Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft und Krankenhäuser
Gz:
WK
GRDrs
457/2002
Stuttgart,
06/10/2002
Neufassung der Förderrichtlinien für die städtische Eigentumsförderung
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuß für Wirtschaft und Wohnen
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
21.06.2002
03.07.2002
04.07.2002
Beschlußantrag:
1. Die Richtlinien zur Förderung des Wohneigentums (Familienbauprogramm) werden gemäß
Anlage 2
neu gefasst.
2. Die Förderrichtlinien für das “Preiswerte Wohneigentum” werden gemäß
Anlage 5
neu gefasst.
3.1 Bei FiPo 2.6200.9871.000/0103 Förderung von Eigentumsmaßnahmen wird eine über-planmäßige Ausgabe von 500.000 € zugelassen.
3.2 Die Mehrausgabe wird bei FiPo 2.6200.9260.000/0101, Darlehen an private Unternehmen, durch Sperrung von Restmitteln aus 2001 gedeckt.
4. Die neuen Förderrichtlinien treten mit der Beschlussfassung des Gemeinderates in Kraft und gelten im Familienbauprogrammfür alle Anträge, die nach diesem Zeitpunkt beim Amt für Liegenschaften und Wohnen eingehen, im Preiswerten Wohneigentum für alle künftigen Programmausschreibungen.
Begründung:
·
Familienbauprogramm
Um mit den für dieses und nächstes Jahr jährlich zur Verfügung stehenden
1,85 Mio. € jährlich rd. 150 Antragsteller fördern zu können, müssen die Fördersätze reduziert werden.
Außerdem wird vorgeschlagen, die Definition der Zielgruppen und die Förderung
der Kinder an die Richtlinien des Landeswohnraumförderungsprogramms
anzupassen.
·
Preiswertes Wohneigentum
Da sich in den letzten 5 Jahren nur 11 % der Käufer der Reihenhäuser für das Erbbaurecht entschieden haben und davon die meisten das Grundstück dann doch innerhalb der ersten 5 Jahre gekauft haben (22 von 40), wird vorgeschlagen, auf die Alternative Erbbaurecht künftig zu verzichten. Für Eigentumswohnungen ist das Erbbaurecht aus rechtlichen Gründen bereits seither nicht möglich.
Außerdem sollen die seitherigen Bindungen für die Eigennutzung von 30/20 Jahren je nach der Höhe der städtischen Subvention auf 20, 15 bzw. 10 Jahre reduziert werden.
Finanzielle Auswirkungen
·
Familienbauprogamm
Bis zum Inkrafttreten der neuen Richtlinien (04.07.2002) werden auf der Basis dervorhandenen Richtlinien voraussichtlich 80 Bewilligungen mit durchschnittlich 17.750 €/Wohnung erteilt und somit 1,4 Mio. € Fördermittel für dieses Jahr gebunden sein. Obwohl sich durch die vorgeschlagene Änderung der Förderrichtlinien der durchschnittliche Förderbetrag auf 12.000 €/Wohnung reduziert, könnten mit den restlichen Fördermitteln von 0,45 Mio. € im 2. Halbjahr nur noch 38 Bewilligungen erteilt werden. Um zu vermeiden, dass die Fördermittel in wenigen Monaten belegt sind, wird bei FiPo 2.6200.9871.000/0103, Förderung von Eigentumsmaßnahmen, eine überplanmäßige Ausgabe von 0,5 Mio. € zugelassen. Die Mehrausgabe wird bei FiPo 2.6200.9260.000/0101, Darlehen an private Unternehmen, durch Sperrung von Restmitteln aus 2001 gedeckt. Durch günstigere Bauabrechnungen stehen diese Mittel dort zur Verfügung. Dann können im 2. Halbjahr ebenfalls 80 Bewilligungen erteilt werden.
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Preiswertes Wohneigentum
Die zur Verrechnung der Grundstückssubventionen erforderlichen Mittel sind in den Jahren 2002 bis 2005 bei der FiPo 6200.9879.000/0103 mit jährlich 6 Mio. € veranschlagt. Damit können jährlich 200 Wohneinheiten mit durchschnittlich 30.000 €/Wohnung gefördert werden.
Beteiligte Stellen
Anlagen
8 (siehe Dateianhang)