Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
284/2006
GZ:
StU
Sitzungstermin: 14.06.2006
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:BM Hahn
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann sp
Betreff: Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Mörike-/Hohenstaufenstraße (Stgt 171) im Stadtbezirk Stuttgart-Süd
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB und § 74 LBO mit Anregungen -

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 13.06.2006, nicht öffentlich, Nr. 285

Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 01.06.2006, GRDrs 284/2006, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Mörike-/Hohenstaufenstraße (Stgt 171) im Stadtbezirk Stuttgart-Süd wird in der Fassung des Bebauungsplanentwurfs vom 25.08.2005 gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen.

Es gilt die Begründung vom 25.08.2005 / 10.04.2006.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung (Anlage 2) dargestellt.

Die Anregungen des Beteiligten Nr. 1 (Namenliste siehe Anlage 7) können nicht berücksichtigt werden.

Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.


In der Anregung zu diesem Bebauungsplan, so BM Hahn, werde die Nichtbebauung des Eckgrundstücks Hohenstaufen-/Arminstraße gewünscht. Hierzu sei festzuhalten, dass dieses Grundstück schon immer ein Baugrundstück war und laut Auskunft des Amts für Umweltschutz - entgegen der Darlegung der Anreger - klimatisch nicht relevant ist. Von den Anregern werde weiter gesagt, dass die Denkmaleigenschaft des Nachbargebäudes die Bebauung verhindern würde. Der Paragraf 2 Denkmalschutzgesetz schütze aber immer nur das Gebäude selber; er habe keine Wirkung auf die Bebaubarkeit von Nachbargrundstücken. Die Verwaltung werde aber darauf achten, dass - sofern es in ihrer Hand liege - ein adäquates Gebäude errichtet wird. Wegen der geringen Grundstücksgröße könne es ohnehin nur einen sehr kleinen Grundriss haben. Er bitte um Zustimmung.

StR Pätzold (90/GRÜNE) erklärt, dass seine Fraktion den Bebauungsplan ablehnen werde, weil damit die Wohnnutzung reduziert werde.

Ablehnend äußert sich auch StR Dr. Schlierer (REP). Dem gesamten Bereich sei schon vor Jahren eine besondere Bedeutung als Blickfang zugemessen worden. Dies werde nun nicht genügend berücksichtigt.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt EBM Föll fest:

Der Gemeinderat beschließt bei 14 Nein-Stimmen mehrheitlich wie beantragt.