Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Gz: St 6122-3
GRDrs 939/2005
Stuttgart,
12/29/2005



Sanierung Weilimdorf 2 - Ortskern -
Abrechnung der Sanierungsmaßnahme




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
17.01.2006
18.01.2006
19.01.2006



Beschlußantrag:

Von der Abrechnung der Sanierungsmaßnahme Weilimdorf 2 – Ortskern – wird zustimmend Kenntnis genommen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Regierungspräsidium hat mit Abrechnungsbescheid vom 6. Oktober 2005 die zweckentsprechende Verwendung der Sanierungsfördermittel für das Verfahren Weil-imdorf 2 – Ortskern – bestätigt und Mittel in Höhe von 5.933.783,00 € (2/3) zum Zuschuss erklärt.

Finanzielle Auswirkungen

Die aus der Abrechnung zur Verfügung stehende restliche Finanzhilfe in Höhe von 912.417,00 € (2/3) wurde auf die Sanierungsmaßnahme Stuttgart 25 – Arnulf-Klett-Platz – umgeschichtet.


Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Lageplan

Anlage 1 zur GRDrs 939/2005



Ausführliche Begründung:

Mit Satzungsbeschluss des Gemeinderates der Landeshauptstadt Stuttgart vom 25. Februar 1999 wurde die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Weilimdorf 2 – Ortskern – vom 2. Januar 1986 aufgehoben. Sie trat am 11. März 1999 in Kraft.

Mit Erlass des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 6. Oktober 2005 (AZ: 22-2521.1/3 S-Weilimdorf II) wurde die zweckentsprechende Verwendung der ausbezahlten Sanierungsfördermittel aus dem SE-Programm bestätigt.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen gemäß Abrechnungsbescheid 11.618.592,18 € (3/3). Diese setzen sich wie folgt zusammen:

rund 0,34 Millionen €Vorbereitende Untersuchungen/
weitere Vorbereitung der Sanierung
rund 0,94 Millionen €Grunderwerb
rund 6,99 Millionen €Sonstige Ordnungsmaßnahmen
rund 3,19 Millionen €Baumaßnahmen
rund 0,15 Millionen €Vergütungen

Dem gegenüber stehen gegenzurechnende sanierungsbedingte Einnahmen von insgesamt 11.432.582,79 € (3/3). Diese setzen sich zusammen aus:

rund 5,93 Millionen €Sanierungsfördermittel (2/3)
rund 2,97 Millionen €komplementärer Finanzierungsanteil der Gemeinde
rund 1,26 Millionen €Grundstückserlöse/Wertansätze
rund 1,27 Millionen €abgelöste Ausgleichsbeträge/
sonstige Einnahmen

Somit ergibt sich ein Fehlbedarf in Höhe von rd. 0,186 Mio €. Der Fehlbedarf ist entstanden, da Grundstückserlöse, die im Laufe des Verfahrens zu Lasten der Stadt gegengerechnet worden sind, im Rahmen der Abrechnung zu Gunsten der Stadt korrigiert wurden. Der rechnerisch ermittelte Fehlbetrag wurde vom Regierungspräsidium jedoch nicht mehr ausgeglichen. Die ausbezahlten Fördermittel des Bundes/Landes in Höhe von 5,93 Mio € wurden gemäß Abschnitt D, Ziff. 22.2 der Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR) zum Zuschuss erklärt.

Die Differenz der ausbezahlten Mittel zu den bewilligten Mitteln in Höhe von 912.417,00 € (66 2/3) wurde gemäß Bewilligungsbescheid vom 20. Oktober 2005 auf die Sanierungsmaßnahme Stuttgart 25 – Arnulf-Klett-Platz – zur Finanzierung der Maßnahme “B14 Konrad-Adenauer-Straße, Überdeckelung der Portalbereiche am Charlottenplatz und Gebhard-Müller-Platz” (GRDrs 1285/2005) umgeschichtet.