Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK (10-3)
GRDrs 649/2005
Stuttgart,
11/21/2005



Umsetzung HARTZ IV
Auswirkungen zu den Stellenplänen 2006 und 2007




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
öffentlich
05.12.2005
15.12.2005



Beschlußantrag:

Dem beiliegenden Bericht und den vorgeschlagenen stellenplanmäßigen Auswirkungen in Zusammenhang mit der Bildung der ARGE JobCenter Stuttgart wird zugestimmt (Anlage 1).

Zu den Stellenplänen 2006 und 2007 werden

2.1 4,25 Beamten-Planstellen nach Bes. Gr. A 10 (Aufgabe Leistungsgewährung), 28,65 Beamten-Planstellen nach Bes. Gr. A 11 (Funktion persönlicher Ansprechpartner / persönliche Ansprechpartnerin), 4,0 Beamten- Planstellen nach Bes.Gr. A 12 (Funktion Zweigstellenleitung) und 1,0 Beamten-Planstelle nach Bes. Gr. A 15 (Geschäftsführung) sowie 9,0 Angestelltenstellen gehoben (Anlage 2),

2.2 54,22 Planstellen umgewandelt (Anlage 3),

2.3 Stellenvermerke angebracht / verändert (Anlage 4),

2.4 1,85 Stellen gestrichen (Anlage 4).


3 Auf die in der Anlage 5 aufgelisteten Streichungsverpflichtungen der Bezirksämter und des Sozialamts im Umfang von insgesamt 7,13 Planstellen, welche sich auf die in die ARGE übergegangenen Beschäftigten beziehen, wird aufgrund der Bildung der ARGE JobCenter Stuttgart anteilmäßig bis auf Weiteres (Dauer der Laufzeit des Kooperationsvertrages und Finanzierung der Stellen durch die Agentur für Arbeit) verzichtet.

4 Die Bezirksämter und das Sozialamt werden ermächtigt, für die SGB XII-Bearbeitung drei Nachwuchsbeamte /-beamtinnen ohne Planstelle als Springkräfte einzusetzen.

5 Die Verwaltung berichtet bis etwa Mitte 2006 über die noch offenen Punkte (insbesondere zu Anlage 1, Ziffern 5 und 6).



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Für die Gründung der ARGE JobCenter Stuttgart wurden knapp 200 städtische Planstellen des Sozialamtes, der Bezirksämter und der Stabsabteilung Wirtschafts- und Arbeitsförderung eingesetzt. Die nun im JobCenter beschäftigten städtischen Mitarbeiter(innen) haben in Einzelfällen in ihren früheren Dienststellen, vor allem beim Sozialamt, Aufgaben wahrgenommen, für welche nun wieder entsprechende Stellenkapazitäten im Amt bereit zu stellen sind. Die betreffenden Einzelfälle sind in Anlage 1 jeweils mit Lösungsansatz beschrieben. Weitere stellenplanmäßige Auswirkungen der HARTZ IV-Reform sind gleichfalls in dieser Anlage enthalten.


Finanzielle Auswirkungen

Die vorgesehenen Maßnahmen sind in ihrer Gesamtheit kostenneutral, da diese weitgehend aus dem Verwaltungskostenbudget der ARGE finanziert werden.



Beteiligte Stellen

Referat WFB, Referat SJG,

Vorliegende Anträge/Anfragen

GRDrs 752 / 2004, Beschlussantrag Ziffer 6
GRDrs 1076 / 2004, Beschlussantrag Ziffer 2


Erledigte Anträge/Anfragen

GRDrs 752 / 2004, Beschlussantrag Ziffer 6
GRDrs 1076 / 2004, Beschlussantrag Ziffer 2




Klaus-Peter Murawski
Bürgermeister


Anlagen

5