Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 0606
GRDrs 88/2004
Stuttgart,
02/19/2004



Wahltag für die Oberbürgermeisterwahl und Frist für die Einreichung von Bewerbungen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
öffentlich
03.03.2004
04.03.2004



Beschlußantrag:

1. Der Wahltag für die Oberbürgermeisterwahl wird auf Sonntag, 10. Oktober 2004, festgesetzt.

2. Der Wahltag für eine eventuell erforderliche Neuwahl wird auf Sonntag, 24. Oktober 2004, festgesetzt.

3. Für die Oberbürgermeisterwahl am 10. Oktober 2004 endet die Frist für die Einreichung von Bewerbungen am Montag, 13. September 2004, 18 Uhr.

4. Für eine Neuwahl endet die Frist für die Einreichung neuer Bewerbungen und die Zurücknahme der zur ersten Wahl zugelassenen Bewerbungen am Donnerstag, 14. Oktober 2004, 18 Uhr.

5. Zur Wahrung der Frist für die amtliche Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen für eine eventuell erforderliche Neuwahl wird der Erscheinungstermin des Amtsblatts der Stadt Stuttgart von Donnerstag, 14. Oktober, auf Samstag, 16. Oktober 2004, verlegt.

6. In der Stellenanzeige wird der Hinweis aufgenommen, dass sich der Amtsinhaber wieder bewirbt oder nicht wieder bewirbt.

7. Die Vorstellung der zugelassenen Bewerber nach § 47 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in einer öffentlichen Versammlung erfolgt am 28. September 2004 in der Liederhalle, Hegelsaal.


Begründung:


Die Amtszeit von Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster endet mit Ablauf des 6. Januar 2005. Nach § 47 Abs. 1 GemO ist die Wahl des Oberbürgermeisters frühestens drei Monate, spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle durchzuführen. Damit hat die Wahl zwischen dem 6. Oktober und dem 6. Dezember 2004 stattzufinden.

Entfällt bei dieser Wahl auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so findet nach § 45 Abs. 2 GemO frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl die Neuwahl statt. Nach § 2 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KomWG) bestimmt der Gemeinderat den Wahltag.

Nach den Vorgaben der Gemeindeordnung ist der 10. Oktober der erstmögliche und der 5. Dezember 2004 der letztmögliche Wahltermin. Vorgeschlagen wird der 10. Oktober 2004 als faktisch frühest möglicher Wahltag. Der Neuwahltermin sollte zeitnah zwei Wochen nach der Wahl festgesetzt werden.

Beide Wahltermine liegen somit vor dem Beginn der Herbstferien (2. – 6.11.2004). Eine spätere Terminierung der beiden Wahltermine ist wegen der Herbstferien nur am Volkstrauertag, 14. November 2004, möglich; es empfiehlt sich aber, entsprechend der Praxis von Bund und Ländern, an diesem Tag keine Wahlen abzuhalten. Der 21. November 2004 (Totensonntag) ist als Wahltermin nach § 2 Abs. 3 KomWG ausgeschlossen. Damit verbleiben als mögliche Wahltermine der 28. November und der 5. Dezember 2004. Diese beiden späten Wahltermine stehen jedoch nicht im Einklang mit dem Bestreben einer möglichst frühzeitigen Stellenbesetzung.

Nach § 47 Abs. 2 GemO ist die Stelle des Oberbürgermeisters spätestens 2 Monate vor der Wahl öffentlich auszuschreiben, für die Neuwahl ist eine nochmalige Stellenausschreibung nicht erforderlich. Spätester Ausschreibungstermin ist somit der 10. August 2004. Eine ordnungsmäßige Stellenausschreibung setzt voraus, dass ein größerer Kreis interessierter Personen von der Veröffentlichung Kenntnis nehmen kann. Dies ist durch Einrücken in den Staatsanzeiger für Baden-Württemberg sichergestellt. Die erste Veröffentlichung der Stellenanzeige im Staatsanzeiger soll am Montag, 26. Juli 2004, erfolgen. Die Stellenausschreibung wird außerdem im Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart veröffentlicht werden.

In der Stellenausschreibung ist auf das Ende der Bewerbungsfrist hinzuweisen. Das Ende der Frist für die Einreichung von Bewerbungen ist vom Gemeinderat, und zwar frühestens auf den 27. Tag vor der Wahl festzusetzen (§ 10 Abs. 1 Satz 3 KomWG). Der 27. Tag vor der Wahl ist Montag, der 13. September 2004.

Die zugelassenen Bewerbungen sind nach § 10 Abs. 6 KomWG spätestens am 15. Tag vor der Wahl öffentlich bekannt zu machen. Zwischen dem frühesten Ende der Bewerbungsfrist (13. September 2004) und dem spätesten Tag der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt (unter Berücksichtigung der Erscheinungsfolge ist dies der 23. September 2004) liegen nur 10 Tage. Diese Zeit ist für die Prüfung der Bewerbungen, die Zulassung durch den Gemeindewahlausschuss und die Vorbereitung der öffentlichen Bekanntmachung unbedingt erforderlich, so dass das Ende der Bewerbungsfrist auf den frühest möglichen Zeitpunkt, d.h. auf Montag, den 13. September 2004, festgesetzt werden sollte.

Die Einreichungsfrist für neue Bewerbungen zur Neuwahl beginnt am ersten Werktag nach der ersten Wahl. Das Ende der Einreichungsfrist für neue Bewerbungen zur Neuwahl (in dieser Zeit können auch die zur ersten Wahl eingereichten Bewerbungen zurückgezogen werden) darf vom Gemeinderat frühestens auf den dritten Tag nach dem Tag der ersten Wahl festgesetzt werden (§ 10 Abs. 2 KomWG). Angesichts der Terminenge, aber auch unter Berücksichtigung einer angemessenen Frist zur Beibringung der erforderlichen Unterstützungsunterschriften, sollte das Ende der Einreichungsfrist auf Donnerstag, den 14. Oktober 2004, 18 Uhr, gelegt werden.

Die amtliche Bekanntmachung der zugelassenen Bewerber für eine eventuell erforderliche Neuwahl ist gemäß § 10 Abs. 6 KomWG spätestens am 8. Tag vor der Neuwahl (Samstag, 16. Oktober 2004) öffentlich bekannt zu machen. Da die Bekanntmachung erst nach der Zulassung der Bewerbungen durch den Gemeindewahlausschuss erfolgen kann, kommt der regelmäßige Erscheinungstermin des Amtsblatts der Stadt Stuttgart (Donnerstag, 14. Oktober 2004) nicht in Frage. Ein Einrücken in die Tageszeitungen “Stuttgarter Zeitung” und “Stuttgarter Nachrichten” scheidet aus, da die Voraussetzungen einer außerordentlichen Form der öffentlichen Bekanntmachung (höhere Gewalt oder unabwendbare Ereignisse) nicht vorliegen. Eine ordnungsgemäße Bekanntmachung unter Wahrung der gesetzlichen Fristvorgabe ist daher nur durch eine Verschiebung des Erscheinungstags des Amtsblatts vom 14. auf den 16. Oktober 2004 möglich.

In der Stellenanzeige wird der Hinweis aufgenommen, dass sich der Amtsinhaber wiederbewirbt oder nicht wiederbewirbt. Dies entspricht dem Vorgehen bisheriger Wahlen.

Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen

Referat R




Michael Föll
Erster Bürgermeister

Anlagen

keine