Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 983/2004
Stuttgart,
11/22/2004



Neuordnung des Markt- und Veranstaltungsgeschehens
1. Ausgliederung VMS
2. Veranstaltungsbereich SMK
3. Aufhebung Betriebssatzung VMS und Änderung der Hauptsatzung
4. Bürgschaft




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Marktausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
01.12.2004
03.12.2004
03.12.2004
16.12.2004



Beschlußantrag:

1. Der Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Objektgesellschaft Veranstaltungen und Märkte Stuttgart mbH & Co. KG den als Anlage 1 beigefügten Entwürfen der Ausgliederungs- und Übernahmeverträge (Ausgliederung Eigenbetrieb VMS und Ausgliederung des operativen Markt- und Veranstaltungsgeschäfts) sowie den als Anlage 2 beigefügten Entwürfen der Kaufverträge mit der SMK zuzustimmen.

2. Der Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Stuttgarter Messe- und Kongressgesellschaft den als Anlage 2 beigefügten Entwürfen der Kaufverträge mit der SMK zuzustimmen.

3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Vertragsentwürfe anzupassen, soweit dies erforderlich sein sollte und keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen damit verbunden sind.

4. Die bisher nicht zum Betriebsvermögen des Eigenbetriebs VMS gehörenden Teile der Markthalle (Flst. 153/2 Dorotheenstr. 4) werden zum 20. Dezember 2004 zum Verkehrswert von 4.120.000 € als Sacheinlage in die Kapitalrücklage des Eigenbetriebs VMS eingebracht.

5. Der Satzung zur Aufhebung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs VMS und zur Änderung der Hauptsatzung (Anlage 3) wird zugestimmt.

6. Die Landeshauptstadt Stuttgart übernimmt die Bürgschaft für die vom Eigenbetrieb VMS auf die neuen Gesellschaften übergehenden Darlehensverträge.



Begründung:


Der Gemeinderat hat in seinen Sitzungen von 22. Juli 2004, 30. September 2004 und 28. Oktober 2004 der Neuorganisation des Markt- und Veranstaltungsgeschehens der Landeshauptstadt Stuttgart in einer Personengesellschaft (Objektgesellschaft Veranstaltungen und Märkte mbH & Co. KG) mit zwei operativen Tochtergesellschaften (Veranstaltungsgesellschaft Stuttgart mbH & Co. KG, Märkte Stuttgart GmbH & Co. KG) zugestimmt, die inzwischen gegründet sind. Im Zuge dieser Neustrukturierung sollen grundsätzlich der Eigenbetrieb VMS sowie das gesamte Veranstaltungsgeschäft der Stuttgarter Messe-und Kongressgesellschaft (SMK) auf die neuen Gesellschaften zum 31.12.2004 übertragen werden.


1. Ausgliederungs- und Übernahmeverträge bzgl. Eigenbetrieb VMS (Anlage 1)

Der Eigenbetrieb Versorgungsmärkte und Marktveranstaltungen Stuttgart wird zum 31.12.2004 zunächst mittels eines ersten Ausgliederungs- und Übernahmevertrag mit sämtlichen ihm zugeordneten Vermögensgegenständen (Aktiv- und Passivvermögen) auf die Objektgesellschaft Veranstaltungen und Märkte Stuttgart mbH & Co. KG gegen Gewährung weiterer Gesellschaftsrechte für die Landeshauptstadt Stuttgart übertragen.

In einem zweiten Schritt werden dann - ebenfalls zum 31.12.2004 - die operativen Geschäftsbereiche einschließlich sämtlicher diesen zuzuordnenden Gegenständen des Aktiv- und Passivvermögens auf die beiden operativen Tochtergesellschaften Märkte Stuttgart GmbH & Co. KG und Veranstaltungsgesellschaft Stuttgart mbH & Co. KG gegen Gewährung weiterer Gesellschaftsrechte für die Objektgesellschaft übertragen.

Pensionsansprüche der ehemaligen und aktiven Mitarbeiter des Eigenbetriebs VMS richten sich rechtlich weiterhin gegen die Landeshauptstadt; im Innenverhältnis übernehmen aber die neuen Gesellschaften diese Verpflichtungen.

Die genauen Werte der Vermögensübertragungen ergeben sich aus noch zu erstellenden Ausgliederungsbilanzen zum 31.12.2004.


2. Kaufverträge mit der SMK (Anlage 2)

Wie in der GRDrs. 629/2004 bereits dargelegt, hat das Land Baden-Württemberg bei den Verhandlungen über seinen Eintritt in die SMK deutlich gemacht, dass sich das Land nicht am Geschäftsbereich Veranstaltungen beteiligen wird.

