Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Gz: St
GRDrs 12/2006
Stuttgart,
03/08/2006



Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Obere Waldplätze 11 (Flst. 2244/1)
im Stadtbezirk Vaihingen (Vai 238)
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB mit § 74 LBO ohne Anregungen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
öffentlich
04.04.2006
06.04.2006



Beschlußantrag:

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Satzung über die örtlichen Bauvorschriften Obere Waldplätze 11 (Flst. 2244/1) im Stadtbezirk Vaihingen (Vai 238) wird in der Fassung des Bebauungsplanentwurfs des Amtes für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 29. August 2005 gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen. Es gilt die Begründung vom 29. August 2005. (Anlage 2).

Der Geltungsbereich ist auf dem Deckblatt der Begründung im Maßstab 1 : 10 000 dargestellt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Firma N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) hat im Mai 2000 den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans als planungsrechtliche Grundlage für die Realisierung eines Bürogebäudes gestellt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ermöglicht das mit der Stadt abgestimmte Planungskonzept für eine Neubebauung des ca. 0,23 ha großen Baugrundstücks, um die bis dahin vorhandene Baulücke zu schließen.

Nach dem bisherigen Planungsrecht, das für diesen Bereich nur friedhofsgebundene Gewerbetriebe zulässt, ist die Realisierung des zwei- bis dreigeschossigen Bürogebäudes mit einer Gebäudehöhe von maximal 10,7 m mit einer GRZ von ca. 0,47 und GFZ von ca. 0,9 nicht möglich.

Das Bauvorhaben wurde bereits nach § 33 (2) BauGB (Alte Fassung) – Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung – genehmigt, zwischenzeitlich im Jahr 2002 erstellt und in Betrieb genommen. Ein städtebaulicher Vertrag mit der Vorhabenträgerin (Grundstücksgesellschaft N. N. (Namen wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) wurde mit Datum 17.11.2000/26.10.2000 abgeschlossen (siehe Anlage 3).

Die Anhörung der Träger öffentlicher Belange ist abgeschlossen. Die Anregungen der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, das Plangebiet als GE auszuweisen, konnte nicht berücksichtigt werden. Der Auslegungsbeschluss wurde am 29. November 2005 gefasst. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans hat vom 16. Dezember 2005 bis 20. Januar 2006 öffentlich ausgelegen. Es wurden keine Anregungen vorgebracht.


Finanzielle Auswirkungen

Der Stadt entstehen keine Kosten. Die Vorhabenträgerin hat sich vertraglich verpflichtet, die Planungs- und Verfahrenskosten in Höhe von 31.000 DM (= 15.850,05 €) zu übernehmen. Die Kosten wurden bereits erstattet.


Beteiligte Stellen

Keine.

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Begründung gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch
3. Städtebaulicher Vertrag
4. VEP zeichnerischer Teil
5. VEP Festsetzung und Zeichenerklärung