Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
496/2005
GZ:
WFB/T
Sitzungstermin: 21.07.2005
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann hr
Betreff: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart
Grundstücksbereinigung zum 1. Januar 2005

Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 15.07.2005, nichtöffentl., Nr. 137

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 19.07.2005, nichtöffentlich, Nr. 455

Betriebsausschuss Abfallwirtschaft vom 20.07.2005, nichtöffentlich, Nr. 10

jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen sowie des Technischen Referats vom 06.07.2005, GRDrs 496/2005, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Das AWS-Betriebsgrundstück Talstraße 63 (Flst. 10146/10) wird zum Buchwert von 124.022,75 EUR vom Betriebsvermögen des AWS in das städtische Grundvermögen übertragen.

2. Das Grundstück der AWS-Zentrale Heinrich-Baumann-Straße 4 (Flst. 1288/4) wird zum Buchwert von 4.542.922,42 EUR vom städtischen Grundvermögen in das Betriebsvermögen des AWS übertragen.

3. Das AWS-Betriebsgrundstück Burgholzstraße 41 (Flst. 627/6) wird für den Betrieb eines Wertstoffhofs arrondiert. Hierzu wird eine Fläche von 2850 m² zum Verkehrswertwert von 285.000 EUR in das AWS-Betriebsvermögen übertragen.

4. Eine Teilfläche von ca. 2500 m² des Grundstücks Liebknechtstraße 47 (Flst. 1523) wird zum Übernahmewert von 52.500 EUR vom städtischen Grundvermögen in das Betriebsvermögen des AWS übertragen.

5. Der Erlös aus den Grundstücksübertragungen an den Eigenbetrieb AWS wird im Vermögenshaushalt 2005 vereinnahmt

bei der neu zu bildenden EHSt. 2.7200.3400.000 VKZ 0001 - Abfallentsorgung, Verkaufserlöse aus Grundvermögen - (4.542.922,42 EUR),

bei der EHSt. 2.8810.3400.000 VKZ 0001 - Unbebaute Grundstücke, Verkaufserlöse aus Grundvermögen - (285.000 EUR),

bei der EHSt. 2.6300.3400.000 VKZ 0001 - Gemeindestraßen, Verkaufserlöse aus Grundvermögen - (52.500 EUR).

6.1 Der Aufwand der Grundstücksübertragung vom Eigenbetrieb AWS (Nr. 1) von 124.022,75 EUR wird im Vermögenshaushalt 2005 bei der neu zu bildenden AHSt. 2.7200.9320.000 VKZ 0030 - Abfallentsorgung, Erwerb von unbeweglichem Vermögen - gedeckt.

6.2 Im Vermögenshaushalt 2005 wird bei oben genannter AHSt. eine außerplanmäßge Ausgabe von 124.022,75 EUR zugelassen, die aus Mehreinnahmen bei der EHSt. 2.7200.3400.000 VKZ 0001 gedeckt wird.

7. Zur Finanzierung des Saldos aus den Grundstücksübertragungen wird das Trägerdarlehen der LHS an den Eigenbetrieb AWS um 4.756.399,67 EUR erhöht.

8.1 Der Aufwand hierfür wird gedeckt im Vermögenshaushalt 2005 bei der AHSt. 2.7200.9257.000 VKZ 0030 - Abfallentsorgung, Trägerdarlehen an AWS.

8.2 Im Vermögenshaushalt 2005 wird bei oben genannter AHSt. eine außerplanmäßige Ausgabe von 4.756.399,67 EUR zugelassen, die wie folgt gedeckt wird:

aus Mehreinnahmen bei der EHSt. 2.7200.3400.000 VKZ 0001 (4.542.922,42 EUR),
Mehreinnahmen bei der EHSt. 2.6300.3400.000 VKZ 0001 (52.500 EUR), Wenigerausgaben bei der EHSt. 2.7200.9257.000 VKZ 0020
(160.977,25 EUR).


OB Dr. Schuster stellt fest: