1. |
Die beschließenden Ausschüsse werden entsprechend der Anlage 1 neu gebildet.
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2. |
Die beratenden Ausschüsse werden entsprechend der Anlage 2 neu gebildet.
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3. |
Die vom Gemeinderat gebildeten Beiräte und sonstigen Gremien werden gemäß Anlage 3 neu besetzt.
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4. |
In die in Anlage 4 genannten Gremien der Beteiligungsunternehmen der Landeshauptstadt Stuttgart werden an Stelle der ausgeschiedenen die dort genannten Mitglieder entsandt oder dafür benannt.
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5. |
In den in Anlage 5 aufgeführten weiteren Gremien werden die dort genannten personellen Veränderungen beschlossen.
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