Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
104
4
VerhandlungDrucksache:
127/2005
GZ:
St
Sitzungstermin: 09.06.2005
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:BM Hahn
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann
Betreff: Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvor-
schriften "Im Frauenholz / Köstlinstraße" (Weil 221)
im Stadtbezirk Weilimdorf
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB und
§ 74 LBO mit Anregungen -

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 07.06.2005, nichtöffentlich, Nr. 292

Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau vom 11.05.2005, GRDrs 127/2005, mit Ergänzung vom 31.05.2005, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften "Im Frauenholz / Köstlinstraße (Weil 221) im Stadtbezirk Weilimdorf wird in der Fassung des Bebauungsplanentwurfs vom 05.10.2004 / 14.12.2004 / 12.04.2005 gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen. Es gilt die Begründung vom 05.10.2004 / 14.12.2004 (Anlage 4).

2. Die Anregungen des Beteiligten können über das Maß der Änderung vom 05.10.2004 / 14.12.2004 hinaus nicht berücksichtigt werden (Anlagen 2 und 5).

Zu der im Betreff genannten Angelegenheit ist im Sitzungssaal ein Plan ausgehängt. Die StRe Kotz (CDU) und J. Zeeb (FW) gelten als befangen im Sinne des § 18 GemO und nehmen aus diesem Grunde an der Beratung und Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes nicht teil.

Mit dem vorliegenden Bebauungsplan, so BM Hahn, soll der Neubau von 180 Wohnungen ermöglicht werden. Nach der zweiten Auslegung habe es nur noch wenige Einwendungen gegeben; diese hätten sich vor allem auf die Dimensionierung und die städtebauliche Wirkung der geplanten Passivhäuser bezogen. Die Verwaltung sei nach sehr genauer Prüfung der Meinung, dass die Passivhäuser durchaus verträglich sind und die befürchtete Wandwirkung nicht eintreten werde.

Weiter weist BM Hahn auf die Ergänzung zur GRDrs 127/2005 hin. Darin werde auf die besonderen Belange des Artenschutzes nach § 42 BnatSchG eingegangen sowie auf die daraus folgenden Maßnahmen im Bebauungsplan.

StR Schlierer (REP) räumt ein, dass Einvernehmen darüber bestehe, mit verstärktem Wohnungsbau die Bevölkerungszahl der Stadt zu halten. Bei dem vorliegenden Bauvorhaben komme es aber zu Zielkonflikten. Die Umweltministerin des Landes habe vor zwei Tagen angekündigt, dass sie von den Kommunen künftig verlangen werde, auf die Ausweisung neuer Flächen für Bauland zu verzichten, um der zunehmenden Versiegelung weiterer Flächen Einhalt zu gebieten. Vor diesem Hintergrund sollten die Einwendungen gegen den Bebauungsplan ernst genommen werden. Immerhin sei das Baugebiet ja bis zum Sommer 2004 noch Landschaftsschutzgebiet gewesen; jetzt würde es einer fast vollständigen Versiegelung zugeführt. In Abwägung aller Interessen lehne seine Gruppierung die Vorlage ab.

StR Rockenbauch (SÖS) hält es für eine Fehlentscheidung, auf den demografischen Wandel mit der Ausweisung neuer Baugebiete zu reagieren. Hier würden naturräumliche Grenzen überschritten und Flächen versiegelt, die Zukunft werde damit verbaut. Er lehne daher den Beschlussantrag ab.

StRin Peppler-Kelka (90/GRÜNE) erinnert an die Argumentation im vorangegangenen Tagesordnungspunkt, wo der Vorrang eines Landschaftsschutzgebiets herausgestellt wurde, der bei der GRDrs 127/2005 nicht mehr gelten soll. Man müsse sich darüber im Klaren sein, was mit einer Bebauung zerstört wird. Es gehe um den Erhalt des Lebensraums für Vögel, aber auch um Naherholungsgebiete, die in Stuttgart weiterhin dringend benötigt würden, damit die Stadt so attraktiv bleibt, wie sie ist. Sie wünsche sich sehr, dass ein derartiger Fehler in Zukunft nicht mehr gemacht wird.

OB Dr. Schuster stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt bei 14 Nein-Stimmen mehrheitlich wie beantragt.