Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
263
1
Verhandlung
Drucksache:
818/2005
GZ:
OB 0520
Sitzungstermin:
10.11.2005
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Huber-Erdtmann
hr
Betreff:
Änderung der Geschäftskreise der Bürgermeister/
-innen
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 09.11.2005, nichtöffentlich, Nr. 450
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 19.10.2005, GRDrs 818/2005, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der Änderung der Geschäftskreise wird, wie in der
Anlage
dargestellt, zugestimmt.
2. Darüber hinaus wird zugestimmt der Zuordnung
a) der Arbeitsförderung und des JobCenters ab 01.11.2005 zum Geschäftskreis II (Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen),
b) der Aufgabe des zentralen Immobilienmanagements (Zuständigkeit und Ressourcen insbesondere für alle bebauten Immobilien der Landeshauptstadt, außer Schulen, Sportanlagen und Gebäuden der Eigenbetriebe, sowie für die Bauunterhaltung - vgl. GRDrs 675/2005 -) zum Geschäftskreis II (Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen) - Umsetzung entsprechend Projektfortschritt -,
c) der Forstverwaltung (bisher Geschäftskreis II Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen) ab 01.05.2006 zum Technischen Referat im Geschäftskreis
VII.
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen folgende Anträge vor:
- gemeinsamer Antrag Nr. 529/2005 der Gemeinderatfraktionen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Freien Wählern und FDP vom 08.11.2005
- Antrag Nr. 531/2005 der Gruppe DIE REPUBLIKANER vom 08.11.2005 (der Niederschrift angeheftet)
StR
Uhl
(CDU) erklärt, dass seine Fraktion der Neuordnung der Geschäftskreise, wie sie vom Oberbürgermeister im Einvernehmen mit den beiden großen Fraktionen vorgeschlagen worden ist, zustimmen werde. Damit würden in vielen Bereichen Synergieeffekte erzeugt und die Arbeit der Verwaltung werde weiter verbessert. Auch StR
Kanzleiter
(SPD) hält seitens seiner Fraktion die vorgesehene Zuordnung von Aufgaben zu bestimmten Bürgermeistern für sachgerecht und ausgewogen.
StR
Kugler
(90/GRÜNE) verweist auf den oben genannten gemeinsamen Antrag und bedauert es, dass die Fraktionen von CDU und SPD sich von den Argumenten nicht haben überzeugen lassen. BM Hahn sei ein hervorragender Baubürgermeister und wäre sicherlich auch ein hervorragender Umweltbürgermeister; dennoch würden die Antragssteller die Gefahr sehen, dass mit den Widersprüchen, die sich aus den beiden Aufgabengebieten oft ergeben können, auch der beste Bürgermeister überfordert ist. Selbstverständlich sei im Städtebau der Umweltschutz immer zu beachten, doch man werde sich keinen Gefallen damit tun, diese beiden Aufgaben in einer Person zusammenlegen, weil Städtebauprojekte auch in Konflikt mit dem Umweltschutz kommen können.
StR
J. Zeeb
(FW) schließt sich seinem Vorredner an. Die Sachargumente seien in dem gemeinsamen Antrag deutlich zum Ausdruck gekommen. Er bitte auch zu bedenken, dass das Arbeitsfeld von BM Hahn künftig mit der Aktivierung von Wohnbauflächen und mit anderen schwierigen Themen äußerst umfangreich sein werde, sodass er damit weitestgehend ausgelastet sei.
Da sich nun eine Mehrheit in die seiner Meinung nach falsche Richtung abzeichne, könne er nur hoffen, dass die erwarteten Synergieeffekte zu einer deutlichen Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren führen. Er werde bei Gelegenheit die zuständigen Referate an die Versprechungen erinnern.
StR
R. Zeeb
(FDP) hätte es begrüßt, wenn die Bedenken von drei Fraktionen dazu geführt hätten, zu überprüfen, ob die schon vor längerem geplante Zuordnung des Umweltamtes zum Geschäftsbereich von BM Hahn noch zeitgemäß ist. Eine klare Trennung wäre ein deutliches Zeichen für die Umweltfreundlichkeit der Stadt gewesen. Leider habe der Eindruck im Verwaltungsausschuss, dass die beiden großen Fraktionen ihre Haltung doch noch einmal überdenken, getäuscht. Auch wenn nun voraussichtlich die Vorlage unverändert beschlossen werde, sehe er die Sachargumente auf seiner Seite.
StR
Lieberwirth
(REP) ruft den oben genannten Antrag seiner Gruppe auf und erläutert ihn.
Nach Ansicht von StR
Rockenbauch
(SÖS) ist es ein Fehler, dass der Umweltschutz, der in Stuttgart einen schweren Stand habe, künftig seine formale Eigenständigkeit verlieren soll. Ein kritischer Dialog sei nur möglich, wenn er auf zwei Köpfe verteilt ist. Wenn die Zusammenlegung zu einer Beschleunigung von Bauvorhaben führe, dann wohl auf Kosten einer ökologischen Stadtentwicklung. Er lehne daher die geplante Zusammenlegung ab.
StR
Barg
(CDU) macht klar, dass BM Hahn nicht Baubürgermeister, sondern Bürgermeister für Städtebau und damit für Stadtplanung ist. Da in einem Verdichtungsraum wie Stuttgart der Umweltschutz eine wichtige Rolle bei der Stadtentwicklung spiele, sei die anstehende Neuordnung sinnvoll. Seine Fraktion werde allerdings darauf achten, dass BM Hahn weder in der Stadtplanung noch im Umweltschutz wichtige Dinge aufhält, sondern sie befördert.
Für seine Fraktion könne Stadtentwicklung nur dann erfolgreich sein, betont StR
Kanzleiter
, wenn sie den Gedanken des Umweltschutzes in ihre Entscheidungen mit einbezieht. Man wolle eine umweltgerechte und soziale Stadt. Die Lebenssituation ihrer Einwohner müsse bei allen stadtplanerischen Tätigkeiten auch unter gesundheitlichen Gesichtspunkten betrachtet werden. In anderen Großstädten seien die Referate für Stadtplanung und Umweltschutz ebenfalls verbunden. In Bezug auf den Antrag der Gruppe DIE REPUBLIKANER vertrete seine Fraktion die Auffassung, dass ein gesondertes Referat für Sicherheit und Ordnung gerechtfertig ist, da es wichtige Aufgaben umfasse, auch wenn diese nach außen hin oft nicht sichtbar seien. Das dort künftig eingegliederte Statistische Amt biete dem neuen Bürgermeister/der neuen Bürgermeisterin die Möglichkeit, damit wirklich Politik zu machen.
OB
Dr. Schuster
sieht es unter dem Aspekt, dass Stadtentwicklung gegenwärtig vor allem ökologische Stadtentwicklung und Sicherung von Freiflächen ist, als ausgesprochen sinnvoll an, den Umweltbereich und eine so verstandene Stadtentwicklung zusammenzubringen. Auch nach erneutem Abwägen aller Argumente sei diese Entscheidung sachgerecht.
Der Vorsitzende stellt die verschiedenen Anträge zur Abstimmung und hält fest:
1. Antrag Nr. 531/2005 der Gruppe DIE REPUBLIKANER vom 08.11.2005:
bei 2 Ja-Stimmen mehrheitlich
abgelehnt
2. gemeinsamer Antrag Nr. 529/2005 der Fraktionen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Freien Wählern und FDP vom 08.11.2005:
bei 21 Ja-Stimmen mehrheitlich
abgelehnt
3. Beschlussantrag der GRDrs 818/2005:
bei 8 Nein-Stimmen mehrheitlich
beschlossen