Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
254
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VerhandlungDrucksache:
820/2005
GZ:
St
Sitzungstermin: 27.10.2005
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:BM Hahn
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann
Betreff: Bebauungsplan mit Satzung über örtl. Bauvorschriften nach § 74 LBO Sommerrain (Ca 269) im Stadtbezirk
Bad Cannstatt
- Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB und
§ 74 LBO mit Anregungen -

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 04.10.2005, nichtöffentlich, Nr. 583

Ergebnis: Vertagung

Gemeinderat vom 06.10.2005, öffentlich, Nr. 226

Ergebnis: Zurückstellung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 11.10.2005, nichtöffentlich, Nr. 596

Ergebnis: Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau vom 13.09.2005, GRDrs 820/2005, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Sommerrain im Stadtbezirk Bad Cannstatt (Ca 269) wird in der Fassung des Bebauungsplanentwurfs vom 29.07.2004/07.12.2004/20.05.2005 gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen. Es gilt die Begründung vom 29.07.2004/05.09.2005.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Kartenausschnitt auf der Titelseite der Begründung dargestellt (Anlage 2).

2. Es wird festgestellt, dass die Anregungen der Beteiligten Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 5 nur teilweise berücksichtigt werden können und die Anregungen des Beteiligten Nr. 4 nicht berücksichtigt werden können.


Ein Plan zu der im Betreff genannten Angelegenheit ist im Sitzungssaal ausgehängt.


StR Schmid (CDU) nimmt wegen Befangenheit im Sinne von § 18 GemO an der Beratung und Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes nicht teil.


BM Hahn berichtet, dass es Anregungen zum Bebauungsplan gegeben habe, und zwar hätten Beteiligte Einschränkungen ihrer baulichen Möglichkeiten befürchtet. Das Gegenteil sei aber der Fall, denn es würden zeitgemäße Möglichkeiten der Erweiterung dieser Wohnsiedlung eröffnet. Es müsse jedoch darauf geachtet werden, dass sie im gleichen und gerechten Rahmen erfolgt.


EBM Föll stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie beantragt.