Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Gz: St
GRDrs 574/2004
Stuttgart,
07/05/2004



Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften
Pragstraße / Im Schwenkrain (Ca 248)
im Stadtbezirk Bad Cannstatt

- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO -
ohne Anregungen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
öffentlich
20.07.2004
22.07.2004



Beschlußantrag:

Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Pragstraße / Im Schwenk-rain (Ca 248) wird in der Fassung des Bebauungsplanentwurfs vom 10. Oktober 2003 / 2. Mai 2004 gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen.

Es gilt die Begründung vom 10. Oktober 2003.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung (Anlage 3) dargestellt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Bebauungsplanentwurf hat, nachdem im zeichnerischen und textlichen Teil Änderungen und Ergänzungen, u. a. Erweiterungen der überbaubaren Flächen, Nutzungsgliederungen vorgenommen wurden, erneut ausgelegen (s. GRDrs 1445/2003 vom 30. Dezember 2003). Parallel dazu wurde der Flächennutzungsplan (FNP) geändert. Der Bebauungsplanentwurf sowie die FNP-Änderung lagen in der Zeit vom 13. Februar 2004 bis 12. März 2004 öffentlich aus. Anregungen wurden nicht vorgetragen.

Aufgrund der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat sich eine erneute jedoch geringfügige Änderung ergeben; die Einmündung des Wegs 59 Geh- und Radweg in die Löwentorstraße musste um 5 m weiter östlich gelegt werden, damit mit dem späteren Stadtbahnbau eine verkehrssichere Führung zur Mannheimer Staffel entsteht.



Finanzielle Auswirkungen

Durch die Änderung des Bebauungsplans entsteht ein Planungsvorteil von ca. 8,28 Mio. €. Die Erschließungsanlagen im westlichen Bereich des Bebauungsplangebiets (Straße 108, Straße 109, verlängerte Straße Im Schwenkrain bzw. Löwentorbogen) werden derzeit auf Basis eines Erschließungsvertrags von der DIBAG hergestellt. Für den Ausbau der restlichen Erschließungsanlagen (einschließlich Kanalbau) durch die Stadt ist mit Kosten von ca. 3,0 Mio. € (ohne Grunderwerb) zu rechnen, wobei geschätzte Rückflüsse mit ca. 1,3 Mio. € anstehen.



Beteiligte Stellen

Ref. TS, USO, OB/82.

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine.

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine.



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Zusammenstellung der Äußerungen der Träger öffentlicher Belange
3. Begründung vom 10. Oktober 2003