Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
199
5
Verhandlung
Drucksache:
562/2006
GZ:
KBS 5674-04
Sitzungstermin:
28.09.2006
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
der Vorsitzende
Protokollführung:
Frau Huber-Erdtmann
pö
Betreff:
Vereinseigene Eishallen des tus Stuttgart 1867 e. V.;
- Teilsanierung und Wiederinbetriebnahme der Eislaufhalle -
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 25.07.2006, öffentlich, Nr. 396
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Verwaltungsausschuss vom 26.07.2006, öffentlich, Nr. 292
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Gemeinderat vom 27.07.2006, öffentlich, Nr. 185
Ergebnis: ablehnendes Votum (40 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen)
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 14.07.2006, GRDrs 562/2006, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Zur Wiederherstellung des betriebssicheren Zustands der vereinseigenen Eishalle des tus Stuttgart 1867 e. V. bis zum Abschluss der geplanten Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im EISSPORT-ZENTRUM WALDAU (EZW) werden von der Stadt die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten mit einem Gesamtaufwand von 290.000 € durchgeführt und finanziert.
2. Der Aufwand wird im Vermögenshaushalt 2006 aus den Pauschalmitteln der AFIPO 2.5500.9880.000-0050 (Baukostenzuschüsse an Vereine) mit einem Betrag von 101.500 € und durch die Bereitstellung von Sondermitteln bei AFIPO 2.5500.9880.000-0050 in Höhe von
188.500 € finanziert.
Zur Finanzierung der Sondermittel in Höhe von 188.500 € wird im Vermögenshaushalt 2006 bei der AFIPO 2.5500.9880.000-0050 eine überplanmäßige Ausgabe von 188.500 € zugelassen. Dieser Mehraufwand wird im Verwaltungshaushalt 2006 bei AFIPO 1.9140.8500.000 - Deckungsreserve - gedeckt.
StRin Schorn (CDU) nimmt wegen Befangenheit im Sinne von § 18 GemO an der Beratung und Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes nicht teil.
OB
Dr. Schuster
verweist auf die Aussprache über die Vorlage im Gemeinderat am 27.07.2006, bei der vom Gemeinderat mehrheitlich ein ablehnendes Votum abgegeben wurde. Neue Fakten seien nicht bekannt.
Der Vorsitzende stellt fest:
Der Gemeinderat
lehnt
den Beschlussantrag der GRDrs 562/2006 mehrheitlich
ab.