Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Gz:
St 6122-3
GRDrs
730/2001
Stuttgart,
07/17/2001
Sanierung Mühlhausen 1 - Freiberg/Mönchfeld -
"Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt"
Modernisierung und Instandsetzung des Jugendhauses Makrelenweg 9
in Stuttgart- Freiberg
- Baubeschluss -
GRDrs 61/2001
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
24.07.2001
25.07.2001
25.07.2001
Beschlußantrag:
Der durchgreifenden Modernisierung des Jugendhauses Makrelenweg 9 in Stuttgart-Freiberg nach den Plänen des Architekturbüros Stempfle, Schwabstraße 9 in Stuttgart vom 02.05.2001 und der vom Modernisierungsbetreuer Wüstenrot Städtebau- und Entwicklungsgesellschaft mbH (WSE) geprüften Kostenermittlung vom 10.07.2001 mit Gesamtkosten von 4.196.000 DM (2.145.380
e
) wird zugestimmt.
Der Gesamtaufwand wird im Vermögenshaushalt bei
AHSt. 2.6150.9420.001-0580 - Modernisierung Jugendhaus -
wie folgt gedeckt:
2001 1.000.000 DM
2002 3.196.000 DM
a) Der nicht förderfähige Anteil in Höhe von 1.537.000 DM (785.856
e
) wird
zusätzlich bereitgestellt.
Hiervon werden im Jahr 2001 400.000 DM aus Mitteln des Jugendamts bei AHSt. 2.4600.9420.000-0999 - Sonstige Investitionen - gedeckt und überplanmäßig bei AHSt. 2.6150.9420.001-0580 - Modernisierung Jugendhaus - bereitgestellt.
b) Die restlichen Mittel in Höhe von 1.152.000 DM (589.008
e
) werden zur Wunschliste angemeldet und von der Verwaltung zur Aufnahme in den Doppelhaushalt 2002/2003 vorgeschlagen.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Der Gemeinderat hat am 29.03.2001 (GRDrs 61/2001) einstimmig den Grundsatzbeschluss für die durchgreifende Modernisierung des Jugendhauses Freiberg gefasst. Grundlage dieses Beschlusses war die Vorplanung des Architekturbüros Stempfle mit Gesamtkosten in Höhe von 4.153.700 DM.
Die vorliegende Planung des Gebäudes stellt die planerische Weiterbearbeitung der Vorplanung dar. Änderungen in der Konzeption und Raumanordnung wurden nicht vorgenommen. Die Planung wurde bereits im Vorplanungsstadium mit allen Beteiligten abgestimmt.
Das Ausschreibungsergebnis der Hauptgewerke hat die Kostenschätzung bestätigt. Ergänzt wurden in der beiliegenden Kostenermittlung noch die Kosten für den Modernisierungsbeauftragten, so dass die Gesamtkosten nunmehr 4.196.000 DM (gerundet) ergeben.
Eilbedürftigkeit:
Mit den Bauarbeiten sollte unbedingt noch im Sommer 2001 begonnen werden, da sich die Städtebauförderrichtlinien geändert haben und bei einer zeitlichen Verzögerung die erhebliche Gefahr besteht, dass anstelle des bisherigen Fördersatzes von 70 % der neue Fördersatz von nur noch 50 % zum Tragen kommt.
Finanzielle Auswirkungen
Einmalige Kosten
Laufende Folge- kosten jährlich
Gesamtkosten der Maßnahme
4,196,000.00
DM
Laufende Aufwendungen
234,235.00
DM
Objektbezogene Einnahmen
1,586,000.00
DM
Laufende Erträge
0.00
DM
Von der Stadt zu tragen
2,610,000.00
DM
Folgelasten
234,235.00
DM
Mittel im Haushaltsplan/
Finanzplanung
veranschlagt
Ja
Noch zu veranschlagen
1,152,000.00
DM
Veranschlagt: 3.044.000 DM
Der nicht förderfähige Anteil in Höhe von 1.552.000 DM (793.525
e
) wird in Höhe von 400.000 DM (204.517
e
) aus Mitteln des Jugendamts gedeckt. Der Restbetrag in Höhe von 1.152.000 DM (589.008 €) ist noch im Haushaltsplan 2002/2003 zu veranschlagen.
Beteiligte Stellen
Referate F
Referat SJG
Matthias Hahn
Bürgermeister
Anlagen
Ausführliche Begründung
Anlage 1
Baubeschreibung
Anlage 2
Kostenermittlung
Anlage 3
Energetisches Datenblatt
Anlage 4
Pläne
Anlage 5
Anlage 1 zur GRDrs 730/2001
Ausführliche Begründung:
1. Allgemeines
Das Kinder- und Jugendhaus Freiberg soll im Rahmen der Sanierung Mühlhausen 1 - Freiberg/Mönchfeld - "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt" durchgreifend modernisiert werden.
Das Raumprogramm und die Gründe für diese Modernisierungsmaßnahme wurden bereits in der GRDrs 61/2000 ausführlich dargestellt. Der Gemeinderat hat am 29.03.2001 (Niederschrifts-Nr. 53) auf der Grundlage dieser Beratungsunterlage den Grundsatzbeschluss für die grundlegende Modernisierung gefasst.
Die nun vorliegende Planung baut vollständig auf dieser Vorplanung auf.
Änderungen sind lediglich im Bereich der Außenanlagen zu verzeichnen. Dort wurde in Absprache mit den Beteiligten auf die in der Vorplanung enthaltene Minigolfanlage verzichtet.
2. Investitionskosten
Um ein hohes Maß an Kostensicherheit zu erhalten, wurden große Teile der Ausführungsplanung vorgezogen und die Hauptgewerke ausgeschrieben.
Die beiliegende Kostenermittlung des Architekturbüro Stempfle vom 10.07.2001 basiert auf den Submissionsergebnissen der Gewerke Abbruch, Rohbau, Stahlbau, Tonnendachverglasung, Elektroinstallation und Sanitärinstallation. Dies entspricht ca. 55 % der Gesamtbaukosten des Hochbaus.
Danach ergeben sich folgende Gesamtkosten:
Herrichten und Erschließung
20.000 DM
Bauwerk - Baukonstruktion
1.524.000 DM
Bauwerk - Technische Anlagen
600.000 DM
Außenanlagen
650.000 DM
Ausstattung (Einbauküchen)
68.000 DM
Zwischenunterbringung
80.000 DM
5 % Unvorhergesehenes
148.000 DM
Nebenkosten
490.000 DM
Netto Summe
3.580.000 DM
+16 % Mehrwertsteuer
573.000 DM
Gesamtsumme Bauwerk
4.153.000 DM
Kosten für den Modernisierungsbeauftragten
43.000 DM
Gesamtsumme Kostenermittlung (gerundet)
4.196.000 DM
3. Sanierungsförderung
Gesamtkosten mit Modernisierungsbeauftragtem
4.196.000 DM
./. Pauschalabzug für unterlassene Instandsetzung (10%)
419.000 DM
berücksichtigungsfähige Modernisierungskosten
3.777.000 DM
davon sind 70 % gemäß Ziffer 10.4 StBauFR
-Modernisierung einer Gemeinbedarfseinrichtung-
förderfähig
2.644.000 DM
davon trägt Bund/Land 60 %
1.586.000 DM
und die Stadt 40 %
1.058.000 DM
Diese Mittel stehen beim Programm SSP und in
der mittelfristigen Finanzplanungbereit.
Die nicht förderfähigen, von der Stadt allein zu
tragenden Kosten betragen:
Instandhaltungsrückstand 10 %
419.000 DM
nicht förderfähiger Anteil 30 %
1.133.000 DM
1.552.000 DM
4. Wirtschaftlichkeit
Fläche des Baugrundstücks
Brutto-Rauminhalt (BRI)
8.185 m³
Netto-Grundfläche (NGR)
1.562 m²
Nutzeinheit (NE) 150 Plätze
Kostenkennwerte:
1 m³ BRI
bezogen auf Bauwerkskosten
261 DM
1 m² NGF
bezogen auf Bauwerkskosten
1.372 DM
1 Nutzein
heit
bezogen auf Bauwerkskosten
14.293 DM
1 m³ BRI
bezogen auf Gesamtbaukosten
512 DM
1 m² NGF
bezogen auf Gesamtbaukosten
2.686 DM
1 Nutzeinheit
bezogen auf Gesamtbaukosten
27.973 DM
Die Kostenkennwerte liegen im mittleren Bereich.
5. Termine
Das Baugesuch wurde im Juni 2001 eingereicht. Bereits im Planungsstadium hat der Architekt die wichtigen genehmigungsrelevanten Punkte mit dem Baurechtsamt vorabgeklärt. Es wurde deshalb in Aussicht gestellt, dass die Genehmigung im September 2001 erteilt wird. Vorbehaltlich der Einhaltung dieses Termins und eines Baubeschlusses noch im Juli 2001, könnte der Baubeginn im September 2001 erfolgen. Die Bauzeit für das Gebäude ist mit 12 Monaten veranschlagt.
Während der Bauzeit wird der Jugendhausbetrieb interimsweise in einer Containeranlage, welche auf der Sportplatzfläche erstellt wird weiterlaufen.
6. Folgelasten
Durch die Baumaßnahme ist mit folgenden zusätzlichen jährlichen Folgelasten zu rechnen:
6.1 Folgeausgaben
Es ist keine Aufstockung bzw. Bereitstellung zusätzlicher Personalstellen vorgesehen.
Personalkosten
0 DM
Abschreibungen 10% von 80.000 DM
8.000 DM
(Bruttokosten der Ausstattung)
Abschreibungen 2 % von 2.530.000 DM
(Bruttobaukosten abzüglich Zuschuss)
50.060 DM
Verzinsung 6,75 % von 2.610.000 DM
176.175 DM
234.235 DM
6.2 Folgeeinnahmen
keine
6.3 Folgelasten zusätzlich
234.235 DM
Das sind ca. 5,58 % der Bruttoinvestitionskosten bzw. 8,97 % der Nettoinvestitionskosten.