Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
254
7
Verhandlung
Drucksache:
820/2005
GZ:
St
Sitzungstermin:
27.10.2005
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
BM Hahn
Protokollführung:
Frau Huber-Erdtmann
pö
Betreff:
Bebauungsplan mit Satzung über örtl. Bauvorschriften nach § 74 LBO Sommerrain (Ca 269) im Stadtbezirk
Bad Cannstatt
- Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB und
§ 74 LBO mit Anregungen -
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 04.10.2005, nichtöffentlich, Nr. 583
Ergebnis: Vertagung
Gemeinderat vom 06.10.2005, öffentlich, Nr. 226
Ergebnis: Zurückstellung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 11.10.2005, nichtöffentlich, Nr. 596
Ergebnis: Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau vom 13.09.2005, GRDrs 820/2005, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Sommerrain im Stadtbezirk Bad Cannstatt (Ca 269) wird in der Fassung des Bebauungsplanentwurfs vom 29.07.2004/07.12.2004/20.05.2005 gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen. Es gilt die Begründung vom 29.07.2004/05.09.2005.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Kartenausschnitt auf der Titelseite der Begründung dargestellt (Anlage 2).
2. Es wird festgestellt, dass die Anregungen der Beteiligten Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 5 nur teilweise berücksichtigt werden können und die Anregungen des Beteiligten Nr. 4 nicht berücksichtigt werden können.
Ein Plan zu der im Betreff genannten Angelegenheit ist im Sitzungssaal ausgehängt.
StR Schmid (CDU) nimmt wegen Befangenheit im Sinne von § 18 GemO an der Beratung und Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes nicht teil.
BM
Hahn
berichtet, dass es Anregungen zum Bebauungsplan gegeben habe, und zwar hätten Beteiligte Einschränkungen ihrer baulichen Möglichkeiten befürchtet. Das Gegenteil sei aber der Fall, denn es würden zeitgemäße Möglichkeiten der Erweiterung dieser Wohnsiedlung eröffnet. Es müsse jedoch darauf geachtet werden, dass sie im gleichen und gerechten Rahmen erfolgt.
EBM
Föll
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
einstimmig
wie beantragt.