Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft und Krankenhäuser
Gz: WK
GRDrs 457/2002
Stuttgart,
06/10/2002



Neufassung der Förderrichtlinien für die städtische Eigentumsförderung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Wirtschaft und Wohnen
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
21.06.2002
03.07.2002
04.07.2002



Beschlußantrag:

1. Die Richtlinien zur Förderung des Wohneigentums (Familienbauprogramm) werden gemäß Anlage 2 neu gefasst.

2. Die Förderrichtlinien für das “Preiswerte Wohneigentum” werden gemäß Anlage 5 neu gefasst.

3.1 Bei FiPo 2.6200.9871.000/0103 Förderung von Eigentumsmaßnahmen wird eine über-planmäßige Ausgabe von 500.000 € zugelassen.

3.2 Die Mehrausgabe wird bei FiPo 2.6200.9260.000/0101, Darlehen an private Unternehmen, durch Sperrung von Restmitteln aus 2001 gedeckt.

4. Die neuen Förderrichtlinien treten mit der Beschlussfassung des Gemeinderates in Kraft und gelten im Familienbauprogrammfür alle Anträge, die nach diesem Zeitpunkt beim Amt für Liegenschaften und Wohnen eingehen, im Preiswerten Wohneigentum für alle künftigen Programmausschreibungen.


Begründung:


· Familienbauprogramm

· Preiswertes Wohneigentum

Finanzielle Auswirkungen
· Familienbauprogamm
· Preiswertes Wohneigentum


Beteiligte Stellen








Anlagen

8 (siehe Dateianhang)