Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 676/2007
Stuttgart,
09/28/2007



Änderung des Abwasseranschlussvertrages mit der Stadt Fellbach



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
16.10.2007
18.10.2007



Beschlußantrag:

Dem Abschluss des Nachtrags Nr. 1 zum Abwasseranschlussvertrag mit der Stadt Fellbach vom 13./30.03.2000 in der Fassung der Anlage 2 wird zugestimmt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Anschluss der Gebäude an der Steig-/Untertürkheimer Straße in Fellbach an die Stuttgarter Abwasseranlagen ist im Vertrag vom 06.12.1974/16.01.1975 geregelt. Seit Juni 1996 entwässern auch die Gebäude der Schaflandstraße 60 und 62 nach Stuttgart. Nach Einführung des getrennten Abwassergebührensystems in Stuttgart ist die im Vertrag enthaltene Entgeltregelung nicht mehr anwendbar.

Zukünftig wird die Wassermenge der oben beschriebenen Gebäude in den bestehenden Vertrag vom 13./30.03.2000 (Anschluss Schmiden/Oeffingen) aufgenommen. Mit dieser Gesamtmenge werden dann die Kosten für Betrieb und Unterhaltung der Behandlungsanlage (Klärwerk Mühlhausen), die die Stadt Fellbach anteilig zu tragen hat, berechnet. Dabei werden die Gesamtkosten für Betrieb und Unterhaltung im Verhältnis der in den Anschlussgebieten angefallenen Abwassermengen verteilt.

Finanzielle Auswirkungen

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Beteiligte Stellen

Referat WFB hat der Vorlage zustimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk ThürnauWolfgang Schanz
BürgermeisterErster Betriebsleiter


Anlagen

Ausführliche Begründung (Anlage 1)
Nachtrag (Anlage 2)

Anlage 1 zur GRDrs 676/2007


Ausführliche Begründung:


Die Übernahme von Abwasser aus den Fellbacher Teilanschlussgebieten Schmiden und Oeffingen sowie Steig-/Untertürkheimer Strasse in Stuttgarter Abwasseranlagen ist in zwei Verträgen geregelt.

Schmiden/Oeffingen im Öffentlich-Rechtlichen Vertrag vom 13./30.03.2000.
Steig-/Untertürkheimer Strasse im Vertrag vom 06.12.1974/16.01.1975.

Am 01.01.2007 führte die Stadt Stuttgart das getrennte Abwassergebührensystem ein. Für die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen erhebt die Stadt Stuttgart zur Deckung der Kosten ein Schmutzwasserentgelt sowie für die Einleitung von Niederschlagswasser eine Niederschlagswassergebühr.

Somit ist die Entgeltregelung, wie sie der Vertrag für die Steig-/Untertürkheimer Strasse vorsieht, nicht mehr anwendbar.

Es ist deshalb vorgesehen den Vertrag vom 06.12.1974/16.01.1975 aufzuheben und den bestehenden Abwasseranschlussvertrag um das Teilanschlussgebiet Steig-/Untertürkheimer Strasse sowie Schaflandstraße zu erweitern.

Die Stadt Fellbach hat am Hauptklärwerk Mühlhausen einen Kapazitätsanteil von 3% erworben. Dieser bemisst sich im Verhältnis vom Trockenwetterzufluss (120 l/s) zum Ausbauwert des Hauptklärwerkes (4000 l/s). Über Finanzierungsbeiträge in Höhe des Kapazitätsanteils beteiligt sich Fellbach jährlich an den Investitionskosten am Hauptklärwerk Mühlhausen. Geregelt ist dies im Öffentlich-Rechtlichen Vertrag vom 13./30.03.2000.

Die jährlich anfallende Wassermenge aus der Steig-/Untertürkheimer, Schaflandstraße betrug im Durchschnitt der letzten 5 Jahre rund 2.800 m³. Diese sehr geringe Menge verändert die Kapazitätsanteile unwesentlich, so dass diese, nach Aufnahme des Anschlussgebietes Steig-/ Untertürkheimer Strasse sowie Schaflandstraße weiterhin 3% betragen.

Die Kosten für Betrieb und Unterhaltung der Behandlungsanlage (Hauptklärwerk Mühlhausen) werden im Verhältnis der in den Anschlussgebieten anfallenden Abwassermengen verteilt. Diese Menge erhöht sich durch die Aufnahme des Anschlussgebietes Steig-/ Untertürkheimer Strasse, Schaflandstraße und daraus folgend der Anteil der zu tragenden Betriebs- und Unterhaltungskosten.


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Vorlage6762007.pdf