Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
53
7
Verhandlung
Drucksache:
219/2002
GZ:
St 61-11.1 Ja-cle
Sitzungstermin:
03/21/2002
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
BM Hahn
Protokollführung:
Frau Haasis
sp
Betreff:
Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Theodor-Heuss-/König-/Bolzstraße (Stgt. 137) im Stadtbezirk Stuttgart-Mitte
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB und
§ 74 LBO mit Anregungen -
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau vom 06.03.2002, GRDrs 219/2002, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Es wird festgestellt, dass die Anregungen der
Nr. 1 Baden-Württembergische Bank AG und Architekturbüro J. F. v. Berg
Nr. 2 Vermögensverwaltung Eugen Mertz oHG nicht berücksichtigt werden können.
2. Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften
Theodor-Heuss-/König-/Bolzstraße wird in der Fassung des Bebauungsplanentwurfs vom 30. Mai 2001/17. Juli 2001 gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen. Der Beiplan "Unterirdische Fahr- und Leitungsrechte" mit dem gleichen Datum ist Bestandteil des Bebauungsplans.
Es gilt die Begründung vom 30. Mai 2001.
Der Geltungsbereich ist auf dem Titelblatt der Begründung dargestellt.
Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.
BM
Hahn
nimmt zu den Anregungen im Sinne der GRDrs 219/2002 Stellung. Er bittet um Zustimmung zum Beschlussantrag.
StR
Joos
(REP) erklärt, durch diesen Bebauungsplan werde die seiner Ansicht nach städtebaulich und stadtplanerisch nachteilige Entwicklung am Schlossplatz nahtlos fortgesetzt. Die Gruppe DIE REPUBLIKANER lehne den Beschlussantrag ab.
OB
Dr. Schuster
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
bei 4 Gegenstimmen mehrheitlich
wie beantragt.