Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 0330-06
GRDrs 782/2001
Stuttgart,



Neubildung beschließender und beratender Ausschüsse des Gemeinderats
und Veränderungen in sonstigen Gremien aus Anlass des Nachrückens
von Frau Lore Wenzel (CDU) in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
10.10.2001
11.10.2001



Beschlußantrag:


1.
      Die beschließenden Ausschüsse werden entsprechend der Anlage 1 neu gebildet.
2.
      Die beratenden Ausschüsse werden entsprechend der Anlage 2 neu gebildet.
3.
      Die vom Gemeinderat gebildeten Beiräte und sonstigen Gremien werden gemäß Anlage 3 neu besetzt.
4.
      In die in Anlage 4 genannten Gremien der Beteiligungsunternehmen der Landeshauptstadt Stuttgart werden an Stelle der ausgeschiedenen die dort genannten Mitglieder entsandt oder dafür benannt.
5.
      In den in Anlage 5 aufgeführten weiteren Gremien werden die dort genannten personellen Veränderungen beschlossen.



Begründung:


Aus Anlass des Nachrückens von Frau Lore Wenzel (CDU) in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart wird es erforderlich, die in den Anlagen 1 bis 3 aufgeführten Gremien des Gemeinderats neu zu bilden sowie die Vertretung der Stadt in Beteiligungsunternehmen der Landeshauptstadt Stuttgart (Anlage 4) sowie weiteren Gremien (Anlage 5) neu zu regeln. Die CDU-Gemeinderatsfraktion hat die aus den Anlagen ersichtlichen Veränderungen vorgeschlagen.

Im Zusammenhang mit diesen Änderungen hat die SPD-Gemeinderatsfraktion um die Aufnahme eines zusätzlichen Stellvertreters in den Ausschuss für Umwelt und Technik gebeten.

Eine offene Wahl der in Anlage 1 genannten beschließenden Ausschüsse durch Akklamation ist nur möglich, wenn alle anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, also auch die Mitglieder, die keiner Fraktion angehören, dieser Sitzverteilung positiv zustimmen; eine Stimmenthaltung ist nicht ausreichend. Falls die Einstimmigkeit nicht erreicht ist, ist eine Listenwahl nach gebundenen Listen zu empfehlen (§ 40 Abs. 2 GemO).

Die in den Anlagen 2 bis 5 aufgeführten beratenden Ausschüsse und Gremien können durch einfachen Beschluss des Gemeinderats umgebildet werden (§ 41 GemO). Dasselbe gilt für die Entsendung von Mitgliedern in die Organe von Beteiligungsunternehmen und sonstigen Organisationen.

Beteiligte Stellen






Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen