Der Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats hat in der Sitzung am 25. Juli 2006 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB zum Bebauungsplan Geißeich- / Zamenhofstraße im Stadtbezirk Stuttgart-West (Stgt. 206) gefasst (GRDrs. 564/2006 vom 6. Juli 2006) um im Wesentlichen: · die überwiegend nicht bebauten und als private Grünflächen genutzten Grundstücke an der klimarelevanten Hangfläche zwischen Zamenhof- und Geißeichstraße in ihrem Bestand zu sichern; · die bestehenden Gebäude in ihrem Bestand zu sichern; · klima- und landschaftsverträgliche Baumöglichkeiten zu untersuchen und · die Erschließung soweit erforderlich zu ordnen und zu ergänzen, zumal die realisierte Erschließung dem geltenden Planungsrecht nicht entspricht. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sollen neben stadtklimatologischen auch rein städtebauliche Fragestellungen behandelt werden, die vorhandene städtebauliche Ordnung sinnvoll ergänzt und planungsrechtlich gesichert werden. Diese städtebaulichen Zielsetzungen gelten weiterhin fort.
Rahmenplan Halbhöhenlagen
Der Bebauungsplan Geißeich- / Zamenhofstraße liegt im Qualitätsbereich 1 des Rahmenplans Halbhöhenlagen Stuttgart-Mitte, -Nord, -Süd, -West, Ost und Degerloch (GRDrs. 514/2007 vom 4. September 2007), wonach aus Gründen der Klimaverträglichkeit, der Durchgrünung der Hänge und der Einfügung ins Stadtbild besonders hohe Anforderungen an Neubauvorhaben und bauliche Erweiterungen zu stellen sind. Im Einzelfall sei deshalb zu prüfen, ob eine Planänderung mit dem Ziel des Freiflächenerhalts durchgeführt werden soll, oder ob das geltende Recht zur Erreichung des Ziels ausreicht. Der Bereich Nr. 6 Zamenhof wird hierbei ausdrücklich im Zusammenhang mit insgesamt 11 unbebauten Flächen genannt, für die aus Gründen der Luftqualität, der Durchgrünung und Einfügung ins Stadtbild Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden sollen.
Der Rahmenplan Halbhöhenlagen wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik des Gemeinderats (UTA) am 2. Oktober 2007 beschlossen. Die betroffenen Bezirksbeiräte Mitte, Nord, Ost, Süd und West haben in der gemeinsamen Sitzung am 20. September 2007 der GRDrs. 514/2007 mit drei Zusatzanträgen einstimmig zugestimmt.
Zurückstellung Veränderungssperre Die Entscheidung über den Bauantrag wurde gemäß § 15 (1) BauGB für einen Zeitraum von 12 Monaten bis zum 30. November 2007 zurückgestellt, weil zu befürchten ist, dass durch die Ausführung des geplanten Vorhabens die Durchführung der Planung unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Da die Festsetzungen des neuen Bebauungsplans bei Ablauf der Frist der Zurückstellung noch nicht rechtsverbindlich sein werden, ist zur Sicherung der Planung der Beschluss einer Satzung über ein Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 BauGB erforderlich. Die bereits genehmigte Bebauung (Nutzung) genießt Bestandsschutz, soweit sie baurechtlich genehmigt ist. Finanzielle Auswirkungen keine Beteiligte Stellen keine Vorliegende Anträge/Anfragen keine Erledigte Anträge/Anfragen keine Matthias Hahn Bürgermeister Anlagen 1. Satzung Veränderungssperre 2. Lageplan zur Satzung Veränderungssperre
der Gemarkung Stuttgart, Stadtbezirk Stuttgart-West (M 37)
§ 1