Der bisherige Geschäftsbereich Veranstaltungen der SMK besteht im wesentlichen aus den Profit-Centern "Hanns-Martin-Schleyer-Halle (HMSH)" mit der Betriebsabteilung Eigenveranstaltungen, "Easy Ticket Service" und "Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle (KKL)" mit Kongressbüro. Zum 31.12.2004 wird die SMK ihr operatives Veranstaltungsgeschäft (mit Ausnahme des KKL) einschl. aller zu diesem Bereich zählenden Arbeitsverhältnissen, Wirtschaftsgütern usw. an die Veranstaltungsgesellschaft Stuttgart mbH & Co. KG übertragen. Darüber hinaus gehen von der SMK verschiedene Funktionen und Wirtschaftsgüter aus dem Overhead-Bereich auch auf die Objektgesellschaft Veranstaltungen und Märkte Stuttgart mbH & Co. KG über.

Den Chancen aus der Übernahme des Veranstaltungsgeschäfts stehen auch Risiken gegenüber. Zudem werden den neuen Gesellschaften sämtliche zugeordneten Arbeitsverhältnisse übertragen. Deshalb wurde bei der Ermittlung des Geschäftswertes des zu übertragenden Veranstaltungsgeschäftes ein symbolischer Kaufpreis von 1 € zugrunde gelegt.


3. Markthalle

Die Markthalle steht im Eigentum der Landeshauptstadt Stuttgart. Die bisher vom Eigenbetrieb VMS genutzten Gebäudeteile (Untergeschosse bis einschließlich 1. Obergeschoss) zählen zu dessen Betriebsvermögen; die weiteren Obergeschosse sind in Verwaltung des Amts für Liegenschaften und Wohnen und werden durch das Hochbauamt genutzt. Mit der Übertragung nur des VMS-Teils an der Markthalle auf die Objektgesellschaft würde ein gespaltenes Eigentum an der Markthalle entstehen, was wegen der aufwändigen Teileigentumsverwaltung nicht gewollt ist. Um die Aufdeckung erheblicher stiller Reserven im Eigenbetrieb VMS zu vermeiden, kommt nur die vollständige Übertragung der Markthalle in die neue Gesellschaft in Betracht. Hierzu sind die bislang im Hoheitsvermögen der Stadt befindlichen Teile der Markthalle in Form einer Sacheinlage in den Eigenbetrieb VMS einzubringen. Die Objektgesellschaft wird die Obergeschosse der Landeshauptstadt gegen Ersatz der laufenden Betriebskosten, im übrigen aber unentgeltlich zur Nutzung überlassen.


4. Betriebssatzung VMS und Hauptsatzung (Anlage 3)

Da der Eigenbetrieb VMS durch den Ausgliederungs- und Übernahmevertrag als Gesamtheit auf die Objektgesellschaft VMS GmbH & Co. KG übertragen wird, geht mit dem Vermögen auch die gesamte Geschäftstätigkeit des Eigenbetriebs inklusive Mitarbeitern und Aufgabenstellung über. Damit kann die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb VMS mit Eintragung des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages ins Handelsregister aufgehoben werden.

Aus diesem Anlass ist auch die Nennung des Eigenbetriebs VMS in § 10 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart zu streichen. Gleichzeitig soll diese Vorschrift wieder um eine Auflistung der Beteiligungsunternehmen, für die der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen der zuständige Fachausschuss ist, ergänzt und dabei eine Zuständigkeitsüberschneidung mit dem Verwaltungsausschuss in § 7 Abs. 4 vermieden werden.


5. Bürgschaft

Der Eigenbetrieb VMS hat Darlehen (voraussichtlicher Stand 31.12.2004 16,2 Mio. €) aufgenommen, die auf die neuen Gesellschaften übergehen. Die Banken sind nur dann bereit, die bisher gewährten Kommunalkreditkonditionen weitergelten zu lassen, wenn die Stadt eine Bürgschaft übernimmt. Ausnahmsweise wird für die Bürgschaftsübernahme keine Gebühr seitens der Landeshauptstadt Stuttgart erhoben, um den Gründungsaufwand der neuen Gesellschaften zu begrenzen.


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen






Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Entwurf Ausgliederungs- und Übernahmeverträge
Anlage 2: Entwurf Kaufverträge mit SMK
Anlage 3: Betriebssatzung VMS und Hauptsatzung