellungs- und Versandkosten, sowie Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit (Begleitinfo etc.).


6. Finanzielle Auswirkungen

Laufende Kosten:

    für die Zuschüsse zum öffentlichen
    Personennahverkehr
2.000.000 €
(3.911.660 DM)
    für die Personal- und Sachkosten
    1 Stelle der Verg. Gr. Vc BAT
49.828 €
(97.456 DM)
    Herstellungskosten Bonuscard und
    Begleitinformation, Kuvertierung und Versand
20.000 €
(39.117 DM)
    Öffentlichkeitsarbeit
2.500 €
( 4.890 DM)
    Gesamtkosten
2.072.328 €
(4.053.121 DM)


Da die Herstellung der Karten 2002 für den erweiterten Personenkreis und der Versand bereits 2001 erforderlich ist und eine neue Begleitinformation erstellt werden muss, wird beantragt, überplanmäßige Mittel in Höhe von 39.000 DM (19.940 Euro) im Haushaltsjahr 2001 bereitzustellen. Darin sind die Portokosten bereits enthalten. Diese Mehrausgabe wird im Verwaltungshaushalt 2001 durch Wenigerausgaben bei 1.4988.7810.000 (Familien- und Sozialpass) gedeckt.