Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
3
2
VerhandlungDrucksache:
1176/2003
GZ:
SJG
Sitzungstermin: 29.01.2004
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann
Betreff: Übertragung sozialer Dienste in kommunaler
Trägerschaft an freie Träger; Verfahren zur Vergabe
- Städtischer Anteil an der Zentralen Schuldner-
beratungsstelle in Stuttgart -

Vorgang: Sozialausschuss vom 26.01.2004, nichtöffentlich Nr. 3
Verwaltungsausschuss vom 28.01.2004,nichtöffentlich, Nr. 9

jeweiliges Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung bei 4 Nein-Stimmen


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 09.01.2004, GRDrs 1176/2003.

StRin Gröger (SPD) weist nachdrücklich darauf hin, dass die städtische Schuldnerberatung eine ausgezeichnete Arbeit leistet. Zwischen der städtischen Schuldnerberatung und den beteiligten freien Trägern gebe es eine unkomplizierte und sehr sachdienliche Aufgabenabsprache. Wichtig sei überdies die notwendige Anbindung an Aufgaben, die innerhalb des Amtes zu bearbeiten sind. Die gute Arbeit zeige sich auch in den Präventionsprogrammen, die vom Amt erstellt worden sind. Mit der Vergabe der Schuldnerberatung verliere die Stadt den Einblick in diese Problematik. Ihre Fraktion halte daher die Vergabe für falsch und werde der Vorlage nicht zustimmen.

Anders sei die Haltung ihrer Fraktion zur Vorlage im nächsten Tagesordnungspunkt, in der es um die Übertragung der Sozialarbeit in den dezentralen Notunterkünften gehe. Die Vergabe sei vertretbar, weil die Stadt weiterhin in diesem Bereich tätig ist.

StR Wölfle (90/GRÜNE) sieht in der Vergabe keinen Anlass zur Befürchtung, dass die Arbeit künftig schlechter durchgeführt wird. Auch werde die Stadt nach wie vor die Qualität der Leistungen überprüfen, denn dies sei ihre Aufgabe und nicht unabdingbar die Erbringung der Leistung.

StRin Dr. Unold (CDU) erinnert daran, dass die Übertragung der Schuldnerberatung ja längst beschlossen worden ist. Jetzt gehe es ausschließlich darum, die Verwaltung zu beauftragen, mit den Interessenten weitere Verhandlungen zu führen. Es sei zu begrüßen, dass einige erwiesenermaßen kompetente Träger ihr Interesse angemeldet haben.

StRin Küstler (PDS) spricht sich aus prinzipiellen Gründen gegen die Übertragung dieser städtischen Dienste an freie Träger aus, da es ihrer Ansicht nach zu den Aufgaben der Kommune gehöre, solche sozialen Dienstleistungen selbst vorzuhalten. Da die Zahl der verschuldeten Menschen weiter zunehme und immer mehr Jugendliche und sogar Kinder der Schuldnerberatung bedürfen, wäre es wichtig für die Stadt, diesen Bereich selbst zu bearbeiten und Standards zu entwickeln. Ihre Ablehnung betreffe auch den folgenden Tagesordnungspunkt.

Zu den Fragen von StRin Johnson (REP) versichert BMin Müller-Trimbusch, dass die Qualitätsstandards in der bisherigen Form beibehalten würden. Sollte ein Träger aus Kostengründen den Dienst nicht weiterführen wollen, werde man nach einer Lösung suchen, sobald sich ein solcher Fall abzeichnet. OB Dr. Schuster ergänzt, dass es ja mehrere freie Träger gebe. Wenn ein Vertrag gekündigt wird oder die Stadt mit der Leistung nicht zufrieden ist, werde erneut ausgeschrieben.

Der Vorsitzende stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt bei 18 Nein-Stimmen mehrheitlich den nachfolgend aufgeführten

Beschlussantrag:

1. Vom Ergebnis der Markterkundung nach der Verdingungsverordnung für Leistungen/Teil A (VOL/A), wie in der Begründung zu Ziff. 1 dargestellt, wird Kenntnis genommen.

2. Die Leistung wird im freihändigen Vergabeverfahren vergeben.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit denjenigen, die sich im Markterkundungsverfahren für die Übernahme interessiert haben (s. Begründung zu Ziff. 3), Gespräche aufzunehmen mit dem Ziel, mit einem Leistungserbringer oder mit Leistungserbringern einen abschlussfähigen Leistungsvertrag zu erstellen.