Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 0910-02
GRDrs 181/2005
Stuttgart,
05/03/2005



Unterrichtung des Gemeinderats über den wesentlichen Inhalt und über den Abschluss der überörtlichen Prüfung der Bauausgaben 1999 - 2002



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beratung
nichtöffentlich
öffentlich
08.06.2005
09.06.2005



Beschlußantrag:

Vom wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg vom 16. Oktober 2003 wird Kenntnis genommen.

Vom Abschluss der überörtlichen Prüfung durch den Erlass des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 22. November 2004 wird ebenfalls Kenntnis genommen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) hat im Frühjahr und Sommer 2003 die überörtliche Prüfung der Bauausgaben bei der Landeshauptstadt Stuttgart vorgenommen. Prüfungszeitraum waren die Jahre 1999 bis 2002. Zum Prüfungsbericht der GPA vom 16. Oktober 2003 hat die Stadt am 20. April 2004 gegenüber der GPA Stellung genommen. Hierauf hat die GPA mit Schreiben vom 8. Juli 2004 geantwortet und um eine ergänzende Stellungnahme gebeten. Diese erfolgte am 26. Oktober 2004. Aufgrund dieser Stellungnahmen hat das Regierungspräsidium Stuttgart (RP) mit Erlass vom 22. November 2004 die uneingeschränkte Bestätigung zum Abschluss der überörtlichen Prüfung nach § 114 Abs. 5 Satz 2 GemO erteilt.

Nach § 114 Abs. 4 Satz 2 GemO ist der Gemeinderat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts der GPA zu unterrichten; jedem Gemeinderat ist auf Verlangen Einsicht in den Prüfungsbericht zu gewähren. Darüber hinaus ist der Gemeinderat nach VwV GemO Nr. 1 zu § 114 auch über den Abschluss der überörtlichen Prüfung zu unterrichten.


Finanzielle Auswirkungen

keine


Beteiligte Stellen

Die Referate WFB, T und TS haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

Ausführliche Begründung
Anlage 1 zur GRDrs 181/2005


Ausführliche Begründung:


Allgemeines

Gegenstand der Prüfung durch die GPA waren gemäß § 114 Abs. 1 GemO die Bauausgaben der Landeshauptstadt Stuttgart in den Haushaltsjahren 1999 bis 2002.

Die überörtliche Prüfung ist in der Zeit vom 14. April bis 5. Juni 2003 mit Unterbrechungen bei der Verwaltung und anschließend bei der GPA durchgeführt worden.

Die Prüfungsfeststellungen sind mit der Verwaltung während der Prüfung besprochen worden. Unwesentliche Anstände sind, soweit möglich, bereinigt worden (§ 14 Abs. 1 GemPrO). Der Technische Referent (damals Herr Prof. Beiche) ist am 1. August 2003 bereits mündlich über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung unterrichtet worden. Von einer Schlussbesprechung (§ 12 Abs. 2 GemPrO) konnte abgesehen werden.

Mit dem Erlass des RP vom 22. November 2004 ist die Prüfung abgeschlossen. Die Abschlussbestätigung wurde nach § 114 Abs. 5 Satz 2 GemO uneingeschränkt erteilt.

Die Unterrichtung des Gemeinderats über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts der GPA erfolgt gegenüber den Vorjahren zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes in vereinfachter Form.

Den Prüfungsbericht der GPA vom 16. Oktober 2003 kann jede Stadträtin bzw. jeder Stadtrat auf Wunsch einsehen. Gleiches gilt für die Stellungnahmen der Stadt vom 20. April 2004 und vom 26. Oktober 2004. Zu diesem Zweck stehen die Unterlagen bei der Hauptaktei zur Verfügung.


Unterrichtung über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts der GPA

Die GPA hat in Abschnitt 2 ihres Prüfungsberichts vom 16. Oktober 2003 ihre wesentlichen Ergebnisse wie folgt zusammen gefasst:


2 Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse der Prüfung

(in Klammern wird auf die Randnummern der Prüfungsfeststellungen in den Abschnitten 3 ff. verwiesen)


2.1 Örtliche Prüfung der Bauausgaben und Allgemeine Prüfungsfeststellungen

Das RPA hat schwerpunktmäßig bestimmte Fachbereiche wirksam geprüft. (Rdnr. 1)

Bei der Vergabe der Jahresbauarbeiten des Hochbauamts ist anstelle des nach § 22 VOB/A vorgeschriebenen Eröffnungstermins nur ein “Abgabetermin” angegeben worden. (Rdnr. 2)

Im Tiefbaubereich und für die Rohbauarbeiten beim Neubau der Chirurgischen Klinik in Bad Cannstatt sind Leistungsverzeichnisse nur im Kurztext, also ohne vollständige Leistungsbeschreibung erstellt worden. (Rdnr. 3)

Bei mehreren Baumaßnahmen sind Leistungen vertragswidrig nach Gewicht statt nach Raummaß abgerechnet worden. (Rdnr. 4)

Künftig ist bei Tiefbaumaßnahmen zu beachten, dass nach dem Telekommunikationsgesetz die Kosten für Schutzvorkehrungen an Telefonkabeln von der Deutschen Telekom zu tragen sind. (Rdnr. 5)


2.2 Einzelfeststellungen zu den geprüften Bauausgaben

Neubau der Kindertagesstätte Schelmenäcker in Feuerbach
Der Auftragnehmer für die Rohbauarbeiten ist wegen einer unzutreffenden Mengenermittlung überzahlt worden. (Rdnr. 6)

Neubau Funktionsgebäude im Sportgebiet Espan in Sommerrain
Bei den Rohbauarbeiten ist eine Bodenabfuhrmenge überhöht berechnet wirden. (Rdnr. 7)

Neubau Feuerwehrgerätehaus in Stuttgart-Riedenberg
Beim Gewerk Heizung ist bei der Schlusszahlung das vereinbarte Abgebot nicht abgezogen worden. (Rdnr. 9)

Neubau eines Mehrgenerationenhauses für die Rudolf & Hermann Schmidt Stiftung
Der Auftragnehmer für die Landschaftsbauarbeiten ist überzahlt worden, weil bei der Mineraltragschicht nicht vereinbarte Mehrstärken berechnet worden sind. (Rdnr. 9)

Der Rohbauunternehmer ist wegen unzutreffenden Mengenermittlungen überzahlt worden. (Rdnrn. 10 und 11)

Neubau Sporthalle Johannes-Keppler-Gymnasium in Bad Cannstatt
Der Rohbauunternehmer ist wegen Nichtbeachtens vertraglicher Regelungen überzahlt worden. (Rdnrn. 12 und 13)

Neubau der Chirurgie im Krankenhaus Bad Cannstatt
Der Rohbauunternehmer ist überzahlt worden, weil Mengen falsch ermittelt und vertragliche Regelungen nicht beachtet worden sind. (Rdnrn. 14 bis 25 sowie 27 und 28)

Außerdem sind vermeidbare Mehrkosten entstanden, weil infolge von falschen Mengeansätzen im Leistungsverzeichnis ein überhöhter Preis abgerechnet worden ist. (Rdnr. 26)

Der Auftragnehmer der Elektroinstallation ist wegen einer versäumten Preisminderung und eines Aufmaßfehlers überzahlt worden. (Rdnrn. 29 und 30)

In zwei Bereichen sind unnötig teure Beleuchtungen ausgeführt worden. (Rdnr. 31)

Bei der Abrechnung der Fernmeldetechnik sind vertragliche Regelungen nicht beachtet und überhöhte Mengen angesetzt worden. (Rdnrn. 32 bis 34)

Bei der Sprinkleranlage überschneiden sich nach Stück abgerechnete Leistungen mit berechneten Rohrlängen. (Rdnr. 35)

Bei den Ingenieurleistungen für die Fördertechnik ist mit der letzten Abschlagsrechnung ein höheres Honorar als vertraglich vereinbart berechnet worden. (Rdnr. 36)

Neugestaltung der Stiftstraße in Stuttgart-Mitte
Der Auftragnehmer für die Tiefbauarbeiten ist überzahlt worden, weil Mengen unzutreffend ermittelt und vertragliche Regelungen nicht beachtet worden sind. (Rdnrn. 37 bis 40)

Sanierung des Regenwasserkanals in der Uferstraße in Stuttgart-Ost
Bei der Schlusszahlung ist das vom Auftragnehmer angebotene Skonto nicht abgezogen und eine Mengenminderung nicht berücksichtigt worden. (Rdnrn. 41 und 42)

Erschließung des Neubaugebiets “Schelmenäcker” in Stuttgart-Feuerbach
Die Abrechnungen für die Bauleistungen enthalten fehlerhafte Mengennachweise. Außerdem ist der Auftragnehmer wegen Aufmaßfehlern überzahlt worden. (Rdnrn. 43 bis 61)

Ausbau der Albrechtstraße zwischen Borsig- und Mauserstraße in Feuerbach
Die Einbaunachweise für die bituminösen Schichten enthalten Unstimmigkeiten. (Rdnr. 62)

Erschließung des Gewerbegebiets “Unterer Grund” in Vaihingen
In der Abrechnung der Bauleistungen sind Mengenermittlungen noch zu korrigieren. (Rdnrn. 63 bis 75)

Straßenunterhaltung 2001; Instandsetzung von Fahrbahn- und Gehwegbelägen in der Schwieberdinger Straße zwischen Porscheplatz und Wollinstraße in Zuffenhausen
Der Auftragnehmer ist überzahlt worden, weil beim Splittmastixasphalt ein Mehreinbau über 5 v. H. nicht zu vergüten ist. (Rdnr. 76)

Straßenunterhaltung 2002; Erneuerung des bit. Fahrbahnbelags im Rotweg zwischen Zazenhäusener Straße und Schozacher Straße in Zuffenhausen
Der Auftragnehmer ist überzahlt worden, weil ein bei den bit. Tragschichten abgerechneter Mehreinbau nicht angeordnet worden ist. (Rdnr. 77)”


3. Finanzielles Ergebnis der überörtlichen Prüfung

Die GPA stellte Überzahlungen von insgesamt rd. 105.000 € fest. Darüber hinaus hat sie die Verwaltung gebeten, unzutreffende Mengenermittlungen zu korrigieren und die daraus resultierenden Überzahlungen zurückzufordern bzw. unberechtigte Forderungen bei den Schlussrechnungen zu berücksichtigen.

Die Verwaltung konnte insgesamt rd. 50.000 € zurückfordern und Schlussrechnungen um rd. 39.000 € kürzen.

4. Abschlussbestätigung des Regierungspräsidiums Stuttgart

Mit Erlass vom 22.11.2004 hat das Regierungspräsidium Stuttgart den Abschluss der
überörtlichen Prüfung bestätigt. Die Abschlussbestätigung hat folgenden Wortlaut:

“Zum Abschluss der überörtlichen Prüfung der Bauausgaben der Landeshauptstadt Stuttgart in den Haushaltsjahren (Wirtschaftsjahren) 1999 bis 2002 wird hiermit die uneingeschränkte Bestätigung nach § 114 Abs. 5 Satz 2 GemO erteilt.”