Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK 0322-05
GRDrs 375/2007
Stuttgart,
06/19/2007



Beteiligung Jugendlicher am kommunalen Geschehen
Jugendratswahlen 2008




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
09.07.2007
18.07.2007
19.07.2007



Beschlußantrag:

1. Der Wahl von Jugendräten in allen Stadtbezirken und der Durchführung von stadtweiten Jugendhearings im zweijährigen Turnus sowie der Bildung von gemeinsamen Wahlbezirken (z.B. Wangen/Hedelfingen/Obertürkheim/ Untertürkheim) wird grundsätzlich zugestimmt. Von den Rahmenbedingungen für die Beteiligung Jugendlicher am kommunalen Geschehen wird Kenntnis genommen (Anlage 2).

2. Für die Vorbereitung und Durchführung von Jugendratswahlen 2008 in den Stadtbezirken, in denen sich nach Ablauf der Anmeldefrist ausreichend Kandidaten beworben haben, werden maximal 105.000 Euro bei der FIPO 1.0510.6210.000 (Statistisches Amt: Wahlen, Sonderaufgaben) bereitgestellt, davon 2007 60.000 Euro (überplanmäßig) und 2008 45.000 Euro.

3. Von der Notwendigkeit, für die laufende Arbeit der bis zu 19 möglichen Jugendratsgremien jährlich 62.700 Euro bei FIPO 1.0520.6220.000 (Haupt- und Personalamt) bereitzustellen, wird Kenntnis genommen. Über die Mittelbereitstellung bzw. eine Budgetaufstockung von 25.600 Euro um 37.100 Euro auf 62.700 Euro wird abschließend im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden.

4. Es wird davon Kenntnis genommen, dass für die Durchführung eines stadtweiten Jugendhearings im zweijährigen Turnus ab 2009 Kosten in Höhe von 12.000 Euro bei FIPO 1.0520.6220.000 (Haupt- und Personalamt: Jugendbeteiligung, Jugendforen) entstehen. Über die Mittelbereitstellung bzw. Budgetaufstockung wird abschließend im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden.


5. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 14. Dezember 1978, zuletzt geändert am 2. Februar 2006, wird entsprechend der Anlage 4 beschlossen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Bei der siebten Jugendratswahl Anfang 2008 soll erstmals die Möglichkeit eröffnet werden, dass in allen Stadtbezirken - soweit von den Jugendlichen gewünscht und von den Bezirksbeiräten unterstützt, teilweise in gemeinsamen Wahlbezirken - Jugendräte gewählt werden können. Damit könnte das Ziel einer stadtweiten kontinuierlichen Beteiligung Jugendlicher am kommunalen Geschehen erreicht werden.

Finanzielle Auswirkungen

Im Doppelhaushalt 2008/2009 ist von nachstehenden Kosten auszugehen:

Statistisches Amt
Die bisher im Entwurf des Doppelhaushalts 2008/2009 veranschlagten Kosten in Höhe von 45.000 Euro für eine im Jahr 2008 vom Statistischen Amt in acht Stadtbezirken durchzuführende Wahl (14.000 Wahlberechtigte) erhöhen sich bei einer gesamtstädtischen Wahl (31.000 Wahlberechtigte) auf max. 105.000 Euro. Die Mehrausgaben von
60.000 Euro werden für die in der zweiten Jahreshälfte 2007 zu beginnenden Vorbereitungen als überplanmäßige Ausgaben bei FIPO 0510.6240.000 zulasten der Deckungsreserve bereitgestellt.

Haupt- und Personalamt
Für die laufende Arbeit der Jugendräte werden incl. der Erhöhung der Sitzungsgelder von 5,10 Euro auf 7 Euro pro Mitglied und Sitzung und abhängig von der tatsächlichen Anzahl der gewählten Gremien (maximal 19 Gremien, 3.300 Euro/Gremium) 62.700 Euro/Jahr benötigt. Das vorhandene Budget von 25.600 Euro müsste um 37.100 Euro aufgestockt werden. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist, d.h. rechtzeitig zur 2. Lesung des Haushalts am 10. Dezember 2007, wird der genaue Mittelbedarf für die Durchführung der Wahlen und die laufende Arbeit ermittelt und den Haushaltsplanberatungen zugrunde gelegt.

Um im zweijährigen Turnus stadtweite Jugendhearings (vgl. Antrag 162/2007 der CDU-Gemeinderatsfraktion) durchführen zu können, müssen 12.000 Euro im Doppelhaushalt 2008/2009 erstmals für das Jahr 2009 bereit gestellt werden. Auch über diese Budgetaufstockung ist in den Haushaltsplanberatungen zu entscheiden.


Beteiligte Stellen

Ref. SJG
Ref. WFB
Ref. RSO




Erledigte Anträge/Anfragen

162/2007 der CDU-Fraktion vom 29.03.2007


Klaus-Peter Murawski

Anlagen

Anlage 1 - Erfahrungsbericht und Empfehlungen der Koordinierungsstelle
Anlage 2 - Rahmenbedingungen
Anlage 3 - Projektliste
Anlage 4 - Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung

Anlage 1 zur GRDrs 375/2007



Erfahrungsbericht und Empfehlungen der Koordinierungsstelle

I. Ausgangslage

Die bisherigen Rahmenbedingungen über die Beteiligung Jugendlicher am kommunalen Geschehen sehen vor, dass Jugendräte dort einzurichten sind, wo Jugendliche explizit diesen Wunsch äußern. Maßnahmen zur Jugendbeteiligung gab es bis 2006 in 21 von 23 Stadtbezirken (außer Stammheim und Münster).

Neben den seit 1995 in Stuttgart gewählten Jugendräten wird als Ergebnis der Möller-Studie seit 2001 der nachfolgend beschriebene „Partizipationsmix“ praktiziert.

Jugendforen
In Kooperation mit dem Stadtjugendring wurden inzwischen 11 Jugendforen in insgesamt 15 Stadtbezirken, wo es keine Jugendräte gab, durchgeführt. In Verbindung mit diesen Jugendforen wurden viele zeitlich begrenzte Projekte mit den beteiligten Jugendlichen umgesetzt.

Die Jugendforen sind durch ihren niederschwelligen Charakter besonders für die Beteiligung Jugendlicher aus dem Bereich der Förder- und Hauptschulen geeignet, aber auch für Jugendliche, die sich aus Zeitgründen kurzfristig für ein Anliegen einsetzen möchten. Das Ziel der Möller-Studie, durch Jugendforen kontinuierliche Beteiligung in den Stadtbezirken zu initiieren, wurde bisher nur in Bad Cannstatt und Weilimdorf erreicht.

Projektgruppen
In Projektgruppen beteiligen sich Jugendliche aus verschiedenen Bezirken ohne Jugendräte. Projektgruppen entstanden aus Jugendforen oder über die Kandidatensuche zu Jugendratswahlen. Hauptsächlich setzten sich die Jugendlichen für die Einrichtung von Jugendräten in ihren Bezirken ein, wie momentan in den Oberen Neckarvororten, Botnang und Mitte.

Jugendräte
Die Jugendräte in den derzeit 8 Stadtbezirken bilden die tragende Säule des Partizipationsmix. Der Erfolg der Jugendratsarbeit ist nach den bisherigen Erfahrungen von folgenden, von der Verwaltung teilweise beeinflussbaren, Faktoren abhängig:

1. Das Zustandekommen und teilweise die Zusammensetzung des Gremiums aufgrund einer personalintensiven Informationsarbeit bei der Kandidatensuche, vor allem an Schulen.
2. Die Qualifizierung der zu beteiligenden Jugendlichen durch Seminare.
3. Die Bereitstellung zeitlicher Ressourcen der Jugendratsbegleitung durch die Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher und der zuständigen Jugendhäuser sowie deren Qualifizierung.
4. Das Ernstnehmen der Jugendlichen und ihrer Anliegen.

II. Rückblick Jugendratswahl 2006

Derzeit gibt es in den Stadtbezirken Bad Cannstatt, Mühlhausen, Nord, Ost, Sillenbuch, Süd, Weilimdorf und West Jugendratsgremien mit insgesamt 127 gewählten Jugendräten. Die Wahlbeteiligung lag bei der letzten Jugendratswahl 2006 bei 25,1 %. Die Kandidatensuche gestaltete sich teilweise schwierig. Letztendlich wurden in den Wahlbezirken genügend Kandidaten gefunden, im Bezirk Sillenbuch wurde gerade die Mindestzahl erreicht. In Ost gab es mit 37 Jugendlichen die Höchstzahl an Kandidaten, obwohl es von 2004 bis 2006 keinen Jugendrat gab.


III. Aktuelle Entwicklungen in anderen Bezirken

Obere Neckarvororte:
Seit dem Jugendforum im Mai 2006 beschäftigt sich eine Projektgruppe mit der Einrichtung eines Jugendrats. Die Bezirksbeiräte Hedelfingen, Obertürkheim, Untertürkheim und Wangen haben der Jugendratswahl zugestimmt.

Bad Cannstatt und Münster:
Der Jugendrat Bad Cannstatt hat angeregt, diese Stadtbezirke zu einem Jugendratswahlbezirk zusammenzulegen. Sofern dies die Jugendlichen wünschen, die Bezirksbeiräte sich darauf verständigen und über die Zuständigkeit einigen, sollte dem Wunsch entsprochen werden.

Mitte:
Der Bezirksbeirat hat die Einrichtung eines Jugendrats beschlossen. Es existiert bereits eine Projektgruppe.

Degerloch:
Der Bezirksbeirat hat sich für die Einrichtung eines Jugendrats ausgesprochen.

Botnang:
Über die Kandidatensuche zur Jugendratswahl im Stadtbezirk West haben sich Jugendliche aus Botnang zu einer Projektgruppe zusammengeschlossen. Sie engagieren sich regelmäßig im Arbeitskreis Stuttgarter Jugendräte und wollen in ihrem Stadtbezirk einen Jugendrat einrichten.

Möhringen
Es engagieren sich einzelne Jugendliche im Arbeitskreis Stuttgarter Jugendräte.

Vaihingen, Plieningen-Birkach, Zuffenhausen, Feuerbach:
Seit Abschluss der Projekte aus den jeweiligen Jugendforen gibt es momentan keine aktive Beteiligung von Jugendlichen am kommunalen Geschehen.

Stammheim:
In Stammheim gibt es bisher keine explizite Jugendbeteiligung, die in der Zuständigkeit der Koordinierungsstelle des Haupt- und Personalamts liegt.


IV. Jugendhearing Stuttgart

In Zusammenarbeit mit den Stuttgarter Jugendräten, dem Stadtjugendring Stuttgart e.V. und der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg wurde am 9. und 10. März 2007 im Rathaus das erste Stuttgarter Jugendhearing als neue, gesamtstädtische Beteiligungsform veranstaltet. Zielgruppe waren die ca. 39.000 jungen Menschen der Landeshauptstadt im Alter zwischen 14 und 21 Jahren. Allen Jugendlichen in Stuttgart wurde die Möglichkeit gegeben, sich am gesamtstädtischen Geschehen zu beteiligen. Die Teilnehmer konnten ihre Anliegen den anwesenden Stadträtinnen und Stadträten präsentieren und mit ihnen darüber diskutieren.

Es haben sich an beiden Tagen ca. 130 Jugendliche aus fast allen Stadtbezirken beteiligt. In verschiedenen Themengruppen wurden Thesen und Forderungen aufgestellt, die den anwesenden Mitgliedern des Gemeinderats vorgestellt wurden. Die Ergebnisse wurden den Gemeinderatsfraktionen und Einzelstadträten übermittelt.


V. Empfehlungen zum weiteren Vorgehen

Unter Berücksichtigung der im Rahmen des Partizipationsmix gesammelten Erfahrungen, Einbeziehung der Ergebnisse des Jugendhearings und der Forderungen des Arbeitskreises Stuttgarter Jugendräte (AKJ), ergeben sich folgende Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Jugendpartizipation in Stuttgart:


1. Jugendratswahlen sollen seitens der Stadtverwaltung in allen Stadtbezirken angeboten werden. Ausreichende Informationen, vor allem an den Schulen, sind zur Aktivierung von Jugendlichen unerlässlich.
2. Benennung eines Ansprechpartners in allen Bezirken unabhängig von der Existenz eines Jugendrates.
3. Erhöhung des seit Einführung 1995 unveränderten Sitzungsgeldes von 5,10 Euro auf 7,00 Euro pro Sitzung.
4. Regelmäßige Durchführung eines gesamtstädtischen Jugendhearings.

Zu 1. und 2. :
Der Vorschlag, Jugendratswahlen seitens der Stadtverwaltung künftig grundsätzlich in allen Stadtbezirken anzubieten, erscheint sinnvoll. Sowohl die Fachwelt als auch die Jugendlichen sind der Auffassung, dass die Informationen über die Möglichkeiten zur Jugendbeteiligung von der Stadtverwaltung als Bringschuld erbracht werden müssen. Das bedeutet eine Umkehrung der bisherigen Vorgehensweise in Stuttgart. Wie die Erfahrung zeigt, reichen allein schriftlich verschicke Informationen dazu nicht aus. Um Jugendliche zu aktivieren, sind darüber hinaus gezielte Informationen vor Ort unerlässlich.

Mit der vorhandenen Personalausstattung bei der Koordinierungsstelle beim Haupt- und Personalamt (1 Stelle für Koordination zuzüglich Stellenanteile an 4 weiteren Stellen) ist dies dadurch leistbar, dass die Bezirksvorsteherinnen und



Bezirksvorsteher in die Aufgabenerledigung mit eingebunden werden. Insgesamt kann die Betreuung der Jugendräte im Rahmen der vorhandenen Personalausstattung des Haupt- und Personalamts und der Bezirksämter gewährleistet werden.

Die Verwaltungen der Stadtbezirks wirken mit insbesondere bei
· der Weitergabe und Vermittlung der zur Aktivierung von Jugendlichen notwendigen Informationen im Stadtbezirk, vor allem an Schulen, Jugendeinrichtungen und Vereinen;
· der verantwortlichen Begleitung/Betreuung des bezirklichen Jugendrats;
· der Vermittlung von Informationen über die Beteiligung an Planungsprozessen im Bezirk (z. B. Bau einer Skateranlage o. ä.);
· Aufbau und Pflege eines bezirklichen Netzwerks „Jugendbeteiligung“ mit Kontaktpersonen an Schulen (z. B. Politik- und Gemeinschaftskundelehrer) Vereinen etc. sowie z. B. die Einbringung der Beteiligungsthemen in die Gremien der Regionalen Trägerkonferenz (RTK).

Diese stärkere Einbindung der Bezirksämter ist mit den Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorstehern in der Dienstbesprechung am 16. Mai 2007 erörtert worden. Die Koordinierungsstelle beim Haupt- und Personalamt wird weiterhin die für die Aufgabe der Jugendbeteiligung erforderlichen Informationsmaterialien und Präsentationen erstellen, den Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorstehern beratend zur Verfügung stehen sowie regelmäßig zu „Netzwerktreffen“ zur kollegialen Beratung einladen.

Zum Auftakt für eine stadtweite Jugendratswahl ist vorgesehen, dass die Koordinierungsstelle zusammen mit dem Statistischen Amt bis Anfang Oktober 2007 an alle der ca. 31.000 Wahlberechtigten ein Info- und Anmeldeformular zur Jugendratswahl versendet. Nach Ablauf des Bewerbungszeitraums (22. Oktober bis 23. November 2007) wird festgestellt, in welchen Stadtbezirken aufgrund der Kandidatenzahl Jugendräte gewählt werden. Dort, wo nicht genügend Anmeldungen eingehen, wird den Kandidatinnen und Kandidaten angeboten, eine Projektgruppe zu gründen und sich in den AKJ einzubringen. Der vorgesehene Wahlzeitraum erstreckt sich vom 14. Januar bis 1. Februar 2008.

Zu 3.:
Die Jugendräte machen geltend, über ihre „normalen“ Sitzungen hinaus zusätzlichen erheblichen Zeitaufwand zu haben, z.B. bei der Durchführung, Vor- und Nachbereitung von Jugendratsprojekten und -veranstaltungen, Mitwirkung bei Stadtteilfesten, Jugendforen sowie der Betreuung beim Besuch von internationalen Jugendgruppen in Stuttgart (s. Anlage 3, Projekte und Themen der Jugendräte). Insoweit erscheint es angemessen, das Sitzungsgeld - entsprechend den Wünschen der Jugendräte - ab 1. Januar 2008 von 5,10 Euro auf 7,00 Euro zu erhöhen. Bei derzeit 127 Jugendräten in acht Gremien würde sich summarisch eine Erhöhung der Sitzungsgelder um 2.300 Euro auf 8.400 Euro pro Jahr ergeben. Entsprechend müsste der Etat pro Jugendrat von bisher 3.000 Euro auf 3.300 Euro pro Jahr erhöht werden.



Zu 4.:
Analog dem Vorschlag der Jugendlichen beim Jugendhearing hat die CDU-Gemeinderatsfraktion im Antrag Nr. 162/2007 vom 29.03.07 beantragt, ein stadtweites Jugendhearing im Zwei-Jahres-Rhythmus durchzuführen.

Die Kosten für das erste Jugendhearing 2007 betrugen rd. 12.000 Euro und wurden überwiegend aus Drittmitteln (Landesjugendplan), die der Stadtjugendring akquiriert hatte, sowie der Landeszentrale für politische Bildung, finanziert. Eine nochmalige weitgehende Drittmittelfinanzierung ist unwahrscheinlich. Ein weiteres Jugendhearing kann daher nur durchgeführt werden, wenn 12.000 Euro im Doppelhaushalt für 2009 zur Verfügung gestellt werden.


Anlage 2 zu GRDrs 375/2007

Rahmenbedingungen für die Beteiligung Jugendlicher am kommunalen Geschehen in der Landeshauptstadt Stuttgart


Die Beteiligung Jugendlicher am kommunalen Geschehen in Stuttgart umfasst nachstehende Beteiligungsformen.

§ 1 Jugendräte

(1) Aufgabe eines Jugendrats ist es, die spezifischen Wünsche und Vorstellungen der Jugendlichen in allen kommunalen Angelegenheiten auf Stadtbezirksebene initiativ oder auf Anforderung durch den Gemeinderat, Bezirksbeirat oder die Stadtverwaltung vorzubringen. Über das Ergebnis von Initiativen hat der Jugendrat die von ihm vertretenen Jugendlichen des Bezirks zu informieren. Mit wahlbezirksübergreifenden Themen beschäftigt sich der Arbeitskreis Stuttgarter Jugendräte (AKJ, s. § 4).

(2) Jugendratswahlen werden seitens der Stadtverwaltung alle zwei Jahre in allen Stadtbezirken angeboten. Die Wahlen finden in der Regel zu Beginn eines Kalenderjahres statt. Alle Jugendlichen, die am letzten Tag der Wahl mindestens 14, aber noch nicht 19 Jahre alt und mindestens drei Monate im jeweiligen Wahlbezirk mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, haben bei dieser Wahl das aktive und passive Wahlrecht. Voraussetzung ist, dass bis Ablauf der Bewerbungsfrist mindestens zwei Bewerbungen mehr vorliegen als Mitglieder des jeweiligen Jugendrats zu wählen sind.

Die Amtszeit beginnt mit der Einführung/Begrüßung der Gewählten durch den Oberbürgermeister.

(3) Die Anzahl der Mitglieder des Jugendrats entspricht der des jeweiligen Bezirksbeirats (§ 21 Abs. 5 der Hauptsatzung i. V. m. § 25 GemO). Für Jugendräte, die sich über mehrere Stadtbezirke erstrecken, ist die gesamte Einwohnerzahl dieser Stadtbezirke zugrunde zu legen. Bei der Kandidatenfindung sollte darauf geachtet werden, dass möglichst alle Stadtteile vertreten sind.

(4) Vorsitzende/Vorsitzender des Jugendrats ist die Bezirksvorsteherin/der Bezirksvorsteher oder deren Beauftragte des jeweiligen Stadtbezirks. Der Jugendrat kann in seiner Geschäftsordnung festlegen, dass ein Mitglied des Gremiums den Vorsitz übernimmt. In diesem Fall ist die Bezirksvorsteherin/der Bezirksvorsteher zur Teilnahme an den Sitzungen berechtigt und auf Wunsch des Jugendrats auch verpflichtet. Bei einem gemeinsamen Jugendrat für mehrere Stadtbezirke gilt die o. g. Regelung mit der Maßgabe, dass sich die Bezirksvorsteher/innen der betroffenen Stadtbezirke nach Absprache turnusgemäß abwechseln.

(5) Die Bezirksbeiräte müssen sich gem. § 3 Abs. 3 GOB mit den vom Jugendrat vorgebrachten Anliegen befassen. Bei der Behandlung haben bis zu zwei Vertreter/innen dieses Gremiums das Recht zur Begründung ihrer Anliegen.


Die Jugendräte erhalten zu ihrer Information über die Sitzungen der Bezirksbeiräte unentgeltlich das Amtsblatt. Zu Tagesordnungspunkten, zu denen sie gehört werden sollen, erhalten sie dieselben Unterlagen wie die Mitglieder der Bezirksbeiräte.

(6) Die Jugendräte sind ausschließlich freiwillig und ehrenamtlich tätige Jugendliche, die keinerlei Verpflichtungen haben. Sie sollten jedoch ihre Tätigkeit verantwortungsbewusst wahrnehmen.

(7) Soweit ein Jugendratsmitglied innerhalb einer Amtszeit drei Mal unentschuldigt den Sitzungen fernbleibt, wird unterstellt, dass kein Interesse mehr an der Mitgliedschaft besteht. In diesem Fall wird dem Mitglied sein Ausscheiden schriftlich mitgeteilt. Näheres regelt die jeweilige Geschäftsordnung.


§ 2 Offene Beteiligungsformen (Jugendforen, Jugendhearing)

(1) Jugendforen



(2) Jugendhearing


§ 3 Projektgruppen


§ 4 Arbeitskreis Stuttgarter Jugendräte (AKJ)

(1) Der Arbeitskreis Stuttgarter Jugendräte ist offizielles Vertretungsorgan der Stuttgarter Jugendbeteiligungsformen. Er ist gegenüber den Jugendräten in den Stadtbezirken nicht weisungsbefugt. Der AKJ kann den Jugendräten Empfehlungen aussprechen, die diese dann durch Beschluss annehmen können. Die Geschäftsführung des Arbeitskreises wird von der Koordinierungsstelle wahrgenommen.

(2) Ein/e Vertreter/in des AKJ gehört gem. § 3 Abs. 3 Nr. 12 der Satzung für das Jugendamt als beratendes Mitglied dem Jugendhilfeausschuss an. Ein Mitglied wird zum Arbeitskreis Spielflächen eingeladen.
(3) Dem Arbeitskreis gehören jeweils drei Delegierte jedes Jugendrats, jeweils zwei Vertreter der Jugendforen sowie jeweils ein Vertreter der jeweils aktuellen Projektgruppen an. Weitere interessierte Jugendliche können als Gäste teilnehmen. Der AKJ nimmt Aufgaben wahr, die über die bezirkliche Ebene hinausgehen. Er koordiniert gemeinsame Projekte, fördert und integriert Initiativen von Jugendlichen aus Bezirken ohne eine Jugendbeteiligungsform. Die drei gleichberechtigten Sprecher/innen werden aus der Mitte des AKJ gewählt und stehen landes-, regional- und kommunalpolitischen Institutionen, der Öffentlichkeit sowie der Stadtverwaltung als Ansprechpartner zur Verfügung.





(4) Der Arbeitskreis benennt

1. die ständige Vertreterin/den ständigen Vertreter für den Jugendhilfeausschuss, Vertreterinnen/Vertreter in den Arbeitskreis Spielflächen und gegebenenfalls in weitere Planungsgremien,
2. die Vertreterin/den Vertreter in den Dachverband der Jugendgemeinderäte Baden-Württemberg,
3. die Vertreterin/den Vertreter in den Fahrgastbeirat der VVS.
(5) Die Verwaltung ist gehalten, die vom Arbeitskreis vorgebrachten Anliegen zu prüfen und ggf. im Rahmen ihrer Zuständigkeit und der finanziellen Möglichkeiten umzusetzen bzw. dem Gemeinderat entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.

(6) Die Mitglieder im AKJ haben jeweils folgende Arten von Stimmrecht
§ 5 Organisation, fachliche Begleitung

(1) Die pädagogische Begleitung der Jugendräte wird von den örtlichen Jugendhäusern als Teil ihres Arbeitsauftrages verstanden und wahrgenommen.

(2) Das Haupt- und Personalamt nimmt die Aufgaben der Koordinierung der Jugendbeteiligung wahr. Die Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher oder deren Beauftragte sind die Geschäftsstellen der örtlichen Jugendbeteiligungen. Sie informieren die Jugendlichen eigenverantwortlich über die Beteiligungsangebote und Jugendratswahlen in ihren Stadtbezirken.


§ 6 Entschädigung

(1) Gemäß § 6 Abs. 4 der Entschädigungssatzung erhalten die Mitglieder der Jugendräte als Ersatz ihrer Auslagen für die Teilnahme an Sitzungen des Jugendrats, der von ihm gebildeten Ausschüsse sowie der Sitzungen des Arbeitskreises aller Stuttgarter Jugendräte ein Sitzungsgeld von derzeit 5,10 Euro, ab 1.1.2008 von 7,00 Euro pro Sitzung. Dies gilt auch für die Teilnahme von bis zu zwei Vertretern/Vertreterinnen an den Sitzungen der Bezirksbeiräte. Für die Teilnahme von Delegierten der weiteren Jugendbeteiligungsformen an Sitzungen des Arbeitskreises gilt diese Regelung analog.

(2) Nach § 8 Abs. 1 der Entschädigungssatzung erhalten der Sprecher/die Sprecherin jedes Jugendrats als Ersatz seiner/ihrer zusätzlichen Auslagen eine Sachkostenpauschale in Höhe von vierteljährlich 36 Euro; er/sie ist gehalten, damit auch die den anderen Mitgliedern des jeweiligen Jugendrats bei der Erledigung von Aufträgen des Jugendrats entstehenden Auslagen zu begleichen.







§ 7 Allgemeine Hinweise zu den Jugendratswahlen

(1) Vorbereitung und Durchführung
(2) Ankündigung der Jugendratswahlen
(3) Wahlbezirke
(4) Wahlscheine – Briefwahl
(5) Wahlvorstände
(6) Stimmzettel
(7) Wahlräume, Wahlurnen und Wahlzeit


(8) Durchführung der Wahl, Kandidatenvorstellung

(9) Veröffentlichung von Adressen

Anlage 3 zu GRDrs 375/2007



Projekte und Themen der Jugendräte ab 2006
Jugendrat Bad Cannstatt· Schultour - Öffentlichkeitsarbeit des Jugendrats in Schulen im Stadtbezirk
· Beachvolleyballturnier am 22.07.06 am Stadtstrand
· Erkundung von Freiflächen und Räumen, die für Jugendliche nutzbar wären
· T-Shirts
· Teilnahme am Weltkindertag am 20.09.2006
· Erstellung eines Kinder- und Jugendstadtplans Bad Cannstatt
· Basketballkorb am Johannes-Kepler-Gymnasium
· Teilnahme an Diskussionsrunden der örtlichen Presse zu den Themen „Demografische Entwicklung“ und „Jugend und Alkohol“
· Bewirtschaftung des Burgholzhofturms am 21.07.07
· Einrichtung eines Treffpunkts für Jugendliche im Sommerrain
· Weltkindertag 2007
· Beteiligung an den Planungen des neuen Jugendhauses Bad Cannstatt
Jugendrat Mühlhausen· Verlängerung der Buslinie 54
· Erweiterung des Nachtbusangebotes
· Erweiterung des berechtigten Personenkreises der Familiencard
· Sandstrand am Max-Eyth-See (wie am Seilerwasen in Cannstatt)
· Bolzplätze in Neugereut
· Fußballturnier für Straßenmannschaften
· Charity-Party im Jugendhaus Neugereut mit Spendenübergabe für einen sozialen Zweck
· Basketballkorb am Festplatz Hofen
Jugendrat Nord· Volleyballnetz im Höhenpark Killesberg – BBR Nord unterstützt das Anliegen per Beschluss vom 03.07.2006 (aus denkmalschutz-rechtlichen Gründen abgelehnt).
· Besuch des Hochseilgartens Böblingen zur Teambildung am 08.10.2006
· Eröffnung Jugendcafé im Familien- und Stadtteilzentrum an der Heilbronner Straße in Zusammenarbeit mit dem Jugendhaus e.V.
· Mitwirkung bei der Hausaufgabenbetreuung am Hort an der Pragschule
Jugendrat Ost· Street Soccer Turnier bei der Langen Ostnacht am 29.07.06 mit Informationsstand über den Jugendrat und Umfrage unter den Jugendlichen
· Jugendratsbriefkasten im Jugendhaus
· Mitwirkung bei der Umgestaltung des Sport-/Spielplatzes Uhlandshöhe und Berg-/Klingenstraße
· Linienänderung der Nachtbuslinie durch Gablenberg
· Sonntagsöffnungen des Jugendhauses Ostend
· Bericht über die Projekte des Jugendrats in der Sitzung des Bezirkbeirats am 22.11.2006
· Jugendratsparty für ab 14-Jährige im Jugendhaus Ostend am 01.12.2006
· Spielflächen in Stuttgart-Ost
· Stand bei der Langen Ostnacht 2007
· Austausch mit den Jugendgemeindräten von Weil am Rhein im Oktober 2007.
Jugendrat Sillenbuch· Sillenbeach-Party im Jugendhaus am 14.07.06
· Teilnahme am Martinimarkt am 05.11.2006
· Mottoparty „Las Vegas Night“ am 09.12.2006

Jugendrat Süd· Legale Down Hill Strecke für Mountainbiker
· Jugendrats T-Shirts
· Eröffnung eines Jugendcafé im Süden im Jugendhaus Süd an den Sonntagen
· Stadtbahnsicherheit, Brief an SSB AG
· Kinder Kunst Tour im Mai 2006
· Bandfestival „Südside Festival“ am 29.September 2006
· LAN-Party vom 27. bis 29.10 2006
· School’s out Party im Juli 2006
· Zukunftswerkstatt zum Thema Integration am 08. und 09.12.2006 in Bad Liebenzell mit Erstellung eines Maßnahmenkatalogs
· Absperrung des Spielplatzes Weißenburgpark gegen Radfahrer und Hunde (läuft gerade)
· Kulturfestival im Alten Feuerwehhaus am 05.05.2007
· Fußballturnier Juni/Juli 2007
· Bau des Süd Zentrums (SüdZe) mit Jugendcafé am Südheimer Platz
· Uhr auf dem Marienplatz
· School`s out Party im Juli 2007
Jugendrat Weilimdorf· Teilnahme am Notenwetz 20.05.06
· Fußball-WM im Café 13: Übertragung der Spiele mit Beamer
· Teilnahme am UNESCO Weltjugendfestival mit Stand im Höhenpark Killesberg am 07.07.06
· UNESCO Weltjugendfestival - Betreuung von 12 Jugendlichen am 17.07.06 im Schulunterricht, gemeinsames Kochen im Café 13
· Fußballturnier am 09.07.06 beim SG Weilimdorf
· Teilnahme am Stadtfest am 15.07.06 mit eigenem Stand
· Teilnahme beim Remmi demmi mit Stand und Programm am 23.09.06
· Kinotag und abendliche Disco in der Lindenbachhalle am 14.10.06
· Teilnahme am Street Soccer Day am 30.09.2006
· Teilnahme am Volkstrauertag am 19.11.2006
· Schüler-Bilderausstellung im Café 13 ab 13.10.2006
· Teilnahme am Weihnachtsmarkt am 02. und 03.12. 2006
· Kummerkasten am Café 13
· Umfrageaktion bei den Jugendlichen
· Schülerjobbörse
· Nachwuchsbandwettbewerb
· Unfallgefahrentschärfung an der Giebelhaltestelle,
· Nachtbuskonzept nach Hausen/Privattaxi
· Skiausfahrt am 03.02.07 nach Oberstorf für Jugendliche aus Weilimdorf
· Veranstaltungsreihe „Lebendige junge Geschichte“ im Jugendcafé Weilimdorf: Auftaktveranstaltung 06.05.2007 mit Kabarettist Peter Grohmann über den Club Voltaire und 60/70er Jahre, APO etc.
· Teilnahme an Auftaktveranstaltung „Soziale Stadt Giebel“ am 15.05.2007 - Mitwirkung am Projekt Soziale Stadt Giebel
· „Rock im Tal“ am 25.05.2007 - Schülerband-Contest Openair im Waldheim Lindental
· Teilnahme am Notenwetz am 16.06.2007
· Unterstützung der Bewirtung im Bezirksrathaus am 30.06.2007 - Präsentationsveranstaltung der Arbeitsgruppen Zukunftsoffensive Weilimdorf – Senioren
· Integrationsprojekt „Sport macht Freu(n)de“ am 8.07.07 mit ca. 910 Schülern aus den weiterführenden Schulen im Bezirk
· Teilnahme am Remmi demmi, 29.09.2007
· Weihnachtsmarkt 2007 – Stand auf dem Löwen-Markt

Jugendrat West· Beteiligung am traditionellen MAC West am 21.07.060 für Kinder und Jugendliche
· Eröffnung des Jugendcafés „Pauls Coffee House“ in der Paul-Gerhardt-Gemeinde im Oktober 2006
· Unterschriftenaktion und Antrag bei der Bürgerversammlung zur Sanierung des Bolzplatzes am Moltkeplatz
· Spielplatzplanung Hauptmannsreute
Arbeitskreis Stuttgarter Jugendräte· Präsentation beim Jugendforum in den Oberen Neckarvororten am 12.05.06 in S-Wangen
· Teilnahme am UNESCO-Weltjugendfestival am 07.07.06
· FamilienCard – Forderung nach Erweiterung des Bezugsalters für Jugendliche bis 18 Jahre
· Verbesserung des Scool Abos
· Beteiligung im Fahrgastbeirat der VVS
· Besuch des Europaparlaments in Straßburg und Empfang im Rathaus Straßburg am 29.09.06
· Vorbereitung und Durchführung des Stuttgarter Jugendhearings am 09. und 10.03.2007 in Kooperation mit der LpB, dem SJR und der Koordinierungsstelle mit den Themen Beteiligungsrechte, Integration, Stadtentwicklung, Mobilität und Bildung/Ausbildung. Ergebnissicherung in Zusammenarbeit mit den Organisatoren.
· Weiterentwicklung der Jugendbeteiligung – Forderung nach Jugendratswahlen in allen Stadtbezirken
· Teilnahme an einem internationalen Austausch mit Jugendgemeinderäten aus fünf Ländern der EU in den Niederlanden vom 3. bis 11. Juli 2007


Anlage 4 zu GRDrs 375/2007
Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
vom 14.12.1978



Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat am auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg folgende Änderung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 14. Dezember 1978 beschlossen:

§ 1

Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 14. Dezember 1978 (Amtsblatt Stuttgart vom 21. Dezember 1978), zuletzt geändert am 2. Februar 2006 (Amtsblatt Nr. 6 vom 9. Februar 2006) wird wie folgt geändert.


In § 6 Absatz 4 wird der Betrag von 5,10 Euro geändert in 7 Euro.
§ 2

Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2008 in Kraft.


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