Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 7512-06.00
GRDrs 1034/2006
Stuttgart,
01/22/2007



Namensgebung an Räumlichkeiten im ersten Obergeschoss des Bürgerhauses Stuttgart-Möhringen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
31.01.2007
01.02.2007



Beschlußantrag:

1. Der Annahme der Sponsoringleistung der N. N. Vermögensverwaltung GbR (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) in Höhe von 50.000 EUR incl. eventuell anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer für die Überlassung des Namensrechts am Musikraum I mit 90 qm im ersten Obergeschoss des Bürgerhauses Möhringen in Stuttgart-Möhringen wird zugestimmt. 2. Die Stadt wird diesen Betrag als Investitionskostenzuschuss für die Finanzierung der Klimaanlage im Bürgersaal des Bürgerhauses Möhringen einsetzen. 3. Das Haupt- und Personalamt wird ermächtigt, mit der N. N. Vermögensverwaltung GbR (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht)eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

- s. Ausführliche Begründung Anlage 1 -

Finanzielle Auswirkungen

Die Einnahmen der Stadt in Höhe von 50.000 EUR (incl. eventuell anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer) erfolgt innerhalb vier Wochen nach Abschluss der entsprechenden Vereinbarung. Dieser Betrag wird zur Finanzierung der Klimaanlage für den Bürgersaal im Bürgerhaus Möhringen verwendet.


Beteiligte Stellen

-

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

1) Ausführliche Begründung
Anlage 1 zur GRDrs 1034/2006


Ausführliche Begründung:

In der Gemeinderatsdrucksache 997/2005 wurde ausgeführt, dass für das Bauvorhaben Bürgerhaus Möhringen Mehrkosten in Höhe von 531.600 EUR entstehen. In diesen zwischenzeitlich durch Sponsorengelder gedeckten Mehrausgaben sind die Kosten für eine Klimaanlage für den Bürgersaal in Höhe von weiteren ca. 60.000 EUR nicht enthalten. Ein nichtklimatisierter Bürgersaal mit einem Fassungsvermögen von 580 Plätzen ist bei den zwischenzeitlich auch in Mitteleuropa zu erwartenden klimatischen Bedingungen unvorstellbar.

Deshalb soll der Sponsorenbetrag in Höhe von 50.000 EUR für die Finanzierung zusammen mit noch weiter zu erwartenden Sponsorenleistungen anderer Firmen verwendet werden. Eine solche Klimaanlage wird auch von allen Beteiligten (Bauherrn, Vereinen, Bezirksbeirat) gefordert, fiel aber seinerzeit der Baukostenreduzierung zum Opfer. Im Übrigen soll der Saal nicht nur vor den Möhringer Vereinen, sondern auch für Veranstaltungen im Bereich ansässiger Firmen genutzt werden.

Die N. N. Vermögensverwaltung GbR (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) hat sich nunmehr bereiterklärt, das Namensrecht am Musikraum I im ersten Obergeschoss des Bürgerhauses Möhringen zu erwerben und hierfür den Betrag von 50.000 EUR (incl. eventuell anfallender Umsatzsteuer) zu bezahlen.

Zur Frage der Umsatzsteuer:
Ob eine solche anfällt, kann derzeit nicht eindeutig geklärt werden. Dies käme dann in Frage, sofern bei dem Bürgerhaus ein Betrieb gewerblicher Art entsteht und die Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung die Grenze von 30.678 EUR jährlich überschreiten. Aus heutiger Sicht ist das nicht der Fall, so dass die Gesamtkosten 50.000 EUR als Nettobetrag anzusehen wären.

Im Einzelnen gelten für die Sponsoringleistung folgende weitere Bedingungen:

- Die N. N. Vermögensverwaltung GbR (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) erwirbt das Namensrecht am Musikraum I im ersten Obergeschoss für die Dauer von 20 Jahren. Anschließend erlischt das Namensrecht. - Das Entgelt für das Namensrecht in Höhe von 50.000 EUR (incl. eventuell anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer) ist zahlbar binnen vier Wochen nach Abschluss der entsprechenden Vereinbarung. - Die Stadt verpflichtet sich, den von der N. N. Vermögensverwaltung GbR (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) gewählten Namen („Gottlob-Auwärter-Raum“) in allen Publikationen, die das Bürgerhaus betreffen, zu verwenden.

- Sämtliche öffentlichkeitswirksamen Termine, vor allem die Grundsteinlegung und die Eröffnungsfeier werden mit der N. N. Vermögensverwaltung GbR (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) abgestimmt; dabei wird auf die Namensgebung hingewiesen